Grabarten

Reihengräber sind Gräber für die Sargbestattung eines Verstorbenen; sie werden auch als Rasengräber angeboten. Diese Grabart wird für die einmalige Dauer von 30 Jahren erworben. Das Nutzungsrecht endet somit automatisch. Ein Reihengrab kann nicht im Rahmen der Sterbevorsorge im Voraus erworben werden. Die nachträgliche Beisetzung von bis zu zwei Urnen ist möglich, sofern die Ruhefristen für Urnen eingehalten werden können (20 Jahre).

Wahlgräber (eine Grabstelle), werden auch als Rasengräber angeboten. Diese Gräber sind ebenfalls für Einzel(sarg)bestattungen bestimmt, können jedoch verlängert werden. Die nachträgliche Beisetzung von bis zu zwei Urnen ist jederzeit – unter eventuell erforderlicher Verlängerung des Nutzungsrechts – möglich. 

Wahlgräber (zwei oder mehr Grabstellen), sie werden auch als Rasengräber angeboten. Diese sogenannten "Familiengräber" sind für Sargbestattungen von zwei oder mehr Verstorbenen bestimmt. Auch hier ist die nachträgliche Beisetzung von bis zu zwei Urnen pro Grabstelle jederzeit – unter eventuell erforderlicher Verlängerung des Nutzungsrechts – möglich. 

Tiefgräber (zwei oder mehr Grabstellen), sie werden auch als Rasengräber angeboten. Aufgrund der unterschiedlichen Bodenverhältnisse auf beiden Friedhöfen ist die Zur-Verfügung-Stellung dieser Grabart nur auf dem Friedhof Urberach möglich. Sie werden in der Regel für zwei Sargbestattungen (übereinander) erworben. Auch hier ist die nachträgliche Beisetzung von bis zu zwei Urnen jederzeit – unter eventuell erforderlicher Verlängerung des Nutzungsrechts – möglich. 

Kindergräber werden für die Sargbestattung eines Kindes bis zum Alter von 5 Jahren erworben. Endet die auf 20 Jahre festgelegte Nutzungszeit, so kann der Nutzungsberechtigte entscheiden, ob das Nutzungsrecht verlängert oder das Grab abgeräumt werden soll. 

Die Grabgemeinschaftsanlage befindet sich auf dem Friedhof Ober-Roden. Neben der Zur-Verfügung-Stellung von Rasengräbern für Sargbestattungen werden auch Einzel- und Wahlgräber für Urnenbeisetzungen angeboten. Diese werden vom Friedhofsträger angelegt, gepflegt und unterhalten, so dass die Nutzungsberechtigten ein für sie pflegefreies Grab erwerben. Die einheitliche Gestaltung der Gräber durch die Anbringung von Namensträgern aus Bronzeguss ist vorgegeben.

Urnenwahlgräber (sogenannte Urnenfamiliengräber) sind für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen bestimmt. Es gibt aber auch vereinzelt die Möglichkeit, Urnenwahlgräber für die Beisetzung von bis zu vier Urnen zu erwerben. 

Urnengemeinschaftsanlagen werden als Alternative zu den Urnenwandgräbern angeboten.
Es können Einzelgräber, aber auch Wahlgräber (zwei Stellen) erworben werden. Die Urnengemeinschaftsanlagen unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften. Sie werden vom Friedhofsträger angelegt, gepflegt und unterhalten, so dass die Nutzungsberechtigten ein für sie pflegefreies Grab erwerben. Ablageplätze für Blumen, Grabgestecke und kleine Erinnerungsgaben sind vorhanden. Die einheitliche Gestaltung der Gräber durch die Anbringung von Namensträgern aus Bronze ist vorgegeben.

Baumgräber werden derzeit nur auf dem Friedhof Urberach zur Verfügung gestellt.
In den um die eigens gepflanzten Zierkirschen angelegten Grabfelder können Urnen beigesetzt werden. Es dürfen nur sich schnell zersetzende Urnen, sogenannte Bio-Urnen, beigesetzt werden. Es können Einzel- oder auch Wahlgräber erworben werden. Die Gemeinschaftsanlagen unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften. Sie werden vom Friedhofsträger angelegt, gepflegt und unterhalten, so dass die Nutzungsberechtigten ein für sie pflegefreies Grab erwerben.
Die einheitliche Gestaltung der Gräber durch die Anbringung von Namensträgern aus Bronze ist vorgegeben.


Als PDF-Datei kann heruntergeladen werden:


Back to Top