Sterbefälle
am 10.05.22 in Königstein: Karlheinz Karach, 74 Jahre, Spessartring 12
am 11.05.22 in Rödermark: Anneliese Wunderlich, geb. Graf, 95 Jahre, Rhönstr. 10
am 16.05.20 in Seligenstadt: Herbert Horn, 85 Jahre, Dr.-Goerdeler-Str. 13
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de
Senioren- und Sozialberatung
Montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin:
30.05. | 13.06. | 27.06. |
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde
Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus
Beratungstermine
Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr
Bürgersprechstunde der Polizei:
für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr
für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr
Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)
Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung
Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr
Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)
Angebote für Grundschulkinder
Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr
Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr
Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat
Weitere Angebote
Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr
Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr
PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 23. Mai
Bezirke B und C: Dienstag, 24. Mai
Bezirk A: Mittwoch, 25. Mai
Altpapier
Bezirk A: Donnerstag, 19. Mai
Bezirk B: Freitag, 27. Mai
Gelber Sack
Bezirk 3: Freitag, 20. Mai
Versteigerung von Fundsachen
Am Donnerstag, dem 14. Juli 2022, werden ab 13.30 Uhr vor der Kelterscheune in Urberach, Darmstädter Straße 18, Fundsachen meistbietend gegen bar versteigert. Zur Versteigerung gelangen Fahrräder aller Art, Schmuck und sonstige Gegenstände.
Gemäß § 980 BGB ergeht an alle Empfangsberechtigten (Verlierer und Finder) die Aufforderung, ihre Rechte hinsichtlich der vorstehenden Versteigerung bis
Donnerstag, 30. Juni 2022
beim hiesigen Fundbüro, Rathaus Urberach, Bürgerbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, geltend zu machen.
Rödermark, 16.05.2022
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Planfeststellungsverfahren
Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rodgau: Planfeststellungsverfahren zur Zulassung der Änderung des Rahmenbetriebsplans 2013 des Quarzsand- und Kiestagebaus „Dudenhofen“ in den Gemarkungen Dudenhofen und Nieder-Roden der Stadt Rodgau
Die Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rodgau, hat einen Rahmenbetriebsplan zur Änderung des Quarzsand- und Kiestagebaus Dudenhofen in den Gemarkungen Dudenhofen und Nieder-Roden der Stadt Rodgau auf den Flurstücken
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Dudenhofen (Rodgau) | 34 | 5/8 teilweise (tlw.), 7/4 tlw. |
Dudenhofen (Rodgau) | 35 | 1 tlw., 2 |
Dudenhofen (Rodgau) | 36 | 1 tlw.,2, 3 |
Dudenhofen (Rodgau) | 37 | 2 tlw., 3, 4 |
Nieder-Roden (Rodgau) | 5 | 34/1 tlw., 43, 46/2, 81/1 tlw., 118/2 tlw., 122, 133/1, 148, 152/2 tlw., 170/2 tlw., 227/2 tlw., 230 tlw., 225 tlw. |
zur Planfeststellung vorgelegt.
Gegenstand der Planfeststellung ist im Wesentlichen:
− die Festlegung einer Mindestfördermenge von 25.000 Tonnen je Monat unabhängig vom Grundwasserstand,
− die Verlängerung der Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes um zehn Jahre bis zum 31.12.2064,
− die Änderung beziehungsweise Korrektur in der Zuordnung der Ersatzaufforstungsflächen und damit in der naturschutzrechtlichen Ausgleichsbilanzierung.
Die Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG hat für die Änderung des genehmigten Quarzsand- und Kiestagebaus „Dudenhofen“ in Rodgau auf den oben genannten Flurstücken die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.
Dem Antrag wurde zugestimmt. Damit entfällt das Erfordernis zur Durchführung einer Vorprüfung, und das Vorhaben zur Änderung des Quarzsand- und Kiestagebaus „Dudenhofen“ unterliegt der UVP-Pflicht. Entsprechend § 52 Absatz 2a des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite (S.) 1310), zuletzt geändert durch Artikel 237 der elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), ist vom Unternehmer ein obligatorischer
Rahmenbetriebsplan zur Zulassung vorgelegt worden, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 57 a BBergG durchzuführen ist.
Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist nach § 142 BBergG in Verbindung mit § 187 Satz 1 des Allgemeinen Berggesetzes für das Land Hessen in der Fassung vom 10. November 1969 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) I S. 223, 365), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 362), und § 1 der Verordnung über bergrechtliche Zuständigkeiten und Anerkennungsverfahren nach der Markscheider-Bergverordnung vom 16. April 2008 (GVBl. I S. 697), geändert durch Verordnung vom 14. Oktober 2013 (GVBl. I S. 570), das Regierungspräsidium Darmstadt als Bergbehörde.
Gemäß §§ 18 folgende UVPG in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind die geänderten und ergänzten Planunterlagen in den Gemeinden, in welchen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen.
Gemäß den Vorgaben des Artikels 6 Absatz 3 RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Kodifizierter Text) werden neben dem oben angegebenen Rahmenbetriebsplan die Niederschrift über den Scopingtermin und die bis zum Zeitpunkt der Veranlassung der öffentlichen Bekanntmachung vorliegenden Stellungnahmen der bisher beteiligten Stellen mit ausgelegt.
Der Rahmenbetriebsplan und die dazugehörigen Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom
30.05.2022 bis 29.06.2022 (einen Monat lang)
im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, während der folgenden Öffnungszeiten zur Einsicht aus:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: von 07.00-12:00 Uhr
Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:
Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: von 08.00-12:00 Uhr
Es sind die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Corona-Regelungen zu beachten.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom
30.05.2022 bis 29.06.2022
zusätzlich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt einsehbar, unter > Veröffentlichungen und Digitales > Öffentliche Bekanntmachungen > Umweltrecht ( https://rp-darmstadt.hessen.de/Veroeffentlichungen-und-Digitales/Oeffentliche-Bekanntmachungen/Umweltrecht ), sowie im UVP-Portal des Landes Hessen unter www.uvp-verbund.de.
Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Aufgrund der aktuellen COVlD-19-Situation wird auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienevorschriften (zum Beispiel Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Einhaltung der Abstandsregeln zu anderen Personen) beim Betreten der oben genannten Stellen gebeten.
Sollte es infolge der COVlD-19-Situation während der Auslegung der Planunterlagen zu einer vollständigen Schließung in einer der oben genannten gemeindlichen Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr kommen oder der Zugang einzelnen Personen aus sonstigen pandemiebedingten Gründen untersagt sein, wird als weiteres zusätzliches Informationsangebot im vorgenannten Zeitraum gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) der Versand der Planunterlagen auf einem digitalen Datenträger angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Bergaufsicht, Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden (Telefon +49 611 3309 2463) oder per E-Mail an bergaufsichtrpda.hessen.de .
Jede beziehungsweise jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt vom
30.05.2022 bis zum 29.07.2022,
schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Einwendungen ist bei der Stadt Rödermark, Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, 63322 Rödermark, während der folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 07.00-12:00 Uhr
Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:
Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 08.00-12:00 Uhr
Die Erhebung von Einwendungen ist schriftlich oder zur Niederschrift auch beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden, Dezernat 44 -Bergaufsicht-, Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden, während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15:30 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr) möglich.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Soweit Name und Anschrift bei der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
In den Einwendungen sind der Name sowie die Anschrift leserlich anzugeben, damit bei Bedarf eine Benachrichtigung über den Erörterungstermin erfolgen kann und an dem Erörterungstermin teilgenommen werden kann.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (sogenannte gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine unterzeichnende Person mit Name, Beruf und Anschrift in vertretender Position der übrigen Unterzeichnenden zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unberücksichtigt bleiben. Auch gleichförmige Einwendungen mit nicht oder unleserlich angegebenem Namen oder unleserlich angegebener Anschrift können unberücksichtigt bleiben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist erörtert die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, erhalten hiermit ebenfalls Gelegenheit zur Einsicht und Stellungnahme im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Für Form, Frist und zuständige Stellen für die Einsicht und die Abgabe einer Stellungnahme sowie die Folgen einer Fristversäumnis gilt das zuvor zu den Einwendungen Ausgeführte entsprechend. Auf § 63 Absatz 2 und § 64 Bundesnaturschutzgesetz sowie auf §§ 3 und 8 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wird ergänzend verwiesen.
Die Erörterung kann auf bestimmte Einwenderinnen und Einwender und Behörden und auf bestimmte entscheidungserhebliche Einwendungen sowie Stellungnahmen und Gutachten von Behörden und Sachverständigen beschränkt werden.
Soweit eine Erörterung nur mit bestimmten Einwenderinnen und Einwendern und Behörden erfolgen soll, werden diese mindestens eine Woche vorher schriftlich benachrichtigt. Im Übrigen wird der Termin der Erörterung mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Soll die Erörterung auf bestimmte Einwendungen, Stellungnahmen und Gutachten beschränkt werden, wird dies in der Benachrichtigung an die Teilnehmenden oder in der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt.
Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen ersetzt werden durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Anhörungsbehörde und in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer beziehungsweise eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne sie beziehungsweise ihn verhandelt werden kann.
Ersatzweise kann statt des Erörterungstermins auch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) beziehungsweise als Ersatz einer Online-Konsultation auch eine Telefon- oder Videokonferenz gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 PlanSiG durchgeführt werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie Hinweise zum Datenschutz mit Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Internet unter www.rp-darmstadt.hessen.de , im Bereich Umwelt und Energie > Bergbau > Datenschutzhinweise (https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/bergbau/datenschutzhinweise).
Rödermark, den 19. Mai 2022
Jörg Rotter , Bürgermeister
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
0BTagesordnungder 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark | |||
Sitzungstermin: | Dienstag, 24.05.2022, 19:30 Uhr, mit vorgesehener Fortsetzung am Mittwoch, 25.05.2022, 19:30 Uhr | ||
Ort, Raum: | Kulturhalle, Dieburger Str. 27, Ober-Roden | ||
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TOP 1 | Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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TOP 2 | Mitteilungen des Magistrats |
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TOP 3 | Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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TOP 3.1 | Anfrage der SPD-Fraktion: Netzwerkkapazität in Rödermärker Gewerbegebieten |
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TOP 3.2 | Anfrage der Fraktion FWR: Kulturhallenprogramm |
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TOP 3.3 | Anfrage der Fraktion FWR: Kulturentwicklungsplan |
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TOP 3.4 | Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand potenzielles Baugebiet Rodaustraße |
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TOP 3.5 | Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) |
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TOP 4 | (Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers |
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TOP 5 | Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück Lessingstraße 4 mit der Bethanien Diakonissen-Stiftung |
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TOP 6 | A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; |
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TOP 7 | A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; |
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TOP 8 | Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach und Mitgliedschaft der Stadt Rödermark |
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TOP 9 | Umbau und Erweiterung des Feuerwehrstützpunktes Ober-Roden |
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TOP 10 | Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" |
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TOP 11 | Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen (geänderte Fassung) |
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TOP 12 | Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Konzept zur Aufforstung eines Bürgerwaldes - Aktion "Bürgerpflanzfläche" |
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TOP 13 | Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Teilnahme am Ökoprofit-Programm 2023 (Stadt Frankfurt a.M. in Kooperation mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain) |
| |
TOP 14 | Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Gesundheitsförderung als kommunalpolitische Aufgabe |
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TOP 15 | Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Förderung gesunder Ernährung |
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TOP 16 | Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Calisthenics-Parks |
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TOP 17 | Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Messe für Gesundheit und Nachhaltigkeit |
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TOP 18 | Antrag der SPD-Fraktion: "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" zeichnen und umsetzen |
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TOP 19 | Antrag der SPD-Fraktion: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen | ||
TOP 20 | Antrag der Fraktion FWR: Kinder - und Jugendtheater |
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TOP 21 | Antrag der Fraktion FWR: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße |
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Antrag der FDP-Fraktion: Aufhebung des Beschlusses zum Rödermarkplan |
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Sven Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher