Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 01.07.20 in Rödermark: Karl Spieß, 92 Jahre, Breubergstr. 7
am 02.07.20 in Rodgau: Barbara Weber, 92 Jahre, früher Odenwaldstr. 17
am 02.07.20 in Rödermark: Johannes Koch, 85 Jahre, Haselnußweg 10
am 03.07.20 in Langen: Marianne Galanti, geb. Boppert, 83 Jahre, Mainzer Str. 11
am 04.07.20 in Rödermark: Albert Weckesser, 71 Jahre, Seligenstädter Str. 25
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Für den Rathausbesuch müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) und die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).
Beratungsangebote Soziale Dienste
Die Beratungsangebote der Sozialen Dienste (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden nach Terminvereinbarung unter Tel. 3101220 im SchillerHaus statt.
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Dienstag, dem 14. Juli, von 10.30 bis 15.00 Uhr in Urberach, Festplatz, und von 16.00 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz.
Ein Mund-Nasen-Schutz sollte bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Bekanntmachung Regierungspräsidium Darmstadt
Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg hat die Erteilung einer auf 30 Jahre befristeten Bewilligung gemäß den §§ 8 Abs. 1, 10 und 14 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Fortführung der öffentlichen Grundwasserentnahme zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung der auf ihrem Grundstück befindlichen Gewinnungsanlage Brunnen „Rollwald“ in der Gemarkung Nieder-Roden, Flur 13, Flurstück 298/4 in einer Menge von bis zu maximal 125.000 m³/a beantragt.
Die Anträge und die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen einen Monat lang, und zwar vom 27. Juli 2020 bis 26. August 2020 einschließlich, während der üblichen Dienststunden (Mo.-Do. 08.00-12.00 Uhr/ 14.00-16.00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Rödermark zu jedermanns Einsicht aus.
Eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen ist dabei während der genannten Zeiten ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung (06074 911-217 oder -716) möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind zur Vermeidung des Ausschlusses bis zum Ablauf von zwei Wochen (9. September 2020) nach Beendigung der Auslegung beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, 64278 Darmstadt oder bei der Stadtverwaltung der Stadt Rödermark, Abteilung Bauverwaltung, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben werden anschließend mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem vom Regierungspräsidium Darmstadt bestimmten Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, vom Regierungspräsidium Darmstadt in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise (§73 Abs.6 Satz3 und 4 HVwVfG) über den Termin benachrichtigt.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass
a) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
b) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
c) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Dieser Bekanntmachungstext sowie die Antragunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt am 27. Juli 2020 veröffentlicht.
Darmstadt, 10. Juni 2020
Regierungspräsidium
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt-
RPDA - Dez. IV/Da 41.1 - 79e 06.03/17-2020/1