Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 20.12.17 in Frankfurt: Edgar Krieger, 77 Jahre, Mainzer Str. 17
am 21.12.17 in Rödermark: Maria Dietz, geb. Rauck, 91 Jahre, Zwickauer Str. 2
am 22.12.17 in Frankfurt: Martina Schwarzkopf, 56 Jahre, Konrad-Adenauer-Str. 12
am 22.12.17 in Rödermark: Petra Düben, geb. Ottilie, 54 Jahre, Erzbergerstr. 21
am 22.12.17 in Seligenstadt: Liselotte Karin Hübsch-Becker , geb. Becker, 78 J., Schwarzbachstr. 10
am 29.12.17 in Rödermark: Gerhard Brubach, 71 Jahre, Johann-Strauß-Str. 17
am 30.12.17 in Langen: Philipp Graf, 82 Jahre, Tizianstr. 5
am 31.12.17 in Frankfurt: Bernd Reuter, 79 Jahre, Edith-Stein-Weg 17
am 31.12.17 in Rödermark: Hildegard Rebell, geb. Berker, 78 Jahre, Friedhofstr. 20
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Telefon 911-357.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Die Senioren- und Sozialberatung steht ab dem 9. Januar wieder zur Verfügung. Alle anderen Veranstaltungen und Beratungen – außer den Angeboten für Jugendliche – fangen ab dem 15. Januar wieder an.
Angebote für Jugendliche
Fahrradwerkstatt: freitags, 15 Uhr
Offener Treff mit Koch-AG: donnerstags und freitags, 16 bis 22 Uhr
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 8. Januar
Bezirke B und C: Dienstag, 9. Januar
Bezirk A: Mittwoch, 10. Januar
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 15. Januar
Bezirke B und C: Dienstag, 16. Januar
Bezirk A: Mittwoch, 17. Januar
In die Restabfalltonnen dürfen keine Sonderabfälle, Bauschutt, Verpackungen mit dem grünen Punkt und Wertstoffe (z. B. Papier, Glas, Weißblech, Grünschnitt etc.) eingefüllt werden. Die Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet.
In die Bioabfalltonne gehören alle Materialien, die organisch-natürlichen Ursprungs sind. Es dürfen keine Verpackungsmaterialien, Glas, Erde, Sand, Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel, Steine, Bauschutt und Mörtel, Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Tampons und Binden, Plastiktüten und Sonderabfälle sowie Lebensmittel aus Gastronomiebetrieben oder Kantinen in die Biotonnen gefüllt werden.
Altpapier
Bezirk B: Donnerstag, 11. Januar
Bezirke C und D: Donnerstag, 18. Januar
Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte u. Ä. Das Altpapier ist gebündelt, gut sichtbar in Kartons gefüllt oder in einem mit Altpapier-Aufkleber gekennzeichneten fahrbaren Abfall-Normbehälter vor den Grundstücken auf dem Bürgersteig oder am äußersten Fahrbahnrand zu deponieren. Beschichtete, klebende, nassfeste Papiere (z. B. Milchtüten, Fruchtsaftkartons, Etiketten, Tapeten und Papiersäcke) werden bei der Altpapiersammlung nicht mitgenommen. Das Papier ist vor den Grundstücken auf dem Bürgersteig oder am äußersten Fahrbahnrand zu deponieren.
Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Rathaus Urberach, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 16. Januar
Bezirk 2: Mittwoch, 17. Januar
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Dienstag, dem 16. Januar, von 10.45 bis 15.15 Uhr in Urberach, Festplatz, und
von 16.00 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden (möglichst nur unvermischt und in Originalbehältern): Chemikalien, Frittieröl, Farben und Lacke, Haarsprays, Kosmetika, Pflanzenschutzmittel, Putz- und Scheuermittel, Säure- und Laugenreste etc.
Nicht mitgenommen werden Altöl, Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen stehen im Abfallratgeber. Weitere Auskünfte erteilen die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Weihnachtsbäume werden abgeholt
Die Stadt bietet wieder die Möglichkeit an, abgeschmückte Weihnachtsbäume vom Gehweg vor der Haustür abholen zu lassen:
Bezirk A: Montag, 8. Januar
Bezirke D und E: Dienstag, 9. Januar
Bezirke B und C: Mittwoch, 10. Januar
Die Bezirksbezeichnungen sind dem Straßenverzeichnis auf der Rückseite des Abfuhrkalenders 2017 zu entnehmen. Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes werden mit Unterstützung eines Transportunternehmens jeweils ab 7.00 Uhr unterwegs sein und die bereitgestellten Weihnachtsbäume einsammeln. Um eine umweltgerechte Entsorgung gewährleisten zu können, müssen die Bäume restlos abgeschmückt sein. Die Weihnachtsbäume sind vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder – soweit keine Gehwege vorhanden sind – am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Nicht abgeholte Bäume müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Rathaus Urberach, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.
Tierseuchenkasse
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse hat für das Jahr Haushaltsjahr 2017 eine neue Beitragssatzung beschlossen. Die Satzung liegt im Rathaus Ober-Roden, Zimmer 208, vom 8. bis 12. Januar 2017 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Sprechstunde des Bürgermeisters
Zu einer Sprechstunde lädt Bürgermeister Roland Kern für Mittwoch, den 31. Januar, ab 17 Uhr in den „Grünen Baum“ in Messenhausen ein. Von 17 bis 18 Uhr wird zunächst die Möglichkeit angeboten, in einer offenen Runde ein Gespräch ohne Terminvereinbarung zu führen. Der zweite Teil von 18 bis 19 Uhr ist Einzelterminen vorbehalten, die telefonisch im Vorzimmer des Bürgermeisters unter 06074 911-201 vereinbart werden sollten. Dabei wäre es hilfreich, wenn auch der Inhalt des Anliegens schon mitgeteilt würde. Die Sprechstunde ist offen für Bürger aus allen Stadtteilen.
Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer
für das Kalenderjahr 2018 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 9 Abs. 3 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark
Für das Kalenderjahr 2018 gelten die Hebesätze von 200 % für die Grundsteuer A und 540 % für die Grundsteuer B weiterhin. Auch die Steuersätze für die Hundesteuer sowie die bisherigen Hundesteuermarken gelten weiter.
Für alle Abgabenpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017, am 01.01.2017, veranlagten Höhe festgesetzt. Abgabenschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen geändert haben, erhalten einen neuen Bescheid.
Die Abfallgebührenbescheide 2018 mit der Abrechnung für das Jahr 2017 und den Abschlagszahlungen 2018 werden im Januar 2018 an die Eigentümer bzw. Zustellungs-bevollmächtigten geschickt.
Die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 sind mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. § 9 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 in einem Betrag am 1. Juli 2018 fällig.
Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2018 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze oder die Hundesteuer geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer hat für die Abgabepflichtigen die gleiche Rechtswirkung wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Festsetzung der Grundabgaben kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark - Steuerverwaltung -, Konrad-Adenauer-Straße 4 - 8, 63322 Rödermark, angefochten werden.
Rödermark, 04.01.2018
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern , Bürgermeister
Ablauf der Nutzungsrechte
von Gräbern auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach
Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten bzw. die Nutzungsrechte der nachfolgend genannten Wahlgräber enden bis zum 30. Juni 2018. Gemäß § 21 (1) i. V. m. § 21 (9) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber darüber unterrichtet, dass deren jeweiliges Nutzungsrecht gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr weiter erworben bzw. verlängert werden kann. Die Verlängerung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Für den Fall, dass keine Verlängerung erfolgen soll, werden die betreffenden Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis 30. Juni 2018 zu entfernen. Die sog. Räumung kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen. Die Räumung ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.
Friedhof Ober-Roden
Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
O 42, Franz Weber und Katharina Weber, geb. Schrod, 10.01.2018; L Fam. 21, Anton Georg Hoh und Eleonore Hoh, geb. Vogel, 15.01.2018; E 22, Gertrude Hitzel, geb. Weber, 24.01.2018; H 53, Mathaeus Pistauer und Katharina Pistauer, geb. Gleixner, 26.01.2018; H 60, Roswitha Schwerber und Maria Schwerber, geb. Ranft, 28.01.2018; L Fam. 12, Sophia Krikser, geb. Eyßen und Jacob Krikser, 11.02.2018; M 83, Gertrude Hitzel, geb. Mieth und Johann Baptist Hitzel, 08.04.2018; O 97, Anna Callies, Hans Paul Karl Zastrow und Hedwig Anna Marie Zastrow, geb. Callies (Urne), 21.04.2018; K 141, Michael Keller und Margareta Keller, geb. Hornung, 24.05.2018; M 52, Otto Ruppel und Maria Anna Ruppel, geb. Gotta, 13.06.2018; A 77, Kurt Johannes Motz und Margarete Motz, geb. Berker, 20.06.2018; H 68, Karola Maria Vornhein, geb. Rehm und Franz Adam Vornhein, 20.06.2018.
Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
I Erd 173, Irma Alxander, geb. Beneke, 15.01.2018; I Erd 196, Lucie Schulz, geb. Roth, 30.01.2018; I Erd 181, Irma Schwarz, geb. Schweikardt, 18.02.2018; I Erd 186, Raymond-John Green, 24.03.2018; I Erd 35, Karl Bölderl und Josefa Bölderl, geb. Scholz, 25.05.2018; Wand C 2 17, Susanna Schrod, 23.03.2018; Wand C 2 18, Reinhold Hitzel, 13.04.2018; Wand C 2 14, Waltraud Anna Wagenblast, geb. Bös und Egon Edmund Wagenblast, 22.04.2018.
Friedhof Urberach
Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
Allg. H 20, Klara Sterkel, geb. Müller, Mathäus Sterkel und Wilhelm Sterkel, 09.02.2018; Allg. O 51, Edith Renate Althoff, geb. Mieth, 01.03.2018; Allg. O 30, Barbara Andres, geb. Homann und Josef Andres, 03.03.2018; Allg. I 21, Michael Konrad Faust, Edmund Schindler und Anna Faust, geb. Ziegler, 29.03.2018; Allg., O 15, Alfred Herbert Barth und Bertha Gerda Barth, geb. Kämpfe, 21.04.2018; Allg., H 54, Wilhelm Karl Martin Dotter, 27.04.2018; Allg., G, 42, Michael Andreas Braun, Margarete Braun, geb. Mainschein, Michael Full, Margarete Kunigunde Full, geb. Braun und Horst Edgar Braun, 11.06.2018.
Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
Allg., R 13, Mathilde Groh, geb. Ehemann und Heinrich Ehemann, 22.01.2018; Allg., R 14, Siegfried Wilhelm Weber, 13.02.2018; Park T 34, Dora Rosa Jungbluth, geb. Machts, 26.02.2018; Allg., Du 3, Katharina Seib, geb. Jans und Philipp Georg Seib, 22.03.2018; Allg., R 18, Lina Hildegard Frodl-Orzeschek, geb. Schuster, 09.06.2018; Wand E 4 2, Peter Born, 23.03.2018; Wand E 4 1, Amalie Anna Alma Golde, geb. Mehner, 06.04.2018; Wand E 4 3, Georg Arndt, 04.06.2018.
Ablauf der Nutzungsrechte
eines Urnenwandgrabes auf dem Friedhof Ober-Roden
Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegte Ruhefrist des Beigesetzten bzw. die Nutzungsrechte des nachfolgend genannten Urnenwandgrabes enden am 30. Juni 2018. Gemäß §§ 25 und 26 i. V. m. § 40 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten gebeten, bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus Ober-Roden vorzusprechen.
J Wand3, 7, Ludwig Herdel, verst. am 04.02.1983
Räumung von Reihengräbern
auf dem Friedhof Ober-Roden
Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten in den nachfolgend genannten Reihengräbern (§ 18 Friedhofssatzung) enden bis zum 30. Juni 2018. Gemäß § 20 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis 30. Juni 2018 zu entfernen.
Folgende Gräber sind zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
C Reihe 27, Paula Bernhardine Graf, geb. Brüning, 17.02.2018; L 68, Anna Maria Malsi, 13.05.2018; C Reihe 23, Anna Maria Bohnert, geb. Inhoff, 17.05.2018; C Reihe 22, Maria Steinmayer, geb. Marschall, 19.05.2018.
Die Entfernung der Grabmalanlagen kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen.
Sollten Grabmale, Einfassungen, Fundamente, sonstige bauliche Anlagen sowie Grabbepflanzung nicht nach drei Monaten nach Ablauf des Verfügungsrechts ordnungsgemäß entfernt sein, fallen diese entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Rödermark und werden gemäß §§ 36 (3) Friedhofssatzung auf Kosten der bekannten Verfügungsberechtigten durch die Stadt Rödermark abgeräumt.
Rödermark, 4. Januar 2018
Der Magistrat
Friedhofsverwaltung