Amtliche Bekanntmachungen vom 25. Juni 2020

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

 

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 13.06.20 in Rödermark: Werner Wunderlich, 64 Jahre, Ratsgasse 5

am 14.06.20 in Langen: Eckehart Kleinau, 84 Jahre, Feldstr. 39, Rodgau

am 20.06.20 in Seligenstadt: Edith Schepke, 96 Jahre, Hasenpfad 7

am 22.06.20 in Seligenstadt: Christa Daum, geb. Ruppert, 83 Jahre, Wittenberger Str. 1

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr wieder in die Rathäuser kommen. Für den Rathausbesuch müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) und die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der Sozialen Dienste (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden bis auf weiteres nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 3101220 im SchillerHaus statt.

 

Bebauungsplan B 35

B 35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ im Stadtteil Urberach

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ im Stadtteil Urberach ist von der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13 - 17, Zimmer Nr. 103, während der Dienststunden eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Situation die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Die Rufnummern zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Homepage der Stadt Rödermark.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ umfasst folgende Flächen:

Teilplan A

Der Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach, Flur 7, Nr. 30 (teilweise), sowie das Flurstück, Flur 6, Nr. 31 (teilweise).

Teilplan B

Der Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplans B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 27, Nr. 169 und 170.

Die genauen Abgrenzungen können den Karten entnommen werden, die man sich herunterladen kann: Teilplan A und Teilplan B.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rödermark unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird:

a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie
b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

 

Rödermark, den 25.06.2020

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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