Eheschließung

Der erste „Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnortes.
Die Anmeldung erfolgt nicht durch das Ausfüllen eines Formulars, sondern durch persönliche Vorsprache und Beurkundung Ihrer Willenserklärung.  

Wenn Sie nicht in Rödermark  wohnen, aber trotzdem gerne hier heiraten wollen, ist das– kein Problem. Sie geben die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt ab und teilen dabei mit, dass die Trauung in Rödermark stattfinden soll. Der Kollege bzw. die Kollegin dort wird uns dann die für die Eheschließung notwendigen Dokumente übersenden.
Bei der Anmeldung geht es also nicht darum einen Termin zu vereinbaren, sondern sie dient dazu, den Personenstand der Verlobten festzustellen und zu prüfen.

Welche Urkunden benötigt werden, richtet sich individuell nach der Staatsangehörigkeit und des Personenstands der Verlobten.  

Grundsätzlich ist jedoch von Verlobten deutscher Staatsangehörigkeit vorzulegen:

  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (bei Hauptwohnsitz in Rödermark nicht erforderlich)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (zu beantragen beim Standesamt des Geburtsortes)
  • war jemand schon verheiratet oder verpartnert:
    beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (zu beantragen beim Standesamt der Eheschließung)
  • ggf. gesonderter Nachweis über deren Auflösung, falls dies nicht aus der vorgelegten Urkunde hervorgeht (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil).
  • Personalausweis oder Reisepass.

Alle Dokumente sind im Original und neuesten Datums einzureichen, Kopien reichen nicht aus.

Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche erfoderlich.

Um Ihren Wunschtermin für die Eheschließung zusagen zu können, sollte deren Anmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Dies wiederum bedeutet, dass die Eheschließung innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung erfolgen muss. Selbstverständlich können Sie sich auch vorab einen Termin reservieren lassen, für den Fall, dass Ihre Hochzeit erst für einen späteren Zeitpunkt geplant ist. Sind Sie nicht auf ein bestimmtes Datum festgelegt, besteht jederzeit die Möglichkeit, kurzfristig einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Die Eheschließung kann in Ober-Roden im Trauzimmer oder in Urberach im Töpfermuseum stattfinden. Sie dauert in der Regel ca. 20 Minuten.

Unseren Standesbeamten ist es wichtig, die Trauansprachen individuell auf das jeweilige Brautpaar abzustimmen. Aus diesem Grund findet auf Wunsch vor der Trauung noch ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten statt. Einen Gesprächstermin können Sie jederzeit kurzfristig vereinbaren.

Während der Trauung können natürlich auch Ringe gewechselt werden.

Trauzeugen werden nicht benötigt, sind allerdings immer noch gerne gesehen. Einen Vordruck für die Personalien der Trauzeugen (1 oder 2 Personen) erhalten Sie beim Standesamt oder kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Trauzeugen müssen sich bei der Eheschließung durch ihren Personalausweis ausweisen.

Parkmöglichkeiten für das Brautpaar und dessen Gäste bestehen hinter und direkt vor dem Rathaus in Ober-Roden oder in der Tiefgarage der Kulturhalle.

In Urberach kann man direkt vor dem Töpfermuseum parken.

Änderung des Fahrzeugscheins
Die Angaben im Fahrzeugschein müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ändert sich also mit der Hochzeit Ihr Name, so muss dies entsprechend geändert werden. Tritt mit der Eheschließung gleichzeitig eine Adressenänderung ein, muss auch die neue Anschrift in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Diese Änderungen werden im Führerschein normalerweise nicht aufgenommen. Auf Wunsch wird allerdings von der örtlich zuständigen Führerscheinstelle ein neuer Führerschein ausgestellt.

Melde- und Ausweisangelegenheiten
Der Standesbeamte informiert die Meldebehörde über die Eheschließung und die Namensführung der Ehegatten. Sollte sich Ihre Anschrift ändern, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Kollegen des Bürgerbüros um- bzw. anzumelden. Mitteilung über die erfolgte Eheschließung und evtl. die dadurch erfolgte Namensänderung ist zu machen an: Banken, Krankenkassen, Versicherungen und vor allem dem Arbeitgeber. Außerdem bedarf es bei Erwerb des neuen Namens der Beantragung neuer Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass).

Lohnsteuerklasse
Nach der Eheschließung sollte man die Änderung der Steuerklassen beim Finanzamt beantragen. Für den Arbeitnehmer kann dies eine nicht unbeachtliche Steuerersparnis bedeuten. Ab dem Tag der Eheschließung können Sie wählen, ob Sie die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV möchten. Dieser Antrag kann jedoch nur bis zum 30.11 des laufenden Jahres gestellt werden.Steuerklasse III ist dann am günstigsten, wenn nur einer der beiden Partner Arbeitslohn oder Gehalt bezieht. Steuerklasse IV wird empfohlen, wenn beide Partner ungefähr das gleiche Einkommen haben. Verdienen beide Partner, jedoch mit unterschiedlichen Einkommen, so ist es ratsam, dass derjenige mit dem hohen Einkommen Steuerklasse III und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen Steuerklasse V wählt.
Sollten Sie sich über die für Sie beste Steuerklassenwahl unklar sein, sprechen Sie ruhig Ihr Finanzamt an. Dort gibt es Lohnsteuertabellen, die Sie einsehen können; auch wird man Ihnen dort gerne mit gutem Rat behilflich sein; ebenfalls über die Möglichkeit der gemeinsamen und getrennten Veranlagung, über die hier aus Gründen der Komplexität nicht berichtet werden kann.

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