Sterbefälle
am 03.09.22 in Rödermark: Günther Wörtche, 85 Jahre, Mühlweg 18
am 10.09.22 in Rödermark: Heike Kampe, geb. Wydra, 53 Jahre, Im Urbruch 15
am 10.09.22 in Frankfurt: Marion Haus, geb. Dähn, 52 Jahre, Eisenacher Str. 17
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de
Senioren- und Sozialberatung
Montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: 26. September
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde
Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen
Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus
Beratungstermine
Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr
Bürgersprechstunde der Polizei:
für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr
für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr
Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)
Hebammensprechstunde: dienstagsvormittags und donnerstags nach Vereinbarung
Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr (20.9.)
Offener Nachmittagstreff für Eltern mit Kindern bis 4 Jahre: montags, 15.30 bis 17.30 Uhr
Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr (21.9.)
Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr (28.9.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)
Angebote für Grundschulkinder
Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr
Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr
Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat (19.9.)
Weitere Angebote
Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr
Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr
PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr
Abfuhrtermine
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 19. September
Bezirke B und C: Dienstag, 20. September
Bezirk A: Mittwoch, 21. September
Altpapier
Bezirk B: Donnerstag, 15. September
Bezirke C und D: Donnerstag, 22. September
Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).
Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 20. September
Bezirk 2: Mittwoch, 21. September
Bezirk 3: Freitag, 23. September
Bebauungsplan A 48 „Südlich des Alten Seewegs“
im Stadtteil Ober-Roden; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 19.07.2022 den Bebauungsplan A 48 „Südlich des Alten Seewegs“ im Stadtteil Ober-Roden einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan dient der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten.
Das Plangebiet befindet sich in Rödermark und liegt nördlich der Mainzer Straße und westlich der Ricarda-Huch-Straße innerhalb des Stadtteiles Ober-Roden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in einer beigefügten Plandarstellung gekennzeichnet, die man hier herunterladen kann.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der jeweiligen Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 HBO) sowie der Begründung mit den Anlagen ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Satzungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan können bei der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17 in 63322 Rödermark, während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: von 07.00-12:00 Uhr
Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:
Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: von 08.00-12:00 Uhr
Es sind die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Corona-Regelungen zu beachten.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“ einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rödermark unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hingewiesen wird:
a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB, sowie
b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Rödermark, den 15.09.2022
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter , Bürgermeister