Graberwerb im Wege der Sterbevorsorge
Seit März 2007 können auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach Gräber im Wege der Sterbevorsorge erworben werden. Der Vorsorgeerwerb ist für Wahlgräber sowie für Urnenwahlgräber möglich und muss schriftlich beantragt werden.
Gräber, welche im Wege der Vorsorge gebührenpflichtig erworben werden, werden durch ein kleines Schild ("Grabstätte reserviert") kenntlich gemacht.
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