Parlament macht Weg frei für „funktionalen Ortskern“

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Masterplan für Ortskern Ober-Roden ohne Gegenstimmen beschlossen

Ohne Gegenstimmen hat das Stadtparlament während seiner Sitzung Ende März den Weg freigemacht für die Umgestaltung des als „funktionaler Ortskern“ bezeichneten Areals zwischen Rathaus und Kulturhalle. Enthaltungen gab es in einigen Details des „Masterplans“. Die Umsetzung der Konzeption soll unter Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Programm „Stadtumbau in Hessen“ innerhalb der nächsten Jahre erfolgen.

Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ und wird durch den Bereich Rathaus, Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, ehemaliges Feuerwehrgebäude und Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde das Büro Rittmannsperger Architekten aus Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Potenziale der städtischen Liegenschaften zu untersuchen. Ergänzt wurden die Studien um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Darmstädter Büros Freudl Verkehrsplanung. Diese Einzelstudien wurden zum „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.

Teile dieses Masterplans betreffen die Erkenntnisse aus den Untersuchungen des „Jägerhauses“. Die Untersuchungsergebnisse sowie technische und wirtschaftliche Erwägungen legen den vollständigen Abriss sowie den Neubau eines Eckgebäudes nahe. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung angedacht, um für eine zusätzliche Belebung des Rathausplatzes zu sorgen. Bei einem Neubau sollen dabei stilistische Elemente des Jägerhauses wie Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker oder Fenstereinfassungen berücksichtigt werden. Insbesondere die charakteristische Fliesenoptik soll bei der Erstellung des Neubaus beibehalten werden. Grundsätzlich gilt für alle Überlegungen der Maßstab, der für alle öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen gilt: die Barrierefreiheit muss gegeben sein.

Ein weiterer Bestandteil des Masterplans beschäftigt sich mit dem ehemaligen Feuerwehrhaus. Bei dem Gebäude aus den 1970er Jahren liegt zwar ein großer Sanierungsstau vor. Doch laut den Ergebnissen der Studien lässt die Grundsubstanz hier Sanierungs- und Umbauarbeiten sinnvoll erscheinen. Die vorhandene bauliche Struktur des Gebäudes erlaubt eine flexible Raumaufteilung und macht damit eine multifunktionale Nutzung möglich. Entsprechend kann hier dem Bedarf an Räumlichkeiten für Vereine und Gruppen Rechnung getragen werden. Zusätzlich kann im Zuge der Umnutzung eine stärkere Verbindung zur Bücherei hergestellt werden. Dies ließe sich über eine gemeinsame Erschließungszone und Ausstellungsfläche, die Raum für Kunst und archäologische Funde bieten könnte, baulich gestalten. Kunst, Kultur und Geschichte der Stadt könnten hier verbunden werden.

Die Liegenschaften Dieburger Straße 29 und 31 gehören ebenfalls zu den Bereichen, die Teil der Untersuchungen waren. Der geplante Abriss der beiden in städtischem Besitz befindlichen Gebäude soll vorrangig dazu dienen, Raum für einen adäquaten und für Fußgänger verkehrssicheren und barrierefreien Zugang von der Dieburger Straße zur Kulturhalle zu schaffen. Insbesondere für Schulkinder wird so der Schulweg sicherer gestaltbar. Der Platz vor der Kulturhalle soll zudem besser nutzbar werden. Einschränkungen in der baulichen Gestaltung ergeben sich allerdings aus den sich aktuell dort bereits befindenden Park- und Stellplätzen. Eine mögliche Lösung könnte eine Erweiterung der Kulturhallen-Tiefgarage an dieser Stelle bieten, die zudem die Option eröffnen würde, eine Bebauung in Form einer gemeinnützigen Einrichtung anzudenken.

Aus den verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie sowie den Ergebnissen der verkehrsgutachterlichen Stellungnahme werden des Weiteren Veränderungen der Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“ vorgeschlagen: Zum einen soll für eine Belebung des Rathausplatzes –  in Verbindung mit der vorgesehenen Gastronomie – die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den motorisierten Verkehr geschlossen werden. Zum anderen wird für den Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule ein Zweirichtungsverkehr vorgesehen.

4 Millionen Euro des förderfähigen Gesamtkostenrahmens für den Stadtumbau Ober-Roden sind bereits bewilligt, darunter 490.000 Euro der förderfähigen Kosten für das ehemalige Feuerwehrhaus. Circa zwei Drittel der förderfähigen Kosten werden über Bundes- und Landesmittel des Programms „Stadtumbau in Hessen“ gedeckt.

Mittel des Programms werden seit 2017, als Rödermark aufgenommen wurde, jährlich abgerufen und angespart, um Rücklagen zu bilden. „Da Bund und Land angesichts der angespannten Haushaltslage nur begrenzte Städtebauförderungsmittel geben können, ist es zudem wichtig, private Investoren zu gewinnen, etwa für das Jägerhaus“, erläutert Bürgermeister Rotter. Auch die weiteren Schritte werden in enger Abstimmung mit der „Lokalen Partnerschaft“ und interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegangen.

 

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