Amtliche Bekanntmachungen vom 23. Januar 2020

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 14.01.20 in Rödermark: Dr. Jürgen Kollath, 87 Jahre, Mühlengrund 1

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr

Familienangebote

Mutter-Vater-Kind-Gruppe: donnerstags, 15 Uhr

Offener Babytreff: freitags, 9.30 Uhr, ungerade Kalenderwochen

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10 Uhr: Seniorengymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

MS-Selbsthilfegruppe

„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach , 1. Stock: während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung

Bürgertreff Waldacker : montags von 9 bis 12 Uhr in den geraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

SchillerHaus , Schillerstr. 17: dienstags von 9 bis 13 Uhr

 

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach , 1. Stock: montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Seniorentreff Ober-Roden : dienstags von 8 bis 12 Uhr

SchillerHaus : mittwochs von 9 bis 12 Uhr

 

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach , 1. Stock: mittwochs von 14 bis 17 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück

Angebote

Baby-Treff (bis 8 Monate): donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr, ungerade Kalenderwochen, Pavillon Villa Kunterbunt

Krabbeltreff: donnerstags, 10 bis 12 Uhr, gerade Kalenderwochen, Pavillon

Krabbeltreff mit Geschwisterkindern: donnerstags, 15 bis 17 Uhr, ungerade Kalenderwochen, Pavillon

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: montags, 19 Uhr, zweimal pro Monat (03.02.)

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: montags bis freitags, 15 bis 16 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: freitags, 9.30 Uhr (31.01.)

Bingo-Nachmittag: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (28.01.)

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 29. Januar, von 12.00 bis 15.00 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Frühlingsmarkt: Verkaufsoffener Sonntag

Allgemeinverfügung für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages in der gesamten Stadt Rödermark

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVGI. I, S. 606) in der derzeit gültigen Fassung ergeht für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtgebiet Rödermark folgende Allgemeinverfügung:

1. Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Rödermark anlässlich der Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ am Sonntag, den 29. März 2020, von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, für den geschäftlichen Kundenverkehr offen gehalten werden.

2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

3. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4. Diese Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in dem öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Rödermark, dem Heimatblatt, in Kraft.

5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

6. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachbereich Organisation & Gremien, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Begründung:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) sind Kommunen aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 6 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Bisher fand im Jahr 2020 noch kein verkaufsoffener Sonntag statt. Die Stadt Rödermark macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen weiteren Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen. Der Markttag „Frühlingsmarkt“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in diesem Jahr wieder mit einem erheblichen Besucherandrang zu rechnen, für die die geöffneten Ladengeschäfte weitere Möglichkeiten der Versorgung bieten.

Die Veranstaltung bildet somit den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte im Stadtteil Rödermark Urberach nach dem HLöG zu genehmigen.

Die publikumsintensive öffentliche Veranstaltung stellt nach Prüfung und Abwägung des Einzelfalls einen begründeten Anlass für den Ausnahmefall einer sonntäglichen Ladenöffnung im Sinne des § 6 HLöG dar. Die Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung im Sinne vorgenannter Rechtsvorschrift sind auch nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Gemeinde auf der einen und der Arbeitnehmersituation auf der anderen Seite als gegeben anzusehen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da im Vorfeld einer Sonntagsöffnung unter Einhaltung aller relevanten Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische Maßnahmen seitens des Veranstalters und der teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte unabdingbar sind. Diese setzen eine entsprechende Planungssicherheit voraus, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde jedoch die Verfügung in ihrem Sinngehalt und ihrer Zielsetzung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Sonntagsöffnung zunichtemachen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Wegen des angeordneten Sofortvollzuges haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, kann auf Antrag den angeordneten Sofortvollzug aussetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.

Rödermark, den 20.01.2020

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Kinder- und Jugendsprechstunde

Zur Sprechstunde für Kinder und Jugendliche – immer am ersten Donnerstag im Monat – lädt Erste Stadträtin Andrea Schülner für Donnerstag, den 6. Februar, von 15 bis 17 Uhr in ihr Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit der Ersten Stadträtin über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 911-701 anmelden.

Schülner , Erste Stadträtin

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