Amtliche Bekanntmachungen vom 2. Juni 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

 

Sterbefälle

am 20.05.22 in Hainburg: Alfred Schrauder, 86 Jahre, Am Kreuz 17

am 26.05.22 in Offenbach: Renate Groh, geb. Mühling, 83 Jahre, früher Pestalozzistr. 70

am 29.05.22 in Rödermark: Johanna Wohlleben, geb. Rüttinger, 94 Jahre, In der Plattenhecke 1 B

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de. Nächster Termin: 13. Juni

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

 

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr

 

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

 

Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr

Bürgersprechstunde der Polizei:

für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr

für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr

Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)

Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung

Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr

Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)

Angebote für Grundschulkinder

Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr

Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr

Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat

Weitere Angebote

Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr

Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Dienstag, 7. Juni

Bezirke B und C: Mittwoch, 8. Juni

Bezirk A: Donnerstag, 9. Juni

Altpapier

Bezirke C und D: Donnerstag, 2. Juni

Bezirk E: Freitag, 10. Juni

Gelber Sack

Bezirk 3: Freitag, 3. Juni

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 8. Juni, von 16.30 bis 17.30 Uhr in Messenhausen, Dietzenbacher Straße/Sackgasse, und

am Samstag, dem 11. Juni, von 8 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung

DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DAS

H A U S H A L T S J A H R    2 0 2 2

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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09. Februar 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

                                                                       § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

im Ergebnishaushalt                                                                        

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                               - 67.701.611 EUR      

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                     69.144.249 EUR      

mit einem Saldo von                                                             1.442.639 EUR    

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                      - 58.600 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            58.300 EUR      

mit einem Saldo von                                                                   - 300 EUR    

 

mit einem Fehlbedarf von                                                    1.442.339 EUR,    

 

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                     760.871 EUR                           

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              1.892.156 EUR                           

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                           - 8.310.877 EUR                           

mit einem Saldo von                                                             - 6.418.721 EUR                           

 

     Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                          6.533.877 EUR                           

     Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       - 2.136.401 EUR                           

     mit einem Saldo von                                                               4.397.476 EUR                           

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von                                                       -1.260.374 EUR

                                                                                        

festgesetzt.

                                                                       § 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.533.877 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe 250.000 EUR enthalten.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer,                                                                    

a)   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

      (Grundsteuer A) auf                                                          200 v.H.          

 

b)   für Grundstücke

      (Grundsteuer B) auf                                                          715 v.H.          

 

2.   Gewerbesteuer auf                                                           380 v.H.

 

Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.

 

                                                                       § 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

                                                                       § 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 9. Februar 2022 beschlossene Stellenplan.

 

Rödermark, den 09. Februar 2022

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Schülner, Erste Stadträtin

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

____________________________________________________________________

Kreis Offenbach

– Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - Kommunalaufsicht - 13.05.2022

____________________________________________________________________

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Stadt Rödermark,

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

6.533.877 €

(in Worten: sechs Millionen fünfhundertdreiunddreißigtausendachthundertsiebenundsiebzig Euro“).

 

gez. Quilling

Landrat

 

Auslegung des Haushaltsplans 2022

inkl. des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und Auslegung des Beteiligungsberichts 2020 der Stadt Rödermark

Der Haushaltsplan 2022 inkl. des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2020 liegen zur Einsichtnahme vom 03.06.2022 bis 14.06.2022 im Rathaus Urberach (Zimmer 303) und im Rathaus Ober-Roden (Zimmer 211) aus. Es wird um Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 911-855 (Rathaus Urberach) oder 911-312 (Rathaus Ober-Roden) gebeten.

 

Rödermark, 20.05.2022

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Schülner, Erste Stadträtin

 

Ablauf des Nutzungsrechts

Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass nach Ablauf des jeweiligen Nutzungsrechts für folgende Gräber keine Angehörigen mehr gefunden werden konnten:

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Wand, A 2, 11

 

Morgenstern, geb. Mieth, Anna Maria

 

01.11.2021

       

Wand, B 3, 25

 

Metscher, Walter Bernhard und

Metscher, geb. Zastrow, Else Hedwig

 

04.12.2021

         

I, Erd, 66

 

Eheleute Ewald Joachim und Waltraud Dunker, geb. Strauß sowie Lolieta Waltraud Viola, geb. Dunker

 

14.11.2021

Auf dem Friedhof Urberach sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Wand, E5, 5

 

Schneider, geb. Kasemann, Ingeborg Ursula

 

25.09.2021

         

Wand, E 5, 28

 

Elfert, Fritz

 

06.11.2021

Bis zum 15.07.2022 können noch eventuelle Ansprüche bei der Friedhofsverwaltung geltend gemacht werden (Telefon: 911-360 oder -364, E-Mail: friedhofroedermark.de ). Nach Ablauf dieser Frist werden sowohl Urnenwände als auch die Grabmalanlagen der Urnenerdgräber geräumt.

Weiterhin sind nachfolgend aufgeführte Gräber seit längerer Zeit ungepflegt bzw. obliegt deren Pflege der Obhut des Friedhofsträgers, da keine Nutzungsberechtigten ermittelbar sind. Der Friedhofsträger kann gem. § 38 der aktuellen Friedhofssatzung sechs Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung das Nutzungsrecht entziehen. Soweit in dieser Zeit keine Nutzungsberechtigten auffindbar sind, erlischt nach dieser Frist das Nutzungsrecht. Urnenwandgräber werden dann entsprechend geräumt und Erdgräber eingeebnet und der Grabstein sowie ggf. die Einfassung entfernt.

Friedhof Ober-Roden:

D, 41

 

Peters, geb. Pilarczyk, Elisabeth

 

11.01.2036

Friedhof Urberach:

Wand, E 5, 27

 

Grill, geb. Rauber, Gertrud

 

02.04.2022

 

Rödermark, 02.06.2022

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Friedhofsverwaltung

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