Bestattungsarten

Die Erdbestattung in einem Sarg ist nach wie vor die klassische Bestattungsvariante. Sie erfolgt in einem Reihen- oder Wahlgrab.

Die Feuerbestattung/Urnenbeisetzung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit Sarg in einem Krematorium. Die Beisetzung der Asche erfolgt dann in einer Urne. Für die Urnenbeisetzung ist die Auswahl der Grabarten vielfältiger. Eine Urne kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem vorhandenen Sarggrab beigesetzt werden.

Die meisten der in Rödermark lebenden muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind bereits die dritte oder gar vierte Generation der in den letzten Jahrzehnten in Deutschland Zugewanderten. Aufgrund ihrer Identifikation mit der neuen Heimat oder des schon immer hier verbrachten Lebens wächst zunehmend das Bedürfnis, am Wohnort bzw. am Ort des Lebensmittelpunktes der Familie beigesetzt werden zu können.

Die Stadt Rödermark sah sich daher veranlasst, dem berechtigten Wunsch der Betroffenen nachzukommen. Im Sommer 2014 wurde auf dem Friedhof in Urberach ein Grabfeld errichtet, das die Beisetzung nach muslimischem Ritus ermöglicht. Einige der zu erfüllenden Voraussetzungen waren eine Fläche, in der zuvor noch keine Bestattungen vorgenommen wurden, und die Ausrichtung der Gräber nach Mekka.

Die Gräber werden als sogenannte Wahlgräber zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass nach Ablauf des mit der Beisetzung erworbenen Nutzungsrechts (30 Jahre) auf Wunsch der Angehörigen eine individuelle Verlängerung dieses Rechts möglich ist, so dass dem Erfordernis des „Ewigen Ruherechts“ nachgekommen werden kann.

Für dieses Grabfeld gelten wie für alle übrigen Bereiche des Friedhofs die in der Friedhofssatzung festgelegten Regelungen zur Gestaltung und Pflege der Gräber sowie zur Errichtung von Grabmalen.


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