Förderung von Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen durch die Stadt Rödermark

Mehr Grün für Haus und Hof

Neues Förderprogramm der Stadt setzt auf Entsiegelung und eine Pflanzoffensive auf privat und gewerblich genutzten Flächen – Gewährt werden maximal 5.000 Euro pro Maßnahme

Ein weiteres Zuschussprogramm für Grundstückseigentümer hat die Stadt Rödermark auf den Weg gebracht. Nach den Impulsen für ökologische und bauliche Aufwertungsmaßnahmen im Fördergebiet Urberach-Nord und im Ortskern von Ober-Roden geht es nunmehr um gezielte Anreize, die im gesamten Stadtgebiet das Thema „Begrünung und Entsiegelung“ beflügeln sollen.

Wer als Privatperson oder Gewerbetreibender mit Hilfe einer qualifizierten Fachfirma sein Haus oder den heimischen Hof einer grünen Frischzellenkur unterziehen möchte, kann dafür Fördermittel beim Magistrat beantragen. Entsiegelung von Flächen, Schaffung von Versickerungszonen für Regenwasser, Dach- und Fassadenbegrünungen, Anpflanzung standortgerechter Bäume, Errichtung von Beeten mit attraktivem Bewuchs für Insekten und Vögel… All diese und diverse weitere Arbeiten, die dazu dienen, das jeweilige Zuhause in Sachen „Umweltfreundlichkeit“ auf Vordermann zu bringen, können gemäß einer Kriterienliste mit Zuschüssen bedacht werden.

Die Stadtverordnetenversammlung hat im März 2023 die Weichen für das Förderprogramm gestellt. Jetzt geht es an die praktische Umsetzung. Für Aktivitäten, die positive Auswirkungen auf Flora, Fauna und den Wasserkreislauf haben, werden 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten angerechnet. Maximal 5.000 Euro gewährt die Stadt als Hilfe für den Anschub und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Auch Teilentsiegelungen werden gefördert. Wer beispielsweise seinen asphaltierten Hof aufbricht, mit Rasengittersteinen belegt und anschließend mindestens 50 Prozent Grünanteil vorweisen kann, ist in einer gesonderten Kategorie zuschusswürdig. 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten übernimmt die Stadt. Der Höchstbetrag pro Maßnahme beläuft sich bei derlei Projekten auf 1.000 Euro.

Der Grundgedanke, von dem sich die Stadtverordneten bei ihrem Beschluss für das Förderprogramm haben leiten lassen, folgt einer simplen Erkenntnis: Zu viel Beton und Asphalt in den Kommunen… Dieser Status quo ist nicht gut für das ökologische Gleichgewicht. Auch und insbesondere der Klima-Aspekt (Stichwort: Kaltluftschneisen etc.) spielt dabei eine zentrale Rolle.

Dass Privat- und Gewerbegrundstücke in der Addition einen Großteil der städtischen Gemarkung abdecken und dass deshalb exakt dort der Hebel für mehr Anreize in Richtung „naturnah“ anzusetzen ist: Dieser Überlegung trägt die Zuschuss-Offensive Rechnung.

Wer sich beteiligen und finanziell profitieren möchte, sollte freilich die Details klären, sich beraten lassen und bis zur Bewilligung der Förderung warten. Erst dann kann mit den konkreten Arbeiten begonnen werden. Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten. Nicht möglich ist ein Vorgehen getreu der Devise „Fakten schaffen und dann den Antrag stellen“.

Nähere Auskünfte zum Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung. Kristina Seitz kann unter 911-216 kontaktiert werden, außerdem per Mail an kristina.seitz@roedermark.de.

Bitte beachten Sie, dass Anträge zwar ganzjährig bearbeitet werden, eine Auszahlung der Förderung aber grundsätzlich erst nach Haushaltsgenehmigung erfolgt. Eine Auskunft, ob dies bereits geschehen ist, bzw. wann dies voraussichtlich geschieht, kann Frau Seitz erteilen.

 

Checkliste Antragsstellung:

  1. Zur Interessenbekundung, Kontaktaufnahme mit der Umweltabteilung der Stadt Rödermark (E-Mail: kristina.seitzroedermark.de oder per Tel. 06074 911-216)
  2. Einholung von 3 Angeboten von Fachfirmen
  3. Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrags inklusive:
    • Angebote bzw. Absagen von 3 Fachfirmen
    • Planungsunterlagen
    • Evtl. nötige Genehmigungen von Behörden
    • Aktueller Grundbuchauszug bzw. Genehmigung des Eigentümers

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht und genehmigt werden muss. Als Beginn der Maßnahme zählt die Auftragsvergabe.

Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Fördermaßnahme nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Einreichen der vollständigen Unterlagen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Zum Antragsblatt zum Förderprogramm der Stadt Rödermark geht es hier >

Erläuterungen zum Antrag finden Sie hier >

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