Amtliche Bekanntmachungen vom 21. April 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

 

Sterbefälle

am 03.04.22 in Rödermark: Rudolf Maryska, 84 Jahre, Kollwitzstr. 13 B

am 11.04.22 in Seligenstadt: Horst Forstner, 81 Jahre, Grünewaldstr. 14

am 11.04.22 in Rödermark: Brigitte Kmitta, 86 Jahre, Röntgenstr. 1

am 11.04.22 in Rödermark: Johann Mühl, 67 Jahre, Obergasse 7

am 11.04.22 in Rödermark: Uwe Otto, 84 Jahre, Gothaer Str. 8 A

am 12.04.22 in Rödermark: Josef Müller, 91 Jahre, Mainzer Str. 60

am 14.04.22 in Rödermark: Margarete Friedrich, geb. Pachl, 81 Jahre, Pestalozzistr. 22 A

am 14.04.22 in Rödermark: Volkhart Unger, 77 Jahre, Kreuzgasse 23 D

am 16.04.22 in Rödermark: Franz Kern, 89 Jahre, Frankfurter Str. 66

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Soziale Stadt“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 11 Uhr in den geraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, oder per Mail an seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: 2. Mai

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 25. April

Bezirke B und C: Dienstag, 26. April

Bezirk A: Mittwoch, 27. April

Altpapier

Bezirk A: Freitag, 22. April

Bezirk B: Donnerstag, 28. April

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 3. Mai

Bezirk 2: Donnerstag, 21. April, und Mittwoch, 4. Mai

Bezirk 3: Samstag, 23. April, und Freitag, 6. Mai

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 26. April, von 10.30 bis 15 Uhr in Urberach, Festplatz, und

von 16 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Auskünfte erteilen auch die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“

im Stadtteil Ober-Roden; hier: erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 beschlossen, den 2. Entwurf des Bebauungsplanes A48 „Südlich des Alten Seewegs“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, die vorliegenden Gutachten und die nach Einschätzung der Stadt Rödermark wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von

Freitag, 29. April, bis einschließlich Montag, 30. Mai 2022,

auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter der Adresse www.roedermark.de /leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen öffentlich ausgelegt und zur Ansicht sowie zum Herunterladen bereitgehalten. Die Unterlagen können auch über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Jedermann hat das Recht, die Unterlagen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Hinweise auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG sowie auf die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben:

Darüber hinaus können die oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13 – 17, Zimmer Nr. 103, während der folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 07.00-12:00 Uhr

Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:

Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 08.00-12:00 Uhr

Es sind die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Corona-Regelungen zu beachten.

Es besteht zudem die Möglichkeit, unter den genannten Telefonnummern, während der letztgenannten Zeiten, telefonisch Auskunft über die Planung zu erhalten.

Des Weiteren können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist gemäß § 4 PlanSiG per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: thomas.papp@roedermark.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten – dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse – zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelledatenschutz.hessen.de . Datenschutzbeauftragter der Stadt Rödermark: Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151/881-0, E-Mail: datenschutz@ladadi.de.

 

Anlass und Ziel der Planung

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Rödermark ist, wie im gesamten Rhein-Main-Gebiet, hoch. Durch Maßnahmen der Innenentwicklung allein kann der Wohnraumbedarf kurz- bis mittelfristig nicht vollständig befriedigt werden. Potentiale der Innenentwicklung stehen in der Regel nur dann zur Verfügung, wenn größere zusammenhängende Flächen brachgefallen sind oder für zusammenhängende Flächen im Innenbereich eine gemeinsame geordnete Erschließung möglich ist. Solche Flächenpotentiale sind in Ober-Roden nicht vorhanden. Im Siedlungsgebiet sind keine Baulücken in größerem Umfang festzustellen. Die Aktivierung privater Grundstücke im Innenbereich ist nur langfristig umzusetzen.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Rödermark die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ zur bauplanungsrechtlichen Sicherung eines Wohngebietes. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für Familien und einkommensschwache Personen. Aufgrund der enorm gestiegenen Bau- und Mietpreise bedeutet bezahlbarer Wohnraum ist es aber auch Ziel Wohnraum für den normalverdienenden Mittelstand zu schaffen. Es soll ein Wohngebiet entstehen, welches ein breites Wohnangebot mit unterschiedlichen Wohnformen bietet.

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans A48 „Südlich Alter Seeweg“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Ober-Roden die Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 371/1, 393/1, 572, 674 sowie teilweise 370/1, 372/1, 373, 392 und 575. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,75 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird durch die zeichnerische Darstellung bestimmt, die man hier herunterladen kann.

 

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Text und Begründung) und dem nach Maßgabe der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB gegliederten Umweltbericht sind folgende Stellungnahmen und Fachgutachten verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

- 11 schriftliche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 15.05.2019 bis zum 17.06.2019 (§ 4 Abs. 1 BauGB), von folgenden Behörden und Fachdienststellen: Hessen Mobil, Deutsche Telekom, Fraport AG, Kreis Offenbach, Landratsamt, Regionalverband Frankfurt/RheinMain, Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst, Zweckverband Wasserversorgung , KBR - Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark, Anerkannte Naturschutzvereinigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz HGON

- 5 schriftliche Stellungnahmen aus der Offenlage der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 12.04.2021 bis zum 14.05.2021 (§ 4 Abs. 2 BauGB), von folgenden Behörden und Fachdienststellen: Deutsche Telekom, Kreis Offenbach, Hochtaunuskreis Fachbehörde Ländlicher Raum, Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst

- 9 Fachgutachten zu umweltrelevanten Themen: Ergebnisse der faunistischen Erhebungen, PlanÖ, Biebertal, 06.11.2018; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, PlanÖ, Biebertal und Linden, 22.10.2019; Vegetationsuntersuchung, BfL Heuer und Döring, Brensbach, Juli 2019; Prüfung und Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung, rohrtec consult GmbH, Rödermark, Dezember 2006; Variantenbetrachtung zur Erschließung, DAR - Ingenieurbüro für Umweltfragen, Wiesbaden, Mai 2020; Schalltechnische Untersuchung, Krebs + Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 27.03.2019; Schalltechnische Untersuchung, Fritz GmbH, Rödermark, 24.11.2015; Wasserwirtschaftliches Erschließungskonzept, DAR, Wiesbaden, November 2019; Wasserwirtschaftliche Belange, HLG, Darmstadt, 05.08.2021

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

- Schutzgut Mensch: Verkehrsuntersuchungen, Fuß- und Radverkehr, ÖPNV-Anschluss, Untersuchungen zum Straßen- und Schienenverkehrslärm, Angaben zum Fluglärm, Ausschluss von Störfallbetrieben, keine Altlasten.

- Schutzgut Fläche: Geringer Flächenverlust, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).

- Schutzgut Boden: Angaben zur Bodenbeschaffenheit, Bodenfunktionale Gesamtbewertung, keine Altlasten, keine Kampfmittelfunde, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).

- Schutzgut Wasser: Angaben zur Hydrogeologischen Situation, Darstellung des Entwässerungskonzeptes, Regelungen zum Umgang mit Niederschlagswasser, Auswirkungen auf Grundwasserverhältnisse, Berücksichtigung im Umgang mit dem Graben, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).

- Schutzgut Klima/Luft: Angaben zu lokalen und regionalen Klimaverhältnissen, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).

- Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt: Faunistische Bestandserhebung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus), Vegetationsuntersuchung, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen), Vermeidungs-/ Verminderungs- und CEF-Maßnahmen, Monitoringmaßnahmen, Genehmigung vorzeitige Rodung.

- Schutzgut Landschaft/Ortsbild: Angaben zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen.

Sonstige umweltbezogene Angaben: Hinweise zur Vermeidung von Emissionen sowie dem sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, Hinweise zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie.

 

Rödermark, den 21. April 2022
Jörg Rotter, Bürgermeister

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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