Einbürgerung

Jede ausländische Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Einbürgerung, also die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, beantragen.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Beteiligung, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

Es kann keine generelle Auskunft gegeben werden, welche Urkunden, Dokumente usw. als Nachweise  vorzulegen sind, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Antragstellung gibt.

Unter anderem müssen folgende Erfordernisse erfüllt sein:

  • rechtmäßiger Inlandsaufenthalt (Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unionsangehöriger oder schweizer Staatsangehörige/r)
  • mindestens 5 Jahre Inlandsaufenthalt
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlichen finanziellen Leistungen)
  • keine Vorstrafen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen (Loyalitätserklärung)
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung sowie antisemitsche, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen.

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörde und die untere Verwaltungsbehörde beraten.


Der erste Schritt im Antragsverfahren ist der telefonische Kontakt mit unserer Behörde.
Aufgrund der von Ihnen im Telefonat gemachten Angaben ist es uns möglich, eine individualisierte schriftliche Auskunft über die vorzulegenden Dokumente sowie die erforderlichen Antragsunterlagen zu erteilen.

Die Bearbeitungsgebühren betragen pro Person 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 Euro. Diese Gebühren werden von der zuständigen Entscheidungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, mittels Kostenbescheid erhoben.

Weitere Informationen zur Einbürgerung sowie die für die Antragstellung erforderlichen Formulare finden Sie auf den folgenden Seiten (über die Links werden Sie zu den Seiten weitergeleitet):

Hier geht es zur Seite des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Einbürgerung >

Hier geht es zur Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt als Einbürgerungsbehörde >

 

 

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