Amtliche Bekanntmachungen vom 29. Oktober 2020

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 19.10.20 in Langen: Gisela Leonhardt, geb. Kraut, 83 Jahre, Königsberger Str. 11

am 21.10.20 in Rödermark: Gerhard Koch, 70 Jahre, Breidertring 98

am 22.10.20 in Langen: Anni Hausmann, geb. Catta, 96 Jahre, früher Feldstr. 14

am 22.10.20 in Frankfurt: Kirsten Dreher, geb. Stauf, 74 Jahre, Kuckucksweg 2a

am 23.10.20 in Rödermark: Karlheinz Hitzel, 82 Jahre, Zum Steckengarten 1

am 23.10.20 in Seligenstadt: Ursula Kraus, geb. Groh, 75 Jahre, Georg-Alois-Rink-Str. 4

am 23.10.20 in Langen: Anna Haus, geb. Gotta, 86 Jahre, Dieburger Str. 4

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden wieder im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mundschutz möglich.

 

Seniorengymnastik

Christa Wolter bietet Seniorengymnastik und Bewegungsübungen an. Bei dem Sportangebot für die ältere Generation werden die Hygienevorschriften natürlich beachtet. An den Terminen hat sich nichts geändert: mittwochs von 9.30 bis 10.30 Uhr in der Halle Urberach und von 11.15. bis 12.15 Uhr im Rothaha-Saal des Bücherturms in Ober-Roden. Anmeldungen nimmt die Kursleiterin unter Tel. 90880 entgegen. Unter dieser Nummer steht sie auch für nähere Informationen zur Verfügung.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidt@roedermark.de

Familienangebote

Eltern-Baby-Treff: freitags, 9.30 Uhr, gerade Kalenderwochen; Anmeldung erforderlich unter eltern.baby.treff@gmail.com

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 18 Uhr

 

Abfuhr von Gartenabfällen

Kompostierfähige Gartenabfälle aus Haushaltungen lassen die Kommunalen Betriebe auch in diesem Herbst wieder vor der Haustür abholen. Folgende Termine sind vorgesehen:

Bezirk A: Montag, 2. November

Bezirke D und E: Dienstag, 3. November

Bezirke B und C: Mittwoch, 4. November

Grundsätzlich werden alle kompostierfähigen Gartenabfälle mitgenommen, nicht aber Wurzelstümpfe und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm. Äste dürfen nicht länger als 1 m sein. Sie sind gebündelt auf dem Gehweg oder am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Laub, Gras und sonstige Kleinmaterialien dürfen nur in zugebundenen Papiersäcken bereitgestellt werden. Die max. Abfuhrmenge darf 3 Kubikmeter nicht übersteigen.

Der Grünschnitt muss ab 6 Uhr an der Straße bereitstehen!

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Kommunalwahl in Rödermark am 14. März 2021

Hiermit fordere ich gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBI. I, Seite 198, 233) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBI. S. 367) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14. März 2021 stattfindende Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Bereich der Stadt Rödermark auf.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, 04.01.2021 um 18.00 Uhr.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Er muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, dem Zusatzes „Frau oder Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat, die Zustimmung ist unwiderruflich.

Neben Deutschen sind auch die hier lebenden Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar. Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauens-person, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer Abgeordneten / einem Abgeordneten oder Vertreterinnen / Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so viel Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG). Für Rödermark sind das 78 Unterstützungsunterschriften.

Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahl-vorschlags nachzuweisen.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in der Stadt Rödermark aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen / Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

Vorschlagsberechtigt ist auch jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer der Versammlung, den Bewerberinnen / Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen / Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen / Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweiligen Ersatzpersonen nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin / dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin / dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen, beachtet worden ist. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 04. Januar 2021 bis 18:00 Uhr schriftlich bei meiner Geschäftsstelle einzureichen:

Wahlamt Rödermark,

Herr Brehm, Rathaus, Zimmer 106,

Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 63322 Rödermark

Telefon: 06074/ 911-827 (bitte Termin vereinbaren).

Es wird jedoch empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 04. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

• Schriftliche Erklärungen der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber nach einem Vordruckmuster, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung einer Vertreterin / eines Vertreters nach § 23 des Gesetzes bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin / der Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertreterkörperschaft gehindert sind, sowie eine Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen.

• eine Bescheinigung des Magistrats der Stadt Rödermark, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen,

• die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt.

• gegebenenfalls die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner.

Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung am 15. Januar 2021 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschlagsformulare sollen nach Vordruckmustern eingereicht werden. Diese können von der Internetseite : wahlen.hessen.de, mit Ausnahme des Formblatts für Unterstützungsunterschriften, heruntergeladen werden. Die Formulare für die Unterstützungsunterschriften werden von meiner Dienststelle (s. o.) bereitgestellt. Die Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach Aufstellung des Wahlvorschlags durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

Die vom Hessischen Statistischen Landesamt nach § 148 (1) HGO festgestellte maßgebliche Einwohnerzahl der Stadt Rödermark beträgt 28.292. Demnach wären in der Stadt Rödermark nach § 38 (1) HGO 45 Stadtverordnete zu wählen. Gemäß Hauptsatzung der Stadt Rödermark ist gem. § 38 Abs. 2 HGO jedoch die Zahl der Gemeindevertreter auf 39 Mitglieder festgelegt worden.

 

Rödermark, 22.10.2020

Der Wahlleiter der

Stadt Rödermark

Rotter , Bürgermeister

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Ausländerbeiratswahl in Rödermark am 14. März 2021

Hiermit fordere ich gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBI. I, Seite 198, 233) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBI. S. 367) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14. März 2021 stattfindende Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Rödermark auf.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, 04.01.2021 um 18.00 Uhr.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 58 und 61 i. V. m. § 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 85 i. V. m. § 23 der Kommunalwahlordnung (KWO) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählergruppe kann in jeder Stadt nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig.

In den Ausländerbeirat der Stadt Rödermark sind die wahlberechtigten ausländischen Ein-wohner/innen, zu denen auch die nicht-deutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zählen, wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren sind und seit mindestens 3 Monaten, also seit 14.12.2020 mit Hauptwohnsitz in Rödermark wohnen und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wählbar - jedoch nicht wahlberechtigt - sind unter den genannten Voraussetzungen auch Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische/r Einwohner/in im Inland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von dem Namen bereits bestehender Parteien oder Wählergruppen deutlich unterscheiden.

Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen/Bewerber enthalten. Diese sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, des Berufs oder Standes, des Tags der Geburt, des Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Die Vertretungskörperschaft hat keinen weiteren Beschluss nach § 16 Abs. 2 (KWG) gefasst.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin/Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Den Wahlvorschlag müssen eine von der Versammlung benannte Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Diese dürfen weder Bewerber/in noch Mitglied eines Wahlorgans (wie Wahlausschuss oder Wahlvorstand) sein.

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Deutschen Bundestag oder im derzeit amtierenden Ausländerbeirat der Stadt Rödermark ununterbrochen mit mindestens einer/einem Abgeordneten vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Eine Partei oder Wählergruppe ist nur dann im Ausländerbeirat vertreten, wenn sie mit der Partei oder Wählergruppe identisch ist, die bei der Ausländerbeiratswahl 2015 den Wahlvorschlag eingereicht hat, auf den ihre Vertreter/innen gewählt worden sind.

Wahlvorschläge nicht vertretener Parteien und Wählergruppen müssen von mindestens 30 Wahlberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein (§ 11 Abs. 4 KWG). Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die vom Wahlamt kostenfrei ausgegeben werden, zu leisten. Daneben sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) sowie der Tag der Unterschriftsleistung anzugeben. Bei der Anforderung der Formblätter ist der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Der Träger des Wahlvorschlags hat ferner zu bestätigen, dass die Aufstellung der Bewerber/innen in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 12 KWG bereits erfolgt ist, am besten durch Vorlage der Niederschrift über die Versammlung. Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach Aufstellung des Wahlvorschlags gesammelt werden; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 11 Abs. 4 KWG, 23 Abs. 3 Ziff. 5 KWO).

Die Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Bestätigung der Wahlberechtigung durch das zuständige Bürgerbüro, Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, muss bis zum Fristablauf (04.01.2021 um 18.00 Uhr) erfolgt sein. Hat ein/e Wahlberechtigte/r mehrere Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl unterzeichnet, ist ihre/seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen ungültig (§23 Abs. 3 Ziff. 4 KWO).

Die Bewerber/innen für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der zur Ausländerbeiratswahl der wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in Rödermark (Wahlgebiet) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in Rödermark aus ihrer Mitte gewählten Vertreter/innen (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei muss jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer der Versammlung Gelegenheit gegeben werden, selbst Vorschläge für Bewerberinnen und Bewerber zu unterbreiten. Ebenso muss jeder Bewerberin und jedem Bewerber Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr/sein Programm in angemessener Zeit der Versammlung vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.

An der Aufstellung der Bewerber/innen dürfen sich nur solche Personen beteiligen, die Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in Rödermark (Wahlgebiet) sind und zum Zeitpunkt der Aufstellung (Sitzung) zum Ausländerbeirat in Rödermark wahlberechtigt sind (§ 61 KWG).

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter/innen, die Vertrauenspersonen und die jeweiligen Ersatzpersonen sowie die Ergebnisse der Abstimmungen enthalten. Die Niederschrift ist von dem/der Versammlungsleiter/in, dem/der Schriftführer/in und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen, die gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern haben, dass die Wahl der Bewerber/innen in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede/r Teilnehmer/in der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die Bewerber/innen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 04. Januar 2021 bis 18:00 Uhr schriftlich bei meiner Geschäftsstelle einzureichen:

Wahlamt Rödermark,

Herr Brehm, Rathaus, Zimmer 106,

Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 63322 Rödermark

Telefon: 06074/ 911-827 (bitte Termin vereinbaren).

Es wird jedoch empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 04. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

· Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie ihrer Benennung im Wahlvorschlag zustimmen (Zustimmungserklärung) und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung einer Vertreterin/eines Vertreters nach § 23 KWG bekannt sind. Diese Erklärung muss auch Angaben darüber enthalten, ob der/die Bewerber/in an der Annahme der Wahl nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (§§ 37 u. 65 Abs. 2 HGO) gehindert ist sowie eine Verpflichtung, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen.

· Eine Bescheinigung des Magistrats der Stadt Rödermark (Bürgerbüro), dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit zur Ausländerbeiratswahl erfüllen (Wählbarkeitsbescheinigung). Ehemalige Ausländer/innen müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde vorlegen. Deutsche Doppelstaatler/innen haben den Besitz ihrer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit durch einen Identitätsausweis oder eine Bescheinigung der entsprechenden Auslandsvertretung nachzuweisen (§ 82a KWO).

· Gegebenenfalls die erforderliche Anzahl von 30 Unterstützungsunterschriften mit Bescheinigung des Magistrats der Stadt Rödermark (Bürgerbüro), über ihre Wahlberechtigung.

· Die Niederschrift gem. § 12 Abs. 3 KWG über den Verlauf der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerber/innen aufgestellt wurden einschließlich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt.

Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung am 15. Januar 2021 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschlagsformulare sollen nach Vordruckmustern eingereicht werden. Diese können von der Internetseite : wahlen.hessen.de, mit Ausnahme des Formblatts für Unterstützungsunterschriften, heruntergeladen werden. Die Formulare für die Unterstützungsunterschriften werden von meiner Dienststelle (s. o.) bereitgestellt.

Nach § 84 Satz 1 HGO ist in Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt die Einwohnerzahl in Rödermark 28.292 Einwohner. Hiervon sind 4.513 Personen nichtdeutsch. Nach § 85 HGO und § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung Stadt Rödermark besteht der Ausländerbeirat in Rödermark aus 15 Mitgliedern.

 

Rödermark, 22.10.2020

Der Wahlleiter der

Stadt Rödermark

Rotter , Bürgermeister

 

Stadtverordnetenversammlung

Tagesordnung der 34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 03.11.2020, 19:30 Uhr, in der Kulturhalle, Dieburger Str. 27, Ober-Roden:

TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

TOP 2 Mitteilungen des Magistrats

TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

TOP 3.1 Anfrage der Fraktion FWR: Ortsdurchfahrt Urberach; Vorlage: FWR/0239/20

TOP 3.2 Anfrage der Fraktion FWR: Standstreifen B459 Waldacker; Vorlage: FWR/0240/20

TOP 3.3 Anfrage der Fraktion FWR: Fördermittel Stadtumbau und Zukunft Stadtgrün; Vorlage: FWR/0241/20

TOP 3.4 Anfrage der Fraktion FWR: Asphalt Bahnhofstraße; Vorlage: FWR/0242/20

TOP 3.5 Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Bewegungsparcours in der Carl-Benz-Straße; Vorlage: FDP/0243/20

TOP 3.6 Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: „Helfende Hand“ und „Kinderkommissar LEON“; Vorlage: FDP/0244/20

TOP 4 Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person; Vorlage: VO/0214/20

TOP 5 Grundstück Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße; Vorlage: VO/0227/20

TOP 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch; Vorlage: VO/0231/20

TOP 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch; Vorlage: VO/0232/20

TOP 8 Antrag der SPD-Fraktion: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden; Vorlage: SPD/0223/20

TOP 9 Antrag der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Rödermark; Vorlage: SPD/0224/20

TOP 10 Antrag der FDP-Fraktion: Livestream aus der bzw. in der Stadtverordnetenversammlung; Vorlage: FDP/0245/20

 

Sven Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher

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