Amtliche Bekanntmachungen vom 10. März 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Sterbefälle

am 02.03.22 in Rödermark: Martin Heinrich Jakobi, 96 Jahre, Gutenbergstraße 2

am 04.03.22 in Langen: Hildergard Deistler, geb. Fenchel, 85 Jahre, Gutenbergstraße 3

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Soziale Stadt“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 11 Uhr in den geraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, oder per Mail an seniorenundsozialberatungroedermark.de. Nächster Termin: 21. März

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 14. März

Bezirke B und C: Dienstag, 15. März

Bezirk A: Mittwoch, 16. März

Altpapier

Bezirke C und D: Donnerstag, 10. März

Bezirk E: Donnerstag, 17. März

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Samstag, dem 12. März, von 8 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale

Die Stadt Rödermark ist, wie alle Städte und Gemeinden im Umkreis, durch Auflagen der Aufsichtsbehörde und der Versicherung verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf ihren Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach zu überprüfen. Die Standsicherheitsprüfungen werden voraussichtlich (wetterabhängig) in der 12. Kalenderwoche vom 21.03. bis 25.03. durchgeführt Für die fachgerechte Überprüfung wurde wieder der Bau-Sachverständige Manfred Becker, Dipl.-Ing, Grävenwiesbach, beauftragt.

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist der Ingenieur verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit dem Hinweis auf den bestehenden Schaden sichtbar anzubringen. Sollte die Überprüfung eine erhebliche Gefährdung durch ein nicht standsicheres Grabmal ergeben, wird das Friedhofspersonal zur Vermeidung von Unfällen diesen Grabstein sofort umlegen.

Die Überprüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb um Verständnis dafür. Wer für ein Grab verantwortlich ist (Nutzungsberechtigte/Besitzende), wird um schnellstmögliche fachgerechte Behebung der Mängel gebeten. Nutzungsberechtigte oder Besitzende haften voll für Schäden und deren Folgen für Personen oder Sachen, die zum Beispiel entstehen, wenn Grabsteine umfallen.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Regina Leiherer, Tel. 06074 911-360; Sabine Gotta, Tel. 06074 911-364.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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