Seit dem 31. Januar 2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) online und löst das bisherige PV-Meldeportal ab. Alle Anlagenbetreiber müssen sich erneut registrieren, auch wenn bereits eine Meldung in früheren Registern der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Aufgrund von Datenschutz und Datenqualität ist es nicht möglich, bestehende Daten ins MaStR zu übernehmen.
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten der PV-Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden. Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist für die Registrierung bis zum 31. Januar 2021.
Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.marktstammdatenregister.de