Amtliche Bekanntmachungen vom 15. September 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Sterbefälle

am 03.09.22 in Rödermark: Günther Wörtche, 85 Jahre, Mühlweg 18

am 10.09.22 in Rödermark: Heike Kampe, geb. Wydra, 53 Jahre, Im Urbruch 15

am 10.09.22 in Frankfurt: Marion Haus, geb. Dähn, 52 Jahre, Eisenacher Str. 17

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: 26. September

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen

Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen

 

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr

 

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

 

Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr

Bürgersprechstunde der Polizei:

für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr

für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr

Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)

Hebammensprechstunde: dienstagsvormittags und donnerstags nach Vereinbarung

Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr (20.9.)

Offener Nachmittagstreff für Eltern mit Kindern bis 4 Jahre: montags, 15.30 bis 17.30 Uhr

Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr (21.9.)

Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr (28.9.)

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)

Angebote für Grundschulkinder

Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr

Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr

Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat (19.9.)

Weitere Angebote

Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr

Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrtermine

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 19. September

Bezirke B und C: Dienstag, 20. September

Bezirk A: Mittwoch, 21. September

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 15. September

Bezirke C und D: Donnerstag, 22. September

Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).

Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 20. September

Bezirk 2: Mittwoch, 21. September

Bezirk 3: Freitag, 23. September

 

Bebauungsplan A 48 „Südlich des Alten Seewegs“

im Stadtteil Ober-Roden; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 19.07.2022 den Bebauungsplan A 48 „Südlich des Alten Seewegs“ im Stadtteil Ober-Roden einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten.

Das Plangebiet befindet sich in Rödermark und liegt nördlich der Mainzer Straße und westlich der Ricarda-Huch-Straße innerhalb des Stadtteiles Ober-Roden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in einer beigefügten Plandarstellung gekennzeichnet, die man hier herunterladen kann.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der jeweiligen Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 HBO) sowie der Begründung mit den Anlagen ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Satzungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan können bei der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17 in 63322 Rödermark, während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: von 07.00-12:00 Uhr

Für den Zutritt zum Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter 06074 911-219 bzw. -716 möglich:

Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: von 08.00-12:00 Uhr

Es sind die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Corona-Regelungen zu beachten.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“ einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rödermark unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird:

a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB, sowie

b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

 

Rödermark, den 15.09.2022

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter , Bürgermeister

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