Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 07.03.18 in Seligenstadt: Gertrud Achilles, geb. Groh, 84 Jahre, Traminer Str. 83
am 07.03.18 in Rödermark: Luise Valtin, geb. Stratmann, 93 Jahre, Nelkenstr. 19
am 08.03.18 in Darmstadt: Kurt Klose, 80 Jahre, Schillerstraße 4
am 08.03.18 in Rödermark: Marta Grüber, geb. Happel, 93 Jahre, zul. Mühlengrund 17
am 10.03.18 in Rödermark: Otto Schrod, 93 Jahre, Zwickauer Straße 2
am 10.03.18 in Offenbach am Main: Christel Kaiser, geb. Fichert, 80 Jahre, Zwickauer Straße 2
Geburten:
am 01.01.18 in Darmstadt: Emil Wendt, Eltern: Claudia und Benjamin Wendt, Erich-Kästner-Str. 38
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr
Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat (beim Seniorenfrühstück), 9.30 Uhr
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags (22.3.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (19.3.)
Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (9.4.)
Café-Treff: mittwochs, 9.30 bis 11.30 Uhr
PC-Hilfe Quartiersgruppe Urberach: letzter Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr
Literaturnachmittag: letzter Sonntag im Monat (25.3.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr, freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 Uhr (16.3.)
Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (27.3.)
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 19. März
Bezirke B und C: Dienstag, 20. März
Bezirk A: Mittwoch, 21. März
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 26. März
Bezirke B und C: Dienstag, 27. März
Bezirk A: Mittwoch, 28. März
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 22. März
Bezirk A: Donnerstag, 29. März
Gelber Sack
Bezirk 1: Montag, 26. März
Bezirk 2: Dienstag, 27. März
Kompostierfähige Grünabfälle werden abgeholt
Kompostierfähige Gartenabfälle aus Haushalten lassen die Kommunalen Betriebe auch in diesem Frühjahr wieder bei Straßensammlungen vor der Haustür abholen (jeweils ab 6.00 Uhr):
Bezirke A und B: Montag, 26. März
Bezirke C, D und E: Dienstag, 27. März
Grundsätzlich werden alle kompostierfähigen Gartenabfälle mitgenommen, nicht aber Wurzelstümpfe und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 Zentimetern. Äste sollten nicht länger als 1 Meter sein und sind gebündelt auf dem Gehweg oder äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Bitte die Bündel nicht in Grünanlagen oder auf Mauern legen. Eine Bereitstellungsmenge von 3 Kubikmetern sollte nicht überschritten werden. Laub, Gras und sonstige Kleinmaterialien nur in Papiersäcken bereitstellen; bitte keine Plastiksäcke oder andere Behältnisse verwenden!
Standesamt nicht besetzt
Wegen der Frühjahrstagung aller Standesbeamten des Kreises Offenbach, an der auch die Mitarbeiterinnen aus Rödermark teilnehmen, ist das Standesamt am Donnerstag, dem 22. März, nicht besetzt.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern , Bürgermeister
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2 und 50 Abs. 1-3 BMG kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer bzw. seiner Daten
• an die Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG),
• an die Religionsgesellschaften von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht
derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören
(§ 42 Abs. 2 BMG),
• an Parteien , Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit
Wahlen, Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 50 Abs. 1 BMG),
• aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder
kommunaler Vertretungskörperschaften – Mandatsträger, Presse und Rundfunk
– (§ 50 Abs. 2 BMG) und
• an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)
widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.
Von den Übermittlungssperren zu unterscheiden ist die Auskunftssperre nach § 51 BMG, die auf Antrag eingetragen wird, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Die Auskunftssperre ist besonders zu begründen und mit Nachweisen zu versehen. Vor ihrer Eintragung muss diese Sperre seitens der Meldebehörde genehmigt werden. In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen.
Mit der Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und kann in begründeten Einzelfällen auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.
Für folgende Auskunftssperren bedarf es keines Antrages. Sie werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen:
• Bestehen eines Adoptionspflegschafsverhältnisses (§ 51 Abs. 5 Nr. 2 BMG)
• Sperren bei adoptierten Kindern (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)
• Auskunftssperren für Transsexuelle (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)
Grundsätzlich sind Übermittlungssperren bei Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung können Sie beim Zentralen Bürger-Service einen Vordruck erhalten. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos schriftlich vorgenommen werden.
Auskunftssperren, die bereits im Melderegister eingerichtet sind, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Jedoch sollten Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes auf das Bestehen einer solchen Sperre hinweisen.
Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist das:
Bürgerbüro
beim Magistrat der Stadt Rödermark
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark
Rödermark, den 08. März 2018
Rotter , Erster Stadtrat
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung der 16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 20.03.2018, 19:30 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1:
TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
TOP 2 Mitteilungen des Magistrats
TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
TOP 4 Antrag der Fraktion FWR: Verkehrsentlastung Urberach; Vorlage: FWR/0016/18
TOP 4.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrsentlastung Urberach;
Vorlage: SPD/0016_4/18
TOP 4 A Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen:
Verkehrsentlastung Urberach/Ausbau ÖPNV; Vorlage: CAL/0016_3/18
TOP 5 Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
Rödermark II (Urberach); Vorlage: VO/0004/18
TOP 6 Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der Hessenkasse;
Vorlage: VO/0028/18
TOP 7 Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2017; Vorlage: VO/0034/18
TOP 8 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
Rödermark sowie der Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle
Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark sowie
die Kelterscheune Urberach; Vorlage: VO/0030/18
TOP 9 Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Flurstück 398/2,
Senefelderstraße, 531 m²; Vorlage: VO/0020/18
TOP 10 Erwerb einer Teilfläche von ca. 450 m² aus dem Grundstück Gemarkung
Ober-Roden Flur 20 Flurstück 485/14, In der Plattenhecke 2;
Vorlage: VO/0036/18 (abgesetzt)
TOP 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben-
und Erschließungsplan A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“, Durchführungsvertrag;
Vorlage: VO/0035/18 (abgesetzt)
TOP 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8
„In der Plattenhecke 2a“; Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der
öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen; Vorlage: VO/0037/18
(abgesetzt)
TOP 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8
„In der Plattenhecke 2a“, Satzungsbeschluss; Vorlage: VO/0038/18 ( abgesetzt)
TOP 14 Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes
„Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0027/18
TOP 15 4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe
Rödermark“; Vorlage: VO/0032/18
TOP 16 Antrag der SPD-Fraktion: Unterstützung der Entwicklung des urbanen Gebiets
Odenwaldstraße u.a.; Vorlage: SPD/0040/18
TOP 17 Antrag der SPD-Fraktion: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für
Rödermark; Vorlage: SPD/0041/18
TOP 18 Antrag der Fraktion FWR: Gymnasium in Rödermark; Vorlage: FWR/0043/18
Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher