Alte Sonderwasserzähler austauschen

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Die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark weisen darauf hin, dass Sonderwasserzähler nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden müssen. Zähler des Baujahrs 2011 müssen also jetzt ersetzt werden. Dies ist Aufgabe des Eigentümers. Die Bürgerinnen und Bürger, bei denen ein Zählertausch erforderlich ist, wurden im Februar angeschrieben. Wenn ein neuer Sonderwasserzählers installiert wurde, ist mit den Kommunalen Betrieben ein Termin zur Verplombung und Ablesung zu vereinbaren. Letzte Terminabsprachen sind bis zum 22. Juni möglich. Der ausgebaute Wasserzähler muss bis zur Ablesung unbedingt aufbewahrt werden.

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