Amtliche Bekanntmachungen vom 6. Mai 2021

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 25.04.21 in Langen: Angelika Kolleck, geb. Röske, 67 Jahre, Nikolaus-Schwarzkopf-Str. 17b

am 27.04.21 in Rödermark: Janet Hottner, geb. Kiefer, 58 Jahre, Westendstr. 7

am 28.04.21 in Rödermark: Marianne Schwerber, geb. Braun, 94 Jahre, Trinkbrunnenstr. 29

am 29.04.21 in Langen: Elisabeth Linkenheil, geb. Keller, 88 Jahre, Rheinstr. 14

am 29.04.21 in Rödermark: Klaus Strache, 79 Jahre, Mühlweg 21

am 30.04.21 in Rödermark: Adam Müller, 93 Jahre, Röntgenstr. 7

am 30.04.21 in Offenbach: Hiltrud Ries, geb. Pfeifer, 98 Jahre, Freiherr-v.-Stein-Str. 38

am 01.05.21 in Rödermark: Hildegard Kaiser, geb. Czulan, 71 Jahre, Franz-Schubert-Str. 14

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidt@roedermark.de

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 10. Mai

Bezirke B und C: Dienstag, 11. Mai

Bezirk A: Mittwoch, 12. Mai

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 17. Mai

Bezirke B und C: Dienstag, 18. Mai

Bezirk A: Mittwoch, 19. Mai

Altpapier

Bezirk E: Freitag, 14. Mai

Bezirk A: Donnerstag, 20. Mai

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 18. Mai

Bezirk 2: Mittwoch, 19. Mai

Bezirk 3: Freitag, 21. Mai

 

Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 28.04.2021 folgende

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark vom 23.06.1993, 15. Änderung

beschlossen.

Artikel I

§ 4 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

§ 4

Magistrat

(2) Die Anzahl der Stadträte beträgt 10.

Artikel II

Folgende Paragraphen und Absätze der Hauptsatzung der Stadt Rödermark werden nicht geändert:

§ 1 Abs. 1 und 2; § 2 Abs. 1 bis 5; § 3; § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; § 5 Abs. 1 bis 4; § 6 Abs. 1 bis 4;

§ 7 Abs. 1 bis 7; § 8

Artikel III

Die vorstehende Satzungsänderung tritt gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

Rödermark, 29.04.2021

 

Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) und der §§ 1 und 6 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.04.2021 folgende

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark, 6. Änderung

beschlossen.

Artikel I

§ 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 7

Betriebskommission

(2) Der Betriebskommission gehören weiter drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen an, die von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlzeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen sind.

Artikel II

Folgende Paragraphen der Betriebssatzung werden nicht geändert:

§ 1 Abs. 1 bis 3; § 2; § 3; § 4 Abs. 1 bis 2; § 6 Abs. 1 bis 2; § 7 Abs. 1 und 3; § 8 Abs. 1 bis 6;

§ 9 Abs. 1 bis 3; § 10 Abs. 1 bis 3; § 11 Abs. 1 bis 2; § 12; § 13; § 14 Abs. 1 bis 3; § 14 Abs. 1 bis 3; § 15

Artikel III

Die vorstehende Satzungsänderung wird gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Rödermark, den 29.04.2021

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Ablauf des Nutzungsrechts von Gräbern

Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass nach Ablauf des jeweiligen Nutzungsrechts für folgende Gräber keine Angehörigen mehr gefunden werden konnten:

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Wand, E 3, 19, Göbel, geb. Brehm, Katharina, 08.08.20; I, Erd, 128, Neubauer, Bernd, 03.09.20; I, Erd, 75, Schäfer, Hermann Peter, 07.11.20

Auf dem Friedhof Urberach sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Park, G 13, May, Richard Werner, und May, geb. Auerbach, Charlotte Elfriede, 23.08.20; Wand, E 5, 9, Woerner, geb. Kraus, Margaretha, 29.11.20.

Bis zum 30.06.2021 können noch eventuelle Ansprüche bei der Friedhofsverwaltung geltend gemacht werden (Telefon 911-360 oder -364, E-Mail standesamtroedermark.de). Nach Ablauf dieser Frist werden die Urnenwände und Grabmalanlagen der Gräber geräumt.

 

Rödermark, 06.05.2021

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Friedhofsverwaltung

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