Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 19.04.19 in Rodgau: Ingrid Friese, geb. Scheurig, 79 Jahre, früher Ober-Rodener Str. 18
am 21.04.19 in Darmstadt: Lothar Gruber, 64 Jahre, Nieder-Röder Str. 22, Eppertshausen
am 22.04.19 in Staufenberg: Bernd Steffen, 64 Jahre, Rodaustr. 5 B
am 24.04.19 in Rödermark: Theophil Zwang, 94 Jahre, Saalfeldener Str. 8
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (13.5.)
Familienangebote
Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (20.5.)
Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (2.5.)
Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (9.5.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (6.5.)
Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (10.5.)
Ü-60-Café: alle zwei Monate sonntags, 15 bis 17 Uhr (19.5. – Seniorentanz mit GuFiE)
Ausflug zum Kloster Seligenstadt: 28. Mai, 13 bis 17 Uhr; Anmeldung im SchillerHaus
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern, Bürgermeister
Wahlbekanntmachung | ||||||||||||||
1. | Am | 26. Mai 2019 | findet in der Bundesrepublik Deutschland die | |||||||||||
Wahl zum Europäischen Parlament | ||||||||||||||
statt. | ||||||||||||||
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. | ||||||||||||||
2. | Die Gemeinde ist in | 12 | allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. | |||||||||||
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom | 15.04.2019 | bis | ||||||||||||
05.05.2019 | zugestellt werden/worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in | |||||||||||||
dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. | ||||||||||||||
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um | ||||||||||||||
16.30 | Uhr im | Rathaus Urberach, | ||||||||||||
Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, | ||||||||||||||
zusammen. | ||||||||||||||
3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, | |||||||||||||
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. | ||||||||||||||
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | ||||||||||||||
4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |||||||||||||
5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |||||||||||||
a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder | |||||||||||||
b) | durch Briefwahl | |||||||||||||
teilnehmen. | ||||||||||||||
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | ||||||||||||||
6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |||||||||||||
Rödermark, 10.04.2019 | Stadt Rödermark Der Magistrat | |||||||||||||
Jörg Rotter Erster Stadtrat | ||||||||||||||
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