Amtliche Bekanntmachungen vom 28.3.2019

|   Stadt Rödermark - NEWS

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 14.03.2019 in Rödermark: Richard Hanke , 91 Jahre , Neckarstraße 3

am 15.03.2019 in Rödermark: Pia Eder, 55 Jahre, Ober-Rodener-Straße 7

am 15.03.2019 in Rödermark: Johannes Schwalm, 80 Jahre, Frankfurter Straße 50 A

am 17.03.2019 in Rödermark: Gabriele Rech, geb. Ehrhardt, 69 Jahre, Lehrhöferstraße 32, Hanau

am 17.03.2019 in Rödermark: Hans Ringler, 74 Jahre, Allensteiner Straße 1

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (1.4.)

Familienangebote

Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (8.4.)

Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr

MS-Selbsthilfegruppe

„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (4.4.)

Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (28.3.)

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (1.4.)

Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr

Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (29.3.)

Ü-60-Café: alle zwei Monate sonntags, 15 bis 17 Uhr (31.3. – mit Hidir Karademir)

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 1. April

Bezirke B und C: Dienstag, 2. April

Bezirk A: Mittwoch, 3. April

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 8. April

Bezirke B und C: Dienstag, 9. April

Bezirk A: Mittwoch, 10. April

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 4. April

Bezirke C und D: Donnerstag, 11. April

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 9. April

Bezirk 2: Mittwoch, 10. April

 

Straßensperrung in Waldacker, Am Buchrain

In der Straße Am Buchrain werden neue Wasserversorgungsleitungen und die entsprechenden Hausanschlüsse hergestellt. Daher wird die Straße im Bereich zwischen Goethestraße und Am Lerchenberg im Zeitraum vom 01.04.2019 bis voraussichtlich 12.07.2019 für den Verkehr gesperrt. Die von der Sperrung betroffenen Anwohner, erhalten eine Postwurfsendung, in der die Ansprechpartner der bauausführenden Firma, der Bauleitung und des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg genannt sind.

 

Sprechstunde des Bürgermeisters

Zu einer Sprechstunde für Bürger aus allen Stadtteilen lädt Bürgermeister Roland Kern am Dienstag, dem 9. April, ab 17 Uhr ins Naturfreundehaus auf der Bulau ein. Von 17 bis 18 Uhr wird die Möglichkeit angeboten, in einer offenen Runde ein Gespräch ohne Terminvereinbarung zu führen. Der zweite Teil von 18 bis 19 Uhr ist Einzelterminen vorbehalten, die telefonisch unter 06074 911-201 vereinbart werden müssen.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern, Bürgermeister

 

Verkaufsoffener Sonntag

Allgemeinverfügung für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages in der gesamten Stadt Rödermark

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVGI. I, S. 606) in der derzeit gültigen Fassung ergeht für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtgebiet Rödermark folgende Allgemeinverfügung:

1. Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Rödermark anlässlich der Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ am Sonntag, den 31. März 2019, von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, für den geschäftlichen Kundenverkehr offen gehalten werden.

2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

3. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4. Diese Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in dem öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Rödermark, dem Heimatblatt, in Kraft.

5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

6. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Begründung:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) sind Kommunen aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 6 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben. Bisher fand im Jahr 2019 noch kein verkaufsoffener Sonntag statt.

Die Stadt Rödermark macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen weiteren Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen. Der Markttag „Frühlingsmarkt“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in diesem Jahr wieder mit einem erheblichen Besucherandrang zu rechnen, für die die geöffneten Ladengeschäfte weitere Möglichkeiten der Versorgung bieten.

Die Veranstaltung bildet somit den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte im Stadtteil Rödermark Urberach nach dem HLöG zu genehmigen. Die publikumsintensive öffentliche Veranstaltung stellt nach Prüfung und Abwägung des Einzelfalls einen begründeten Anlass für den Ausnahmefall einer sonntäglichen Ladenöffnung im Sinne des § 6 HLöG dar. Die Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung im Sinne vorgenannter Rechtsvorschrift sind auch nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Gemeinde auf der einen und der Arbeitnehmersituation auf der anderen Seite als gegeben anzusehen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da im Vorfeld einer Sonntagsöffnung unter Einhaltung aller relevanten Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische Maßnahmen seitens des Veranstalters und der teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte unabdingbar sind. Diese setzen eine entsprechende Planungssicherheit voraus, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde jedoch die Verfügung in ihrem Sinngehalt und ihrer Zielsetzung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Sonntagsöffnung zunichtemachen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Wegen des angeordneten Sofortvollzuges haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, kann auf Antrag den angeordneten Sofortvollzug aussetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.

Rödermark, den 25.03.2019

Roland Kern, Bürgermeister

 

Kinder- und Jugendsprechstunde

Zur Sprechstunde für Kinder und Jugendliche lädt Erster Stadtrat Jörg Rotter für Donnerstag, den 4. April, von 15 bis 17 Uhr in sein Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Ersten Stadtrat über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 06074 911-801 anmelden.

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Tagesordnung der 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 02.04.2019, 19:30 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum):

TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

TOP 2 Mitteilungen des Magistrats

TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

TOP 3.1 Anfrage der FDP-Fraktion: Heizenergie verpufft in der Halle Urberach; Vorlage: FDP/0056/19

TOP 3.2 Anfrage der FDP-Fraktion: Lärmbelastung durch die neuen Züge (PESA Link) der Dreieichbahn; Vorlage: FDP/0057/19

TOP 3.3 Anfrage der FDP-Fraktion: Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinigungen; Vorlage: FDP/0058/19

TOP 3.4 Anfrage der FDP-Fraktion: RMV Fahrplanheft 2019 für Rödermark; Vorlage: FDP/0059/19

TOP 3.5 Anfrage der FDP-Fraktion: Stellungnahme der Kommunen zum Haushalt des Kreises Offenbach für 2019; Vorlage: FDP/0060/19

TOP 4 Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2018; Vorlage: VO/0051/19

TOP 5 Zukunft der Holzvermarktung im Stadtwald Rödermark; Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts; Vorlage: VO/0044/19

TOP 6 Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person; Vorlage: VO/0064/19

TOP 7 Antrag der SPD-Fraktion: Bau einer Bahnunterführung für den Pkw-Verkehr auf der Dieburger Straße; Vorlage: SPD/0048/19

TOP 8 Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald; Vorlage: SPD/0049/19

TOP 8.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald; Vorlage: FDP/0061/19

TOP 9 Antrag der Fraktion FWR: Kreisverkehre auf B486 in Urberach; Vorlage: FWR/0062/19

TOP 10 Antrag der Fraktion FWR: Verbesserung des Verkehrs auf B459 am Rödermarkring; Vorlage: FWR/0063/19

Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher

 

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Rödermark am 24. März 2019

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. März 2019 das endgültige Wahlergebnis der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten 20.824

Zahl der Wählerinnen und Wähler 10.190

Zahl der gültigen Stimmen 10.052

Zahl der ungültigen Stimmen 138

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Herr Jörg Rotter, Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU-, 5.593 Stimmen, 55,6 %

Frau Andrea Schülner, Andere Liste Rödermark –AL/Grüne-,2.431 Stimmen, 24,2 %

Herr Dr. Karsten Falk, -Dr. Falk- 2.028 Stimmen, 20,2 %

Der Bewerber Jörg Rotter hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist als Bürgermeister der Stadt Rödermark gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 KWG Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 63322 Rödermark, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§§ 25, 49 KWG i.V.m. § 73 Abs. 1 KWO).

63322 Rödermark, 02. April 2019

Der Gemeindewahlleiter, Artur Singer

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