Bestattung

Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen etliche traurige und auch belastende Pflichten erledigt werden und dies innerhalb weniger Tage.
Kontaktieren Sie daher einen Bestatter Ihres Vertrauens, der Ihnen bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Bestattung behilflich ist.
Bevor der Verstorbene auf den Friedhof überführt werden kann, muss durch einen Arzt der Tod festgestellt werden. Das dokumentiert dieser durch die Ausstellung des sogenannten Leichenschauscheines. Der Arzt benötigt hierzu den Personalausweis des Verstorbenen.
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, so ist der Hausarzt oder die ärztliche Notrufzentrale zu informieren.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim eingetreten, wird ein Arzt durch die Einrichtung verständigt, dieser wird die weitere Vorgehensweise veranlassen.
Bestattungen in Rödermark finden von Montag bis Freitag statt. Die Termine werden durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Dabei werden Wünsche der für die Bestattung sorgepflichtigen Personen nach Möglichkeit berücksichtigt.
Vor der Festlegung des Bestattungstermins muss geklärt sein, in welchem Grab der Verstorbenen beigesetzt werden soll. Steht eventuell ein Grab in der Nutzung der Angehörigen, so kann dieses für die Bestattung in Erwägung gezogen werden; ansonsten muss die Frage des Graberwerbs (Beisetzungs- und Grabart) erörtert werden.
Auf beiden Friedhöfen der Stadt Rödermark besteht die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Grabarten für Sarg- oder Urnenbeisetzungen zu entscheiden. Unter dem nebenstehenden Link "Grabarten" sind die verschiedenen Möglichkeiten aufgeführt.
Die Bestattung eines Verstorbenen auf einem Friedhof der Stadt Rödermark ist nicht an dessen Wohnsitz gebunden. So ist es möglich, eine Bestattung für einen Verstorbenen zu beantragen, der nicht Einwohner von Rödermark war.


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