Abschied und Neubeginn im Schiedsamt Urberach

|   Aktuelles

Abschied und Neubeginn im Schiedsamt Urberach: Der Direktor des Amtsgerichts Langen, Volker Horn, hat am vergangenen Dienstag im Büro des Ersten Stadtrats Jörg Rotter den stellvertretenden Schiedsmann Arno Hareuter aus seinem Ehrenamt entlassen. Fünf Jahre lang hatte sich Hareuter ehrenamtlich als Streitschlichter engagiert. Als sein Nachfolger und Stellvertreter von Schiedsmann Axel Willmann wurde Rene Gruhl von Amtsgerichtsdirektor Horn für eine Amtszeit von fünf Jahren bestätigt und vereidigt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte Gruhl während der Sitzung am 20. März mit großer Mehrheit gewählt.

Horn und Rotter dankten Arno Hareuter für sein Engagement in diesem wichtigen Ehrenamt, für das nicht jeder geeignet sei, und wünschten seinem Nachfolger ein glückliches Händchen bei den anstehenden Aufgaben. Die Schiedsämter seien für die hessische Justiz eminent wichtig, betonte Horn. Sie entlasteten die Behörden bei Streitigkeiten, in denen meist einfach nur der gesunde Menschenverstand und ein ausgleichendes Wesen gefragt seien.

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Das Amt ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen. Das Schiedsamt kann bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Und in manchen Fällen ist der Weg zum Schiedsamt ein Muss: Zum Beispiel bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

Auch bei vielen „kleinen“ Strafsachen muss die geschädigte Person heute erst einmal zum Schiedsamt gehen, bevor sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den Beschuldigten erheben kann. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Klage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Ist dies nicht der Fall, verweist sie den Bürger, der Strafanzeige erstattet hat, auf den Privatklageweg. Die betroffene Person muss sich dann selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie die Täterin oder den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie in einigen Fällen aber nur, wenn sie zuvor versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu einigen. Schlichtungsstelle ist auch hier wiederum das Schiedsamt. Schlichtungsverhandlungen durch das Schiedsamt bei „kleinen“ Strafsachen finden zum Beispiel statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Anders als beim Gericht werden die Betroffenen schon nach wenigen Tagen zur Verhandlung beim Schiedsamt geladen. Wie die Erfahrung zeigt, wird dabei fast die Hälfte der Fälle gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarung beigelegt.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.

Zurück
v. l.: Amtsgerichtsdirektor Volker Horn, Rene Gruhl, Schiedsmann Axel Willmann, Arno Hareuter, Erster Stadtrat Jörg Rotter.
Back to Top