Regina Leiherer
Tel.: 06074 911-360
Tina Beetz
Tel.: 06074 911-362
Fax: 06074 911-1360
E-Mail: einbuergerung@roedermark.de
Jede ausländische Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Einbürgerung, also die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, beantragen.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Beteiligung, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.
Es kann keine generelle Auskunft gegeben werden, welche Urkunden, Dokumente usw. als Nachweise vorzulegen sind, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Antragstellung gibt.
Unter anderem müssen folgende Erfordernisse erfüllt sein:
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörde und die untere Verwaltungsbehörde beraten.
Der erste Schritt im Antragsverfahren ist der telefonische Kontakt mit unserer Behörde. Aufgrund der von Ihnen im Telefonat gemachten Angaben ist es uns möglich, eine individualisierte schriftliche Auskunft über die vorzulegenden Dokumente sowie die erforderlichen Antragsunterlagen zu erteilen.
Die Bearbeitungsgebühren betragen pro Person 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 Euro. Diese Gebühren werden von der zuständigen Entscheidungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, mittels Kostenbescheid erhoben.
Weitere Informationen zur Einbürgerung sowie die für die Antragstellung erforderlichen Formulare finden Sie auf den folgenden Seiten (über die Links werden Sie zu den Seiten weitergeleitet):
Hier geht es zur Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt als Einbürgerungsbehörde >