Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 07.01.18 in Offenbach: Horst Kowalzik, 83 Jahre, Bachgasse 45
am 10.01.18 in Rödermark: Viktor Kromer, 83 Jahre, Mainzer Str. 16
am 10.01.18 in langen: Emma Rickert, geb. Paust, 90 Jahre, Karlstr. 7
am 12.01.18 in Rödermark: Wilhelm Roth, 69 Jahre, Nikolaus-Schwarzkopf-Str. 12
am 14.01.18 in Langen: Josef Hartig, 81 Jahre, Neckarstr. 10
am 14.01.18 in Rödermark: Erich Thoma, 87 Jahre, Trinkbrunnenstr. 27 A
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr
Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 bis 11.30 Uhr
Angebote
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9 bis 11 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr
Willkommen in Rödermark, Stühle gestalten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Café-Treff: dienstags, 17 bis 19 Uhr; mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Saz-Kurs: montags, 17 Uhr
PC-Hilfe „Quartiersgruppe Urberach“: jeden letzten Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr
Angebote für Jugendliche
Fahrradwerkstatt: freitags, 15 Uhr
Offener Treff mit Koch-AG: donnerstags und freitags, 16 bis 22 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14.30 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 18 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Internationales Frühstück 50+: alle 14 Tage freitags, 9.30 Uhr
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 22. Januar
Bezirke B und C: Dienstag, 23. Januar
Bezirk A: Mittwoch, 24. Januar
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 29. Januar
Bezirke B und C: Dienstag, 30. Januar
Bezirk A: Mittwoch, 31. Januar
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 25. Januar
Bezirk A: Donnerstag, 1. Februar
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 30. Januar
Bezirk 2: Mittwoch, 31. Januar
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 31. Januar, von 12.00 bis 15.00 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz.
Haushaltssatzung 2018
Hinweis: Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde hat das erste Jahr des beschlossenen Doppelhaushaltes (Haushaltsjahr 2017) bereits genehmigt. Daher sind im Folgenden, redaktionell angepasst, nur die für das Haushaltsjahr 2018 geltenden Ansätze aufgeführt.
H A U S H A L T S S A T Z U N G
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DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DIE
H A U S H A L T S J A H R E 2 0 1 7 und 2 0 1 8 (hier 2018)
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167) hat die Stadtverordnetenversammlung am 16. Mai 2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
im Ergebnishaushalt 2018
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -59.879.146 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 59.872.269 EUR
mit einem Saldo von -6.877 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -90.800 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von -90.800 EUR
mit einem Überschuss/Fehlbedarf von -97.677 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen
und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.753.797 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.707.304 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.573.248 EUR
mit einem Saldo von -1.865.944 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.865.944 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -682.402 EUR
mit einem Saldo von 1.183.542 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungs-
mittelbedarf des Haushaltsjahres von 1.071.395 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.865.944 EUR festgesetzt. Darin enthalten sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung B, in Höhe von 200.000 EUR. Ebenfalls enthalten ist der kraft Gesetz genehmigte Kredit aus dem Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) in Höhe von 194.000 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr 2018 Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird <s> </s> im Haushaltsjahr 2018 auf 250.000 EUR (Zuteilung 2022) festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf insgesamt 37 Millionen EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 200 v.H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 540 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern , Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017/2018 (hier 2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
____________________________________________________________________
Regierungspräsidium Darmstadt Die Regierungspräsidentin 09. Januar 2018
____________________________________________________________________
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzten Kredite in Höhe von 1.865.944 € - abzüglich der festgesetzten Kreditaufnahme im Rahmen des Kommunalinvestionsprogrammgesetzes (KIPG) von 194.000 €, die gemäß § 11 Absatz 2 KIPG als genehmigt gelten – in Höhe von
1.671.944 €
(i. W.: „Eine Million sechshunderteinundsiebzigtausendneunhundertvierundvierzig Euro“),
gemäß § 4 Absatz 3 SchuSG in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind die Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
2. den in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
37.000.000 €
(i. W.: „Siebenunddreißig Millionen Euro“),
gemäß § 4 Absatz 3 SchuSG in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO.
Im Haushaltsjahr 2018 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
Der Beschluss zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ für 2018 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
gez. i.V. Dr. Böhmer
Regierungsvizepräsident
Auslegung des Haushaltsplans 2017/2018 (hier 2018)
inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und des Beteiligungsberichts 2016 der Stadt Rödermark
Der Haushaltsplan 2017/2018 (hier 2018) inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2016 liegen zur Einsichtnahme vom 19.01.2018 bis 29.01.2018 im Rathaus des Stadtteiles Urberach (Zimmer 303) sowie im Rathaus des Stadtteiles Ober-Roden (Zimmer 208) zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rödermark, 11.01.2018
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern , Bürgermeister
Kinder- und Jugendsprechstunde
Zur nächsten Sprechstunde für Kinder und Jugendliche lädt Erster Stadtrat Jörg Rotter für Donnerstag, den 1. Februar, von 15 bis 17 Uhr in sein Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Ersten Stadtrat über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 06074 911-801 anmelden.
Rotter , Erster Stadtrat