Amtliche Bekanntmachungen vom 14. Januar 2021

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 18.12.20 in Bad Schönborn: Axel Hansen, 72 Jahre, Konrad-Adenauer-Str. 28

am 21.12.20 in Rödermark: Claus Herold, 63 Jahre, Konrad-Adenauer-Str. 62

am 22.12.20 in Offenbach: Gerda Schubert, geb. Schröder, 87 Jahre, An der Schanze 20, Dreieich

am 23.12.20 in Offenbach: Horst Werr, 91 Jahre, Brucknerstr. 6

am 23.12.20 in Rödermark: Helmut Treffner, 82 Jahre, Pestalozzistr. 24

am 26.12.20 in Rödermark: Anneliese Kalanke, geb. Moßgraber, 90 Jahre, Ober-Rodener Str. 18

am 26.12.20 in Frankfurt: Jürgen Heine, 63 Jahre, Hauptstr. 83

am 26.12.20 in Würzburg: Friedel Hitzel, 83 Jahre, Gartenstr. 1 A

am 30.12.20 in Rödermark: Adam Rebel, 83 Jahre, Dürerstr. 36

am 31.12.20 in Hanau: Ursula Berger, geb. Skupke, 84 Jahre, An der Obermühle 15

am 01.01.21 in Rödermark: Gerhard Richter, 94 Jahre, Breidertring 86

am 03.01.21 in Rödermark: Viola Dörr, geb. Richter, 64 Jahre, Elbestr. 4

am 04.01.21 in Rödermark: Dorothea Kottkamp, geb. Bösing, Drosselstr. 3

am 05.01.21 in Frankfurt: Lutz Walter, 70 Jahre, Pestalozzistr. 6

am 05.01.21 in Offenbach: Karl-Heinz Hitzel, 61 Jahre, früher Babenhäuser Str. 94

am 07.01.21 in Seligenstadt: Karl Post, 80 Jahre, Odenwaldstr. 26a

am 10.01.21 in Rödermark: Heinrich Groh, 91 Jahre, Am Zilliggarten 5

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden wieder im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mundschutz möglich.

 

Bürgerbüro geschlossen

Die Fachabteilung Bürgerbüro ist am Dienstag, dem 19.01.2021, wegen einer Fortbildungs-veranstaltung bis 13.30 Uhr geschlossen. Der Telefonanschluss 911-712 zur Terminvereinbarung ist daher nicht besetzt. Es besteht aber die Möglichkeit, eine E-Mail an service@roedermark.de zu schicken.

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 18. Januar

Bezirke B und C: Dienstag, 19. Januar

Bezirk A: Mittwoch, 20. Januar

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 25. Januar

Bezirke B und C: Dienstag, 26. Januar

Bezirk A: Mittwoch, 27. Januar

Altpapier

Bezirke C und D: Donnerstag. 14. Januar

Bezirk E: Donnerstag, 21. Januar

Gelber Sack

Bezirk 1 : Dienstag, 12. Januar

Bezirk 2: Mittwoch, 13. Januar

NEU: Bezirk 3 (Waldacker): Freitag, 15. Januar

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 19. Januar, von 10.30 bis 15.00 Uhr in Urberach, Festplatz, und von 16.00 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Wahl der Schiedsperson

für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)

Am 23. Juni 2020 wurde von der Stadtverordnetenversammlung Herr Stefan Elfe als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) gewählt. Der Direktor des Amtsgerichts Langen hat die Wahl von Herrn Elfe mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 bestätigt. Herr Stefan Elfe wurde am 14. August 2020 ernannt und vereidigt. Die Amtszeit von Herrn Elfe endet am 13. August 2025.

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Behandlung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche und vorgerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl und die Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 findet am 15. Januar 2021 um 19.00 Uhr

in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1, statt.

Tagesordnung:

1) Begrüßung und Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung

ihres Amtes (§ 6a Kommunalwahlgesetzes)

2) Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für:

a) Kommunalwahl

b) Ausländerbeiratswahl

3) Weitere Terminplanung

4) Verschiedenes

 

Rödermark, 07.01.2021

Rotter , Gemeindewahlleiter

 

Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer

für das Kalenderjahr 2021 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 9 Abs. 3 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark

Für das Kalenderjahr 2021 gelten die Hebesätze von 200 % für die Grundsteuer A und 715 % für die Grundsteuer B weiterhin. Die Steuersätze für die Hundesteuer sowie die bisherigen Hundesteuermarken gelten ebenfalls weiter.

Für alle Abgabenpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt. Abgabenschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen geändert haben, erhalten einen neuen Bescheid.

Die Abfallgebührenbescheide 2021 mit der Abrechnung für das Jahr 2020 und den Abschlagszahlungen 2021 werden im Januar 2021 an die Eigentümer bzw. Zustellungs-bevollmächtigten geschickt.

Die Abgaben für das Kalenderjahr 2021 sind mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. § 9 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark Gebrauch machen, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2021 in einem Betrag am 1. Juli 2021 fällig.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze oder die Hundesteuer geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer hat für die Abgabepflichtigen die gleiche Rechtswirkung, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Festsetzung der Grundabgaben kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung -, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, angefochten werden.

 

Rödermark, 14.01.2021

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Schülner, Erste Stadträtin

 

Ablauf der Nutzungsrechte von Gräbern

auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten bzw. die Nutzungsrechte der nachfolgend genannten Wahlgräber enden bis zum 30.06.2021. Gemäß § 21 (1) i. V. m. § 21 (9) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber darüber unterrichtet, dass deren jeweiliges Nutzungsrecht gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr weiter erworben bzw. verlängert werden kann. Die Verlängerung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Für den Fall, dass keine Verlängerung erfolgen soll, werden die betreffenden Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Nutzungsrechts zu entfernen. Die sog. Räumung kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die Gräber in den Urnenwänden. Die Räumung ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Friedhof Ober-Roden:

Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

A Rasen 14, Johann Köhler und Anna Köhler, geb. Teubert, 29.01.2021; M 33, Familie Abraham und Auguste Karoline Schucht geb. Mattheis, 28.03.2021; H 47, Johann Beckmann, 05.04.2021; K 61, Aloysius Gotta und Barbara Gotta, geb. Schallmayer, 08.04.2021; M 83, Gertrude Hitzel, geb. Mieth, und Johann Baptist Hitzel, 08.04.2021; P Rasen 22, Johann Schleinkofer und Christina Schleinkofer, geb. Kummerant, 17.04.2021; C 38, Josephine Franz, geb. Eikelmeier, und Heinrich Franz, 22.04.2021; H 90, Heinrich Hornung und Katharina Hornung, geb. Gerlach, 06.05.2021; M 54, Otmar Josef Köhler und Barbara Köhler, geb. Keck, und Josef Köhler, 25.05.2021; P 7, Maria Müller, geb. Withelm, 18.06.2021; N Fam. 16, Johann Georg Strauß und Erna Strauß, geb. Lellau, 24.06.2021.

Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

I Erd 71, Jürgen Blaschko, 09.01.2021,; I Erd 85, Helmut Wilhelm Braunwald und Hildegard Braunwald, geb. Steinmetz, 15.02.2021; I Erd 92, Otto Erasmus Herget und Eva Maria Herget, geb. Krosch, 18.02.2021; Erd A 13, Elisabeth Moser, geb. Beck, 28.02.2021; I Erd 77, Margareta Clauss, geb. Kempf, 17.03.2021; Erd A 42, Doris Maria Dreher, geb. Rott, 20.03.2021; I Erd 37, Monika Augstein, geb. Mohr, und Wolfgang Albert Augstein, 21.03.2021; Erd A 16, Anna Maria Schneider, geb. Hornung, 09.04.2021; Erd A 36, Heinrich Wilzbach, 15.05.2021; I Erd 79, Martin Horst Riedel, 30.05.2021; Erd A 30, Ingrid Bärbel Becker, geb. Lange, 05.06.2021; Wand E3 20, Erna Martha Wagner, geb. Schur, 18.01.2021; Wand D3 24, Wilhelm Richter, 11.02.2021; Wand H3 20, Eleonore Schumann, geb. Siebentritt, und Hansheinrich Schumann, 14.02.2021; Wand C1 1, Andre-Hubertus Heinikel, 04.04.2021; Wand D1 7, Gottfried Schwab und Elisabeth Elfriede Schwab, geb. Krichten, 23.04.2021; Wand H1 3, Thomas Schwerber, 24.04.2021.

Folgendes Kindergrab ist betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

F 32, Moritz Leuthner, 08.04.2021.

Friedhof Urberach:

Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Allg. K 13, Georg Schwarzkopf, Maria Anna Schwarzkopf, geb. Faust,und Michael Peter Knapp, 22.01.2021; Park A 2, Elisabeth Becker, geb. Karbiener,und Christian Becker, 06.06.2021.

Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Park U 3, Lothar Richard Klaus Klinke und Ilse Elfriede Klinke, geb. Meyer, 04.02.2021; Allg. R 14, Siegfried Wilhelm Weber, 13.02.2021; Park T 32, Helene Egentenmeier, geb. Schlapp, und Heinrich Egentenmeier, 12.03.2021; Park T 18, Kurt Herbert Ebert, 18.04.2021; Allg. Du 79, Rolf Günter Finselbach und Margarete Finselbach, 06.05.2021; Wand E5 29, Reinhold Jakob Geiß, 14.01.2021; Wand E1 1, Otto Krüger und Johanna Marie Ellie Krüger, geb. Becherer, 18.01.2021; Wand E4 9, Gottfried Georg Steiner und Marga Steiner, geb. Döbrich, 29.03.2021.

Folgendes Kindergrab ist betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Park Q 8, Natalie Weiland, 19.06.2021.

 

Räumung von Reihengräbern

auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten in den nachfolgend genannten Reihengräber (§ 18 Friedhofssatzung) enden bis zum 30.06.2021. Gemäß § 20 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung spätestens drei Monate nach Ablauf des angegebenen Nutzungsrechts zu entfernen.

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

C Reihe 31, Georg Johann Krautwurst, 04.03.2021; C Reihe 47, Dieter Blank, 02.05.2021; C Reihe 32, Robert Georg Röhrich, 12.05.2021; C Reihe 33, Manfred Weber, 21.05.2021.

Auf dem Friedhof Urberach sind zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Park C 15, Patricia Kasim Ali, geb. Costa, 14.02.2021, Allg. D 43, Eva Wolfenstädter, geb. Jans, 14.03.2021, Park C 19, Marga Kohl, geb. Schlechtweg, 14.03.2021, Park C 20, Fazal Haque, 27.03.2021, Park C 24, Erika Schumacher, geb. Maurer, 23.06.2021, Park C 25, Anna Hollstein, geb. Kraschewski, 27.06.2021.

Sollten Grabmale, Einfassungen, Fundamente, sonstige bauliche Anlagen sowie Grabbepflanzung nicht nach drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts ordnungsgemäß entfernt sein, fallen diese entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Rödermark und werden gemäß §§ 36 (3) Friedhofssatzung auf Kosten der bekannten Verfügungsberechtigten durch die Stadt Rödermark abgeräumt.

 

Ablauf des Nutzungsrechts

Keine Angehörigen gefunden

Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass für folgende Grabstellen nach Ablauf des jeweiligen Nutzungsrechts keine Angehörigen mehr gefunden werden konnten:

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

J Wand5 11, Andrew Harry Hubbard und Alois Weber, 25.02.2020

I Erd 59, Elisabeth Olschewsky, geb. Holscher, 20.05.2020

Bis zum 01.03.2021 können noch eventuelle Ansprüche bei der Friedhofsverwaltung geltend gemacht werden (Telefon: 911-360 oder -364, E-Mail: standesamt@roedermark.de). Nach Ablauf dieser Frist wird sowohl das Urnenwandgrab geräumt als auch die Grabmalanlage des Urnenerdgrabes abgebaut. Die Urnen werden gem. §§ 25 und 40 der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Rödermark letztmalig beigesetzt.

 

Rödermark, 07.01.2021

Der Magistrat

Friedhofsverwaltung

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