Wenn ein pflegefreies Grab erworben wird

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Stadt weist darauf hin, dass Grabgemeinschaftsanlagen von der Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltet und gepflegt werden

Die Stadt Rödermark bietet seit 2012 auf den Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach Grabgemeinschaftsanlagen sowie seit 2015 auf dem Friedhof in Urberach so genannte Baumgräber an, die den Hinterbliebenen den Erwerb von für sie pflegefreien Gräbern ermöglicht. Durch die Errichtung dieser Anlagen wurde das Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten erweitert und somit dem Wunsch vieler Bürger nach einer würdevoll gestalteten Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung entsprochen.

Diese Bestattungsformen entbinden die Grabnutzer von der Verpflichtung, die Grabpflege selbst zu übernehmen. Sie bieten einerseits eine zeitgemäße Alternative zur traditionellen Grabpflege an und kommen andererseits dem Wunsch vieler Angehörigen nach, eine persönliche Gedenkstätte anstelle eines anonymen Grabes erwerben zu können. Leider musste die Friedhofsverwaltung in den letzten Wochen in zunehmendem Maße feststellen, dass Hinterbliebene die Beisetzungsstellen ihrer Verstorbenen selbst gestalten und dort Blumen, Pflanzschalen, Erinnerungssymbole und Grablichter ablegen bzw. abstellen. Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu der eigenen Entscheidung, nämlich ein Grab erwerben zu können, welches sie von jeglicher Pflege- und Unterhaltungsverpflichtung entbindet.

Die Stadt Rödermark möchte die betroffenen Angehörigen mit dieser Mitteilung nochmals darüber informieren und gleichzeitig ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Charakter dieser Anlagen nur durch ein einheitliches Bild zum Ausdruck kommen kann und daher die Gestaltung individuell nicht verändert werden darf. Die Gestaltung wird deshalb von der Friedhofsverwaltung bestimmt, in deren Verantwortung gleichzeitig die Pflege und Unterhaltung der Anlagen steht, weshalb eine individuelle Mitgestaltung der Angehörigen untersagt ist. Weiterhin ist Rücksichtnahme auf andere Nutzungsberechtigte geboten, die ebenfalls ein Grab innerhalb dieser Anlagen erworben und sich ganz bewusst für diese Bestattungsform ohne Pflegeaufwand mit einheitlichem Charakter entschieden haben.

Es besteht die Möglichkeit, auf den in den Urnengemeinschaftsanlagen geschaffenen Ablageflächen Blumen, Gestecke, Grablichter und Erinnerungsgaben abzulegen bzw. abzustellen. Bei den auf dem Friedhof in Urberach zur Verfügung stehenden Baumgräbern ist dies nicht vorgesehen und daher nicht möglich.

Der Friedhofsverwaltung ist bewusst, dass diese Vorgaben bei trauernden Hinterbliebenen nicht immer auf Verständnis treffen. In einem Todesfall ist vieles zu regeln und es gibt viel Unsicherheit bei der Auswahl eines Grabes. Aus diesem Grund wird den Angehörigen bei der Entscheidungsfindung in der Grabwahl durch die Friedhofsverwaltung oder auch durch das von ihnen beauftragte Bestattungsinstitut alles genau erklärt und auch ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung gestellt. Grundlage für die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten sind die Vorgaben in der Friedhofssatzung.

Wenn sich Blumen, Pflanzschalen, Grablichter u. ä. auf einer Beisetzungsstelle in einer Gemeinschaftsgrabanlage befinden, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Gegenstände aufgrund der in der Friedhofssatzung aufgeführten Regelungen zu entfernen. Es besteht kein Anspruch auf Wertausgleich oder Rückgabe für die geräumten Gegenstände. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis, dass dies in Zukunft auch durchgesetzt wird.

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