Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind.

Die Ortsgerichte sind zuständig für

  • Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften
  • Unterschriftsbeglaubigungen. Die Ortsgerichte ersetzen hier, die in anderen Bundesländern oft erforderliche Mitwirkung von Notaren. Insbesondere von
    • Eintragungen- oder Löschungen beim Grundbuchamt,
    • bei Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister
    • sowie bei Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Abschriften von Urkunden oder Zeugnissen
  • Schätzungen von Häuser und Wohnungen
  • Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken
  • Nachlassinventuren und Vermögenverzeichnissen
  • Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht
  • Nachlasssicherungen

Weiterführende Informationen zum Thema Ortsgerichte finden Interessierte hier >

Infoflyer "Das Ortsgericht" des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat zum Download >


Ortsgericht Rödermark I

Zuständigkeit: Ober-Roden, Waldacker, Messenhausen
Sprechzeiten: Mittwoch, ab 16.30 Uhr nach Terminvereinbarung.
Ansprechsperson: Frau Yvonne Böffinger
Tel.: 06074 911-701

Ortsgericht Rödermark II

Zuständigkeit: Urberach
Sprechzeiten: Mittwoch, 16 bis 18 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
Ansprechsperson: Herr Wendelin Huber
Tel.:
06074 911875 (während der Sprechzeiten)
Mobil: 0173 6448053 (Herr Huber privat)

Kontaktformular für das Ortsgericht Urberach >

Schiedsamt

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr.

Weitere Informationen auf der Seite des Landsverbands Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen >

Weiterleitung zur Infobroschüre "Das hessische Schiedsamt" >


Schiedsamt I (Ober-Roden)

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Herr Albrecht Becker
Tel.: 06074 96426
E-Mail: schiedsamt-1@gmx.net
Stellvertreter: Herr Norbert Wagner
Tel.: 0174 8899222 (mobil)

 

 

Schiedsamt II (Urberach)

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Herr Axel Willmann
Tel.: 0152 04657457 (mobil)
E-Mail: schiedsamt2gmx.net
Stellvertreter: Herr Rene Gruhl
Tel.: 0155 66193397 (mobil)

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