Amtliche Bekanntmachungen vom 21. Juli 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Sterbefälle

am 13.07.22 in Rödermark: Hans-Heinrich Meyer, 95 Jahre, Hohe Str. 2

am 15.07.22 in Rödermark: Günter Becker, 81 Jahre, Rhönstr. 9

am 16.07.22 in Rödermark: Irma Rupp, geb. Braun, 85 Jahre, Ober-Rodener Str. 7

am 16.07.22 in Rödermark: Erna Gotta, geb. Sulzmann, 92 Jahre, Mühlweg 3

am 17.07.22 in Rödermark: Eleonore Mieth, geb. Schulz, 83 Jahre, Nieder-Röder-Straße 15

am 17.07.22 in Rödermark: Lothar Hitzel, 92 Jahre, Margeritenstr. 9

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

 

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

 

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

 

Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr

Bürgersprechstunde der Polizei:

für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr

für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr

Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)

Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung

Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr

Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)

Angebote für Grundschulkinder

Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr

Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr

Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat

Weitere Angebote

Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr

Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrtermine

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 25. Juli

Bezirke B und C: Dienstag, 26. Juli

Bezirk A: Mittwoch, 27. Juli

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 21. Juli

Bezirke C und D: Donnerstag, 28. Juli

Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 26. Juli

Bezirk 2: Mittwoch, 27. Juli

Bezirk 3: Freitag, 29. Juli

 

Änderung der Ehrungsordnung

Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I Seite 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. Seite 915) und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark vom 23.06.1993 in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 19.07.2022 die nachstehende

Änderungssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark (Ehrungsordnung), 1. Änderung,

beschlossen.

 

Artikel I

§ 2 wird wie folgt geändert:

§ 2

Arten der Ehrungen

(1) Ehrungen im Sinne dieser Satzung sind:

a) das Ehrenbürgerrecht,

b) die Bezeichnung Stadtälteste(r),

c) die Verdienstplakette der Stadt Rödermark

d) die Ehrenurkunde

e) Rödermark-Medaille

f) Kulturpreis der Stadt Rödermark

g) die Sportplaketten der Stadt Rödermark

h) Glückwünsche an Jubilare.

2) Die Stadtverordnetenversammlung oder der Magistrat können, besonderen Umständen entsprechend, weitere Ehrungen oder Erinnerungszeichen beschließen.

(3) Personen, denen eine Auszeichnung nach den §§ 5 bis 7 dieser Satzung zuerkannt worden ist, erwerben mit Vollzug der Auszeichnung die Befugnis, sich als deren Träger zu bezeichnen.

(4) Die Ehrungen nach dieser Satzung sind – auf Vorschlag des Magistrates - nach Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen vorzunehmen.

 

§ 4 erhält die folgende Fassung:

§ 4

Ehrenbezeichnung

(1) Die Stadt kann Bürgern, die 20 Jahre Stadtverordnete und/ oder Ehrenbeamte in Rödermark waren, die Bezeichnung „Stadtälteste(r)“ verleihen (§ 28 Abs. 2 HGO).

(2) Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung (§ 51 Ziff. 3 HGO).

(3) Die Verleihung wird durch Übergabe einer Urkunde vollzogen. § 3 Abs. 3 gilt entsprechend. Mit der Überreichung erwirbt die/der Geehrte die Befugnis, die Bezeichnung „Stadtälteste(r) der Stadt Rödermark“ zu führen.

 

§ 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

§ 5

Verdienstplakette

(2) Hierfür gelten besondere Voraussetzungen:

a) Verdienstplakette in Bronze = 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

b) Verdienstplakette in Silber = 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

c) Verdienstplakette in Gold = 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit und besonders herausragende Leistungen und Initiativen für das Gemeinwohl.

 

§ 6 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

§ 6

Ehrenurkunde

(2) Anlässe für die Verleihung können sein:

a) 10-jährige Wahrnehmung eines politischen Mandats,

b) 10-jährige Ausübung ehrenamtlicher Funktionen,

c) langjährige besondere Verdienste um die Demokratie, das gemeindliche Leben und das allgemeine Wohl,

d) vorbildliche Hilfeleistungen, durch die andere vor Schaden bewahrt oder aus Not und Gefahr gerettet werden,

e) das Ausscheiden aus verantwortlicher Position in den Ruhestand,

f) eine Einzelleistung im Bereich des gemeindlichen Lebens, die beispielhaften Charakter hat.

g) 10-jähriges ehrenamtliches Engagement im Bereich Sport, Kultur oder der Wohlfahrtspflege.

 

In die Satzung werden die §§ 6 a und 6 b neu eingefügt:

§ 6 a

Rödermark-Medaille

(1) Die Stadt kann Personen, die sich in besonderer Weise um Rödermark verdient gemacht haben, die Rödermark-Medaille verleihen.

(2) Voraussetzungen für die Verleihung ist ein deutlich über das übliche Maß hinausgehender Einsatz auf gesellschaftlichem, kulturellem, wirtschaftlichem, sozialem oder integrativem Gebiet, der dazu beiträgt, das Ansehen der Stadt zu mehren.

(3) Geehrt werden können auch Personen aus Rödermark und den Partnerstädten, die sich in herausragender Weise um Aufbau und Entwicklung Internationaler Partnerschaften und damit um den europäischen Gedanken verdient gemacht haben. Über die Verleihung der Rödermark-Medaille entscheidet der Magistrat.

 

§ 6 b

Kulturpreis der Stadt Rödermark

(1) Rödermärker Vereine, Personen und Initiativen, die sich in besonderer Weise kulturell engagieren und die kulturelle Szene Rödermarks außergewöhnlich bereichern, werden mit dem Kulturpreis der Stadt Rödermark ausgezeichnet.

(2) Der Preis ist mit einem Preisgeld von 1.000,00 € dotiert.

(3) Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Magistrat.

 

§ 12 erhält mit dem folgenden Inhalt die Bezeichnung „Stadt-Jugendpreis“:

§ 12

Stadt-Jugendpreis

(1) Für besondere ehrenamtliche Leistungen und/oder besondere Initiativen, speziell im Jugendbereich, können Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Anerkennung hierfür von der Stadt Rödermark mit dem Stadt-Jugendpreis geehrt werden. Dies gilt auch für Vereins-Jugendabteilungen oder Jugendinitiativen. Hierfür wird ein projektbezogenes und besonderes ehrenamtliches Engagement vorausgesetzt, das sich überwiegend auf Rödermark beziehen muss.

(2) Der Stadt-Jugendpreis ist mit 500,00 € dotiert.

(3) Über die Vergabe entscheidet der Magistrat.

 

§ 13 Abs. 2 erhält die folgende Fassung:

§ 13

Ehe- und Altersjubilare

(2) Ehejubiläen sind:

a) Goldene Hochzeit (50 Jahre)

b) Diamantene Hochzeit (60 Jahre)

c) Eiserne Hochzeit (65 Jahre)

d) Gnadenhochzeit (70 Jahre)

e) Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)

 

Artikel II

Folgende Paragraphen und Absätze der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark (Ehrungsordnung) werden nicht geändert:

§ 1 Abs. 1–3; § 3 Abs. 1–3; § 5 Abs. 1; § 6 Abs. 1, 3 und 4; § 7 Abs. 1–5; § 8 Abs. 1 und 2; § 9 Abs. 1 und 2; § 10 Abs. 1 und 2; § 11 Abs. 1; § 13 Abs. 1 und 3; § 14; § 15 Abs. 1 und 2; § 16; § 17

 

Artikel III

Die vorstehende Satzungsänderung wird gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt gemäß § 7 Abs. 4 am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

Rödermark, den 20.07.2022

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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