Amtliche Bekanntmachungen vom 19. Mai 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

 

Sterbefälle

am 10.05.22 in Königstein: Karlheinz Karach, 74 Jahre, Spessartring 12

am 11.05.22 in Rödermark: Anneliese Wunderlich, geb. Graf, 95 Jahre, Rhönstr. 10

am 16.05.20 in Seligenstadt: Herbert Horn, 85 Jahre, Dr.-Goerdeler-Str. 13

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin:

30.05. | 13.06. | 27.06. |

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

 

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

 

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

 

Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr

Bürgersprechstunde der Polizei:

für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr

für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr

Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)

Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung

Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr

Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)

Angebote für Grundschulkinder

Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr

Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr

Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat

Weitere Angebote

Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr

Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 23. Mai

Bezirke B und C: Dienstag, 24. Mai

Bezirk A: Mittwoch, 25. Mai

Altpapier

Bezirk A: Donnerstag, 19. Mai

Bezirk B: Freitag, 27. Mai

Gelber Sack

Bezirk 3: Freitag, 20. Mai

 

Versteigerung von Fundsachen

Am Donnerstag, dem 14. Juli 2022, werden ab 13.30 Uhr vor der Kelterscheune in Urberach, Darmstädter Straße 18, Fundsachen meistbietend gegen bar versteigert. Zur Versteigerung gelangen Fahrräder aller Art, Schmuck und sonstige Gegenstände.

Gemäß § 980 BGB ergeht an alle Empfangsberechtigten (Verlierer und Finder) die Aufforderung, ihre Rechte hinsichtlich der vorstehenden Versteigerung bis

Donnerstag, 30. Juni 2022

beim hiesigen Fundbüro, Rathaus Urberach, Bürgerbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, geltend zu machen.

Rödermark, 16.05.2022

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Planfeststellungsverfahren

Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rodgau: Planfeststellungsverfahren zur Zulassung der Änderung des Rahmenbetriebsplans 2013 des Quarzsand- und Kiestagebaus „Dudenhofen“ in den Gemarkungen Dudenhofen und Nieder-Roden der Stadt Rodgau

Die Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rodgau, hat einen Rahmenbetriebsplan zur Änderung des Quarzsand- und Kiestagebaus Dudenhofen in den Gemarkungen Dudenhofen und Nieder-Roden der Stadt Rodgau auf den Flurstücken

Gemarkung

Flur

Flurstück

Dudenhofen (Rodgau)

34

5/8 teilweise (tlw.), 7/4 tlw.

Dudenhofen (Rodgau)

35

1 tlw., 2

Dudenhofen (Rodgau)

36

1 tlw.,2, 3

Dudenhofen (Rodgau)

37

2 tlw., 3, 4

Nieder-Roden (Rodgau)

5

34/1 tlw., 43, 46/2, 81/1 tlw., 118/2 tlw., 122, 133/1, 148, 152/2 tlw., 170/2 tlw., 227/2 tlw., 230 tlw., 225 tlw.

zur Planfeststellung vorgelegt.

Gegenstand der Planfeststellung ist im Wesentlichen:

− die Festlegung einer Mindestfördermenge von 25.000 Tonnen je Monat unabhängig vom Grundwasserstand,

− die Verlängerung der Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes um zehn Jahre bis zum 31.12.2064,

− die Änderung beziehungsweise Korrektur in der Zuordnung der Ersatzaufforstungsflächen und damit in der naturschutzrechtlichen Ausgleichsbilanzierung.

Die Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG hat für die Änderung des genehmigten Quarzsand- und Kiestagebaus „Dudenhofen“ in Rodgau auf den oben genannten Flur­stücken die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits­prüfung (UVPG) beantragt.

Dem Antrag wurde zugestimmt. Damit entfällt das Erfordernis zur Durchführung einer Vor­prüfung, und das Vorhaben zur Änderung des Quarzsand- und Kiestagebaus „Duden­hofen“ unterliegt der UVP-Pflicht. Entsprechend § 52 Absatz 2a des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite (S.) 1310), zuletzt geändert durch Artikel 237 der elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), ist vom Unternehmer ein obligatorischer

Rahmenbetriebsplan zur Zulassung vorgelegt worden, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 57 a BBergG durch­zuführen ist.

Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist nach § 142 BBergG in Verbindung mit § 187 Satz 1 des Allgemeinen Berggesetzes für das Land Hes­sen in der Fassung vom 10. November 1969 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) I S. 223, 365), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 362), und § 1 der Verordnung über bergrechtliche Zuständigkeiten und Anerkennungsverfahren nach der Markscheider-Bergverordnung vom 16. April 2008 (GVBl. I S. 697), geändert durch Ver­ordnung vom 14. Oktober 2013 (GVBl. I S. 570), das Regierungspräsidium Darmstadt als Bergbehörde.

Gemäß §§ 18 folgende UVPG in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind die geänderten und ergänzten Planunterlagen in den Gemeinden, in welchen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen.

Gemäß den Vorgaben des Artikels 6 Absatz 3 RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄI­SCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträg­lichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Kodifizierter Text) werden neben dem oben angegebenen Rahmenbetriebsplan die Niederschrift über den Scopingtermin und die bis zum Zeitpunkt der Veranlassung der öffentlichen Bekannt­machung vorliegenden Stellungnahmen der bisher beteiligten Stellen mit ausgelegt.

Der Rahmenbetriebsplan und die dazugehörigen Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheb­lichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom

30.05.2022 bis 29.06.2022 (einen Monat lang)

im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, während der folgenden Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: von 07.00-12:00 Uhr

Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:

Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: von 08.00-12:00 Uhr

Es sind die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Corona-Regelungen zu beachten.

Die Unterlagen sind in der Zeit vom

30.05.2022 bis 29.06.2022

zusätzlich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt einsehbar, unter > Veröffentlichungen und Digitales > Öffentliche Bekanntmachungen > Umweltrecht ( https://rp-darmstadt.hessen.de/Veroeffentlichungen-und-Digitales/Oeffentliche-Bekanntmachungen/Umweltrecht ), sowie im UVP-Portal des Landes Hessen unter www.uvp-verbund.de.

Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

Aufgrund der aktuellen COVlD-19-Situation wird auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienevorschriften (zum Beispiel Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Einhaltung der Abstandsregeln zu anderen Personen) beim Betreten der oben genannten Stellen gebeten.

Sollte es infolge der COVlD-19-Situation während der Auslegung der Planunterlagen zu einer vollständigen Schließung in einer der oben genannten gemeindlichen Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr kommen oder der Zugang einzelnen Personen aus sonstigen pandemiebedingten Gründen untersagt sein, wird als weiteres zusätzliches Informationsangebot im vorgenannten Zeitraum gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) der Versand der Planunterlagen auf einem digitalen Datenträger angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Bergaufsicht, Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden (Telefon +49 611 3309 2463) oder per E-Mail an bergaufsichtrpda.hessen.de .

Jede beziehungsweise jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt vom

30.05.2022 bis zum 29.07.2022,

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Einwendungen ist bei der Stadt Rödermark, Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, 63322 Rödermark, während der folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 07.00-12:00 Uhr

Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:

Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 08.00-12:00 Uhr

Die Erhebung von Einwendungen ist schriftlich oder zur Niederschrift auch beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden, Dezernat 44 -Bergaufsicht-, Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden, während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15:30 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr) möglich.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Soweit Name und Anschrift bei der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.

In den Einwendungen sind der Name sowie die Anschrift leserlich anzugeben, damit bei Bedarf eine Benachrichtigung über den Erörterungstermin erfolgen kann und an dem Erörterungstermin teilgenommen werden kann.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (sogenannte gleich­förmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine unterzeichnende Person mit Name, Beruf und Anschrift in vertretender Position der übrigen Unterzeichnen­den zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 Absatz 2 Verwal­tungsverfahrensgesetz (VwVfG) unberücksichtigt bleiben. Auch gleichförmige Einwendun­gen mit nicht oder unleserlich angegebenem Namen oder unleserlich angegebener Anschrift können unberücksichtigt bleiben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist erörtert die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden sowie den Personen, die Einwen­dungen erhoben haben.

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungs­beschluss einzulegen, erhalten hiermit ebenfalls Gelegenheit zur Einsicht und Stellung­nahme im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Für Form, Frist und zuständige Stellen für die Einsicht und die Abgabe einer Stellungnahme sowie die Folgen einer Frist­versäumnis gilt das zuvor zu den Einwendungen Ausgeführte entsprechend. Auf § 63 Absatz 2 und § 64 Bundesnaturschutzgesetz sowie auf §§ 3 und 8 Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetz wird ergänzend verwiesen.

Die Erörterung kann auf bestimmte Einwenderinnen und Einwender und Behörden und auf bestimmte entscheidungserhebliche Einwendungen sowie Stellungnahmen und Gutachten von Behörden und Sachverständigen beschränkt werden.

Soweit eine Erörterung nur mit bestimmten Einwenderinnen und Einwendern und Behör­den erfolgen soll, werden diese mindestens eine Woche vorher schriftlich benachrichtigt. Im Übrigen wird der Termin der Erörterung mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Soll die Erörterung auf bestimmte Einwendungen, Stellungnahmen und Gutachten beschränkt werden, wird dies in der Benachrichtigung an die Teilnehmenden oder in der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichti­gung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vor­zunehmen, so können diese Benachrichtigungen ersetzt werden durch öffentliche Bekannt­machung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Anhörungsbehörde und in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussicht­lich auswirken wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer beziehungsweise eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne sie beziehungsweise ihn verhandelt werden kann.

Ersatzweise kann statt des Erörterungstermins auch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) beziehungsweise als Ersatz einer Online-Konsultation auch eine Telefon- oder Videokonferenz gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 PlanSiG durchgeführt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­machung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzu­nehmen sind.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie Hinweise zum Datenschutz mit Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Inter­net unter www.rp-darmstadt.hessen.de , im Bereich Umwelt und Energie > Bergbau > Datenschutzhinweise (https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/bergbau/datenschutzhinweise).

Rödermark, den 19. Mai 2022


Jörg Rotter , Bürgermeister

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

 

0BTagesordnung

der 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark

Sitzungstermin:

Dienstag, 24.05.2022, 19:30 Uhr, mit vorgesehener Fortsetzung am Mittwoch, 25.05.2022, 19:30 Uhr

Ort, Raum:

Kulturhalle, Dieburger Str. 27, Ober-Roden

 

 

TOP 1

Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

 

TOP 2

Mitteilungen des Magistrats

 

TOP 3

Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

TOP 3.1

Anfrage der SPD-Fraktion: Netzwerkkapazität in Rödermärker Gewerbegebieten
Vorlage: SPD/0128/22

 

TOP 3.2

Anfrage der Fraktion FWR: Kulturhallenprogramm
Vorlage: FWR/0132/22

 

TOP 3.3

Anfrage der Fraktion FWR: Kulturentwicklungsplan
Vorlage: FWR/0133/22

 

TOP 3.4

Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand potenzielles Baugebiet Rodaustraße
Vorlage: FDP/0137/22

 

TOP 3.5

Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG)
Vorlage: FDP/0138/22

 

TOP 4

(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers

 

TOP 5

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück Lessingstraße 4 mit der Bethanien Diakonissen-Stiftung
Vorlage: VO/0113/22

 

TOP 6

A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße";
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Vorlage: VO/0115/22

 

TOP 7

A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorlage: VO/0116/22

 

TOP 8

Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach und Mitgliedschaft der Stadt Rödermark
Vorlage: VO/0118/22

 

TOP 9

Umbau und Erweiterung des Feuerwehrstützpunktes Ober-Roden
Vorlage: VO/0105/22

 

TOP 10

Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
Vorlage: SPD/0073/22

 

TOP 11

Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen (geänderte Fassung)
Vorlage: FWR/0076_1/22

 

TOP 12

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Konzept zur Aufforstung eines Bürgerwaldes - Aktion "Bürgerpflanzfläche"
Vorlage: CAL/0103/22

 

TOP 13

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Teilnahme am Ökoprofit-Programm 2023 (Stadt Frankfurt a.M. in Kooperation mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain)
Vorlage: CAL/0122/22

 

TOP 14

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Gesundheitsförderung als kommunalpolitische Aufgabe
Vorlage: CAL/0123/22

 

TOP 15

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Förderung gesunder Ernährung
Vorlage: CAL/0124/22

 

TOP 16

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Calisthenics-Parks
Vorlage: CAL/0125/22

 

TOP 17

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Messe für Gesundheit und Nachhaltigkeit
Vorlage: CAL/0126/22

 

TOP 18

Antrag der SPD-Fraktion: "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" zeichnen und umsetzen
Vorlage: SPD/0130/22

 

TOP 19

Antrag der SPD-Fraktion: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen
Vorlage: SPD/0131/22

TOP 20

Antrag der Fraktion FWR: Kinder - und Jugendtheater
Vorlage: FWR/0135/22

 

TOP 21

Antrag der Fraktion FWR: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße
Vorlage: FWR/0136/22

 

TOP 22

Antrag der FDP-Fraktion: Aufhebung des Beschlusses zum Rödermarkplan
Vorlage: FDP/0139/22

 

Sven Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher

 

 

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