Amtliche Bekanntmachungen vom 15.3.18

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 07.03.18 in Seligenstadt: Gertrud Achilles, geb. Groh, 84 Jahre, Traminer Str. 83

am 07.03.18 in Rödermark: Luise Valtin, geb. Stratmann, 93 Jahre, Nelkenstr. 19

am 08.03.18 in Darmstadt: Kurt Klose, 80 Jahre, Schillerstraße 4

am 08.03.18 in Rödermark: Marta Grüber, geb. Happel, 93 Jahre, zul. Mühlengrund 17

am 10.03.18 in Rödermark: Otto Schrod, 93 Jahre, Zwickauer Straße 2

am 10.03.18 in Offenbach am Main: Christel Kaiser, geb. Fichert, 80 Jahre, Zwickauer Straße 2

Geburten:

am 01.01.18 in Darmstadt: Emil Wendt, Eltern: Claudia und Benjamin Wendt, Erich-Kästner-Str. 38

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

Demenzgruppe

Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr

Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat (beim Seniorenfrühstück), 9.30 Uhr

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags (22.3.)

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (19.3.)

Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (9.4.)

Café-Treff: mittwochs, 9.30 bis 11.30 Uhr

PC-Hilfe Quartiersgruppe Urberach: letzter Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr

Literaturnachmittag: letzter Sonntag im Monat (25.3.)

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr, freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 Uhr (16.3.)

Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (27.3.)

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 19. März

Bezirke B und C: Dienstag, 20. März

Bezirk A: Mittwoch, 21. März

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 26. März

Bezirke B und C: Dienstag, 27. März

Bezirk A: Mittwoch, 28. März

Altpapier

Bezirk E: Donnerstag, 22. März

Bezirk A: Donnerstag, 29. März

Gelber Sack

Bezirk 1: Montag, 26. März

Bezirk 2: Dienstag, 27. März

Kompostierfähige Grünabfälle werden abgeholt

Kompostierfähige Gartenabfälle aus Haushalten lassen die Kommunalen Betriebe auch in diesem Frühjahr wieder bei Straßensammlungen vor der Haustür abholen (jeweils ab 6.00 Uhr):

Bezirke A und B: Montag, 26. März

Bezirke C, D und E: Dienstag, 27. März

Grundsätzlich werden alle kompostierfähigen Gartenabfälle mitgenommen, nicht aber Wurzelstümpfe und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 Zentimetern. Äste sollten nicht länger als 1 Meter sein und sind gebündelt auf dem Gehweg oder äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Bitte die Bündel nicht in Grünanlagen oder auf Mauern legen. Eine Bereitstellungsmenge von 3 Kubikmetern sollte nicht überschritten werden. Laub, Gras und sonstige Kleinmaterialien nur in Papiersäcken bereitstellen; bitte keine Plastiksäcke oder andere Behältnisse verwenden!

 

Standesamt nicht besetzt

Wegen der Frühjahrstagung aller Standesbeamten des Kreises Offenbach, an der auch die Mitarbeiterinnen aus Rödermark teilnehmen, ist das Standesamt am Donnerstag, dem 22. März, nicht besetzt.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern , Bürgermeister

 

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2 und 50 Abs. 1-3 BMG kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer bzw. seiner Daten

• an die Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG),

• an die Religionsgesellschaften von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht

derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören

(§ 42 Abs. 2 BMG),

• an Parteien , Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit

Wahlen, Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 50 Abs. 1 BMG),

• aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder

kommunaler Vertretungskörperschaften – Mandatsträger, Presse und Rundfunk

– (§ 50 Abs. 2 BMG) und

• an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)

widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.

Von den Übermittlungssperren zu unterscheiden ist die Auskunftssperre nach § 51 BMG, die auf Antrag eingetragen wird, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Die Auskunftssperre ist besonders zu begründen und mit Nachweisen zu versehen. Vor ihrer Eintragung muss diese Sperre seitens der Meldebehörde genehmigt werden. In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen.

Mit der Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und kann in begründeten Einzelfällen auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.

Für folgende Auskunftssperren bedarf es keines Antrages. Sie werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen:

• Bestehen eines Adoptionspflegschafsverhältnisses (§ 51 Abs. 5 Nr. 2 BMG)

• Sperren bei adoptierten Kindern (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)

• Auskunftssperren für Transsexuelle (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)

Grundsätzlich sind Übermittlungssperren bei Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung können Sie beim Zentralen Bürger-Service einen Vordruck erhalten. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos schriftlich vorgenommen werden.

Auskunftssperren, die bereits im Melderegister eingerichtet sind, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Jedoch sollten Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes auf das Bestehen einer solchen Sperre hinweisen.

Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist das:

Bürgerbüro

beim Magistrat der Stadt Rödermark

Konrad-Adenauer-Straße 4-8

63322 Rödermark

Rödermark, den 08. März 2018

Rotter , Erster Stadtrat

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Tagesordnung der 16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 20.03.2018, 19:30 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1:

TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

TOP 2 Mitteilungen des Magistrats

TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

TOP 4 Antrag der Fraktion FWR: Verkehrsentlastung Urberach; Vorlage: FWR/0016/18

TOP 4.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrsentlastung Urberach;

Vorlage: SPD/0016_4/18

TOP 4 A Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen:

Verkehrsentlastung Urberach/Ausbau ÖPNV; Vorlage: CAL/0016_3/18

TOP 5 Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk

Rödermark II (Urberach); Vorlage: VO/0004/18

TOP 6 Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der Hessenkasse;

Vorlage: VO/0028/18

TOP 7 Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2017; Vorlage: VO/0034/18

TOP 8 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle

Rödermark sowie der Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle

Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark sowie

die Kelterscheune Urberach; Vorlage: VO/0030/18

TOP 9 Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Flurstück 398/2,

Senefelderstraße, 531 m²; Vorlage: VO/0020/18

TOP 10 Erwerb einer Teilfläche von ca. 450 m² aus dem Grundstück Gemarkung

Ober-Roden Flur 20 Flurstück 485/14, In der Plattenhecke 2;

Vorlage: VO/0036/18 (abgesetzt)

TOP 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben-

und Erschließungsplan A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“, Durchführungsvertrag;

Vorlage: VO/0035/18 (abgesetzt)

TOP 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8

„In der Plattenhecke 2a“; Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der

öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2

Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2

Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen; Vorlage: VO/0037/18

(abgesetzt)

TOP 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8

„In der Plattenhecke 2a“, Satzungsbeschluss; Vorlage: VO/0038/18 ( abgesetzt)

TOP 14 Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes

„Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0027/18

TOP 15 4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe

Rödermark“; Vorlage: VO/0032/18

TOP 16 Antrag der SPD-Fraktion: Unterstützung der Entwicklung des urbanen Gebiets

Odenwaldstraße u.a.; Vorlage: SPD/0040/18

TOP 17 Antrag der SPD-Fraktion: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für

Rödermark; Vorlage: SPD/0041/18

TOP 18 Antrag der Fraktion FWR: Gymnasium in Rödermark; Vorlage: FWR/0043/18

Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher

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