Sterbefälle
am 20.05.22 in Hainburg: Alfred Schrauder, 86 Jahre, Am Kreuz 17
am 26.05.22 in Offenbach: Renate Groh, geb. Mühling, 83 Jahre, früher Pestalozzistr. 70
am 29.05.22 in Rödermark: Johanna Wohlleben, geb. Rüttinger, 94 Jahre, In der Plattenhecke 1 B
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de
Senioren- und Sozialberatung
Montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de. Nächster Termin: 13. Juni
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde
Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus
Beratungstermine
Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr
Bürgersprechstunde der Polizei:
für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr
für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr
Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)
Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung
Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr
Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)
Angebote für Grundschulkinder
Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr
Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr
Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat
Weitere Angebote
Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr
Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr
PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Dienstag, 7. Juni
Bezirke B und C: Mittwoch, 8. Juni
Bezirk A: Donnerstag, 9. Juni
Altpapier
Bezirke C und D: Donnerstag, 2. Juni
Bezirk E: Freitag, 10. Juni
Gelber Sack
Bezirk 3: Freitag, 3. Juni
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 8. Juni, von 16.30 bis 17.30 Uhr in Messenhausen, Dietzenbacher Straße/Sackgasse, und
am Samstag, dem 11. Juni, von 8 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DAS
H A U S H A L T S J A H R 2 0 2 2
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09. Februar 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 67.701.611 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 69.144.249 EUR
mit einem Saldo von 1.442.639 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 58.600 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 58.300 EUR
mit einem Saldo von - 300 EUR
mit einem Fehlbedarf von 1.442.339 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 760.871 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.892.156 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 8.310.877 EUR
mit einem Saldo von - 6.418.721 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.533.877 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 2.136.401 EUR
mit einem Saldo von 4.397.476 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von -1.260.374 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.533.877 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe 250.000 EUR enthalten.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 200 v.H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 715 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 9. Februar 2022 beschlossene Stellenplan.
Rödermark, den 09. Februar 2022
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Schülner, Erste Stadträtin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
____________________________________________________________________
Kreis Offenbach
– Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - Kommunalaufsicht - 13.05.2022
____________________________________________________________________
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Stadt Rödermark,
2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
6.533.877 €
(in Worten: sechs Millionen fünfhundertdreiunddreißigtausendachthundertsiebenundsiebzig Euro“).
gez. Quilling
Landrat
Auslegung des Haushaltsplans 2022
inkl. des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und Auslegung des Beteiligungsberichts 2020 der Stadt Rödermark
Der Haushaltsplan 2022 inkl. des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2020 liegen zur Einsichtnahme vom 03.06.2022 bis 14.06.2022 im Rathaus Urberach (Zimmer 303) und im Rathaus Ober-Roden (Zimmer 211) aus. Es wird um Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 911-855 (Rathaus Urberach) oder 911-312 (Rathaus Ober-Roden) gebeten.
Rödermark, 20.05.2022
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Schülner, Erste Stadträtin
Ablauf des Nutzungsrechts
Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass nach Ablauf des jeweiligen Nutzungsrechts für folgende Gräber keine Angehörigen mehr gefunden werden konnten:
Auf dem Friedhof Ober-Roden sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
Auf dem Friedhof Urberach sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):
Wand, E5, 5 | Schneider, geb. Kasemann, Ingeborg Ursula | 25.09.2021 | ||
Wand, E 5, 28 | Elfert, Fritz | 06.11.2021 |
Bis zum 15.07.2022 können noch eventuelle Ansprüche bei der Friedhofsverwaltung geltend gemacht werden (Telefon: 911-360 oder -364, E-Mail: friedhofroedermark.de ). Nach Ablauf dieser Frist werden sowohl Urnenwände als auch die Grabmalanlagen der Urnenerdgräber geräumt.
Weiterhin sind nachfolgend aufgeführte Gräber seit längerer Zeit ungepflegt bzw. obliegt deren Pflege der Obhut des Friedhofsträgers, da keine Nutzungsberechtigten ermittelbar sind. Der Friedhofsträger kann gem. § 38 der aktuellen Friedhofssatzung sechs Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung das Nutzungsrecht entziehen. Soweit in dieser Zeit keine Nutzungsberechtigten auffindbar sind, erlischt nach dieser Frist das Nutzungsrecht. Urnenwandgräber werden dann entsprechend geräumt und Erdgräber eingeebnet und der Grabstein sowie ggf. die Einfassung entfernt.
Friedhof Ober-Roden:
D, 41 | Peters, geb. Pilarczyk, Elisabeth | 11.01.2036 |
Friedhof Urberach:
Wand, E 5, 27 | Grill, geb. Rauber, Gertrud | 02.04.2022 |
Rödermark, 02.06.2022
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Friedhofsverwaltung