Amtliche Bekanntmachungen vom 11. November 2021

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

 

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 31.10.21 in Offenbach: Melita Sterkel, 77 Jahre, Karlstr. 2

am 03.11.21 in Rödermark: Ulrike Petri, geb. Groh, 60 Jahre, Odenwaldstr. 49

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 11 Uhr in den geraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, oder per Mail an seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: 15. November

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 17. November, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain, und

am Mittwoch, dem 24. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr in Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Bebauungsplan A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von Baugrundstücken für gewerbliche Nutzungen im Bereich nördlich der Kapellenstraße in Richtung des Rödermarkrings (Bundesstraße B 459) geschaffen werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens des innerhalb des Plangebietes verlaufenden Gewässergrabens im Westen des Plangebietes werden zudem bestandsorientiert Wasserflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel „Gewässerrandstreifen“ festgesetzt. Zugleich sollen mit dem Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die abschnittsweise Verlegung und naturnahe Gestaltung des Gewässergrabens im südöstlichen Bereich des Plangebietes geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, die Flurstücke 9, 10, 11, 107/3, 108/1, 109/2, 111/1, 112/1, 113/1, 114/1, 115/1, 116/1, 117, 118, 119, 120/1, 120/2, 121, 122, 123/1, 124/1, 126/1, 165/2, 166 teilweise, 182/3, 183/1, 193 teilweise, 198/2, 230/2, 246/1, 248/1, 251/1, 251/2, 252/1, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 264, 265, 266/2, 275/1 teilweise, 276, 277 teilweise, 278 teilweise, 279 und 280 teilweise. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der Übersichtskarte entnommen werden, die man hier herunterladen kann.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag liegt in der Zeit von

Montag, dem 15.11.2021 bis einschließlich Freitag, dem 10.12.2021

im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, während der folgenden allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

montags bis donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung (06074 911-219 oder -716) möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind und eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt.

Während des oben genannten Zeitraums der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online unter der Adresse roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/ zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Rödermark, den 11.11.2021

 

Gesamtabschluss der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Gesamtabschlusses 2019 bekannt gegeben.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2021 den geprüften Gesamtabschluss 2019 anerkannt.
  2. Der geprüfte Gesamtabschluss 2019 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
    22. November 2021 bis einschließlich 1. Dezember 2021 im Rathaus des Stadtteiles Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4–8, Zimmer 408, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 06074 911-890 möglich.

Rödermark, den 9. November 2021

 

Jahresabschluss der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2020

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2020 bekannt gegeben.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2021 den geprüften Jahresabschluss 2020 anerkannt und dem Magistrat für die Haushaltsführung des Jahres 2020 Entlastung erteilt.
  2. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
    22. November 2021 bis einschließlich 1. Dezember 2021 im Rathaus des Stadtteiles Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4–8, Zimmer 408, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 06074 911-890 möglich.

Rödermark, 9. November 2021

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Öffentliche Zahlungserinnerung

Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. November 2021 fällig:

4. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

4. Rate Grundbesitzabgaben

Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei allen Einzahlungen und Überweisungen wird um genaue Angabe des Kassenzeichens des Bescheids gebeten, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen sind auf den Steuer- und Abgabenbescheiden zu finden.

Jäger, Kassenverwalterin

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