Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 04.09.21 in Frankfurt: Barbara Haak, geb. Laumer, 63 Jahre, Goethestr. 63
am 05.09.21 in Rödermark: Hans Abt, 79 Jahre, Robert-Bosch-Weg 44, Mühlheim
am 07.09.21 in Rödermark: Ilse Wunderlich, geb. Hauchwitz, 91 Jahre, Zwickauer Str. 2
am 09.09.21 in Langen: Johann Rebel, 89 Jahre, Kantstr. 8
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.
Beratungsangebote Soziale Dienste
Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852
Senioren- und Sozialberatung
Termine im zweiwöchentlichen Rhythmus montags in den geraden Wochen. Voranmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354 oder per Mail an seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: Montag, 20. September von 8 bis 11 Uhr.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Rödermark, Kreis Offenbach, für das Haushaltsjahr 2021
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 beschlossen.
Die Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vom 30.03.2020 bestimmen unter Nr. 4., dass eine Genehmigung des Haushaltsjahres 2021 ausscheidet, wenn die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre trifft.
Daher wurde die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Rödermark von der Aufsichtsbehörde zurückgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat daher am 08. Juni 2021 gemäß den Vorgaben des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und des Sports vom 01.10.2020 mit einem Anpassungsbeschluss aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 65.507.507 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 66.135.974 EUR
mit einem Saldo von 628.467 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 58.600 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von - 58.600 EUR
mit einem Fehlbedarf von 569.867 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.886.407 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.432.106 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 5.785.100 EUR
mit einem Saldo von - 4.352.994 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.468.150 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 2.024.638 EUR
mit einem Saldo von 2.443.512 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von -23.075 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.468.150 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe 250.000 EUR enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 935.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5 Millionen EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 200 v. H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 715 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Rödermark, den 08. Juni 2021
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Schülner, Erste Stadträtin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
____________________________________________________________________
Kreis Offenbach – Der Landrat - Kommunalaufsicht 03.09.2021
____________________________________________________________________
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO
- die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2021 der Stadt Rödermark,
- in Verbindung mit § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 S. 2 HGO den in § 3 der o.g. Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
935 000,00 €
(in Worten: neunhundertfünfunddreißigtausend Euro)
- in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 HGO den in § 2 der o.g. Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
4 468 150,00 €
(in Worten: vier Millionen vierhundertachtundsechzigtausendeinhundertfünfzig Euro)
4. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der o.g. Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
5 000 000,00 €
(in Worten: fünf Millionen Euro)
gez. Quilling, Landrat
3. Auslegung Anpassungsbeschluss 2021
Der Anpassungsbeschluss 2021 liegt zur Einsichtnahme vom 17.09.2021 bis 27.09.2021 im Rathaus des Stadtteiles Urberach (Zimmer 304) aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 911-880, Rathaus Urberach
Rödermark, 13.09.2021
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Schülner , Erste Stadträtin
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung der 4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark | |||
Sitzungstermin: | Dienstag, 21.09.2021, 19:30 Uhr | ||
Ort, Raum: | Kulturhalle, Dieburger Str. 27, Ober-Roden | ||
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TOP 1 | Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers | ||
TOP 2 | Mitteilungen des Magistrats | ||
TOP 3 | Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung | ||
TOP 3.1 | Anfrage der SPD-Fraktion: Angebote für geflüchtete Menschen in Zeiten von Corona | ||
TOP 3.2 | Anfrage der SPD-Fraktion: Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan / Situation der Feuerwehren in Rödermark | ||
TOP 3.3 | Anfrage der Fraktion FWR: Tempo 30 auf der B486 in Urberach | ||
TOP 3.4 | Anfrage der Fraktion FWR: Corona-Bußgeld | ||
TOP 3.5 | Anfrage der FDP-Fraktion: Schnelles Internet in Rödermark / Gigabitausbau FTTB/FTTH | ||
TOP 3.6 | Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden? | ||
TOP 3.7 | Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Kapellenstraße / A 31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" | ||
TOP 4 | Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026, hier: Wahl der Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung und der sachkundigen Bürger/innen | ||
TOP 5 | Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" | ||
TOP 6 | Beteiligungsbericht 2020 | ||
TOP 7 | Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus | ||
TOP 8 | Antrag der CDU-Fraktion und der Frakion AL/Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen | ||
TOP 9 | Antrag der CDU-Fraktion und der Frakion AL/Grüne: Errichtung einer städtischen Grundstückgesellschaft - Prüfung | ||
TOP 10 | Antrag der CDU-Fraktion und der Frakion AL/Grüne: Einzelhandelskonzept und Einzelhandelsförderungskonzept | ||
TOP 11 | Antrag der CDU-Fraktion und der Frakion AL/Grüne: Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung einer Ausgleichspotenzialanalyse und eines Programmes zur Bevorratung von Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich | ||
TOP 12 | Antrag der CDU-Fraktion und der Frakion AL/Grüne: Gemeinschaftsgärten als "Saisongarten" in Rödermark | ||
TOP 13 | Antrag der Fraktion FWR: Landeplätze für Rettungshubschrauber | ||
Antrag der FDP-Fraktion: Mobile Luftreiniger als Teil des Hygienekonzepts für die Kindertagesstätten | |||
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Sven Sulzmann
Stadtverordnetenvorsteher