Sterbefälle
am 01.04.22 in Rödermark: Maria Süss, geb. Küting, 91 Jahre, Ricarda-Huch-Str. 5
am 08.04.22 in Darmstadt: Benjamin Heu, 24 Jahre, Rudolf-Diesel-Str. 10
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter Tel. 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Beratungsangebote Soziale Dienste
Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Soziale Stadt“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852
Senioren- und Sozialberatung
Montags von 8 bis 11 Uhr in den geraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, oder per Mail an seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: 2. Mai
Abfuhrtermine
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Dienstag, 19. April
Bezirke B und C: Mittwoch, 20. April
Bezirk A: Donnerstag, 21. April
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 14. April
Bezirk A: Freitag, 22. April
Gelber Sack
Bezirk 1: Mittwoch, 20. April
Bezirk 2: Donnerstag, 21. April
Bezirk 3: Samstag, 23. April
Öffentliche Fäkalschlammabfuhr
Nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark sind Grundstückskläreinrichtungen (Sammelgruben/Kleinkläranlagen) mindestens zweimal jährlich durch die öffentliche Fäkalschlammbeseitigung entleeren zu lassen. Die Fäkalschlammabfuhr wird von Montag, dem 2., bis einschließlich Donnerstag, dem 12. Mai, in der Zeit von 7.30 bis 15.30 Uhr im Auftrag der Stadt Rödermark durchgeführt. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden hiervon bereits in Kenntnis gesetzt.
Für Fragen zur Durchführung der Abfuhr steht Ralf Weber im Rathaus Ober-Roden unter Tel. 911-962 zur Verfügung.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister