Personenstandsfälle
Sterbefälle
am 07.06.19 in Langen: Bärbel Schwäbe, geb. Oppermann, 64 Jahre, Viehweidstr. 8
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (24.6.)
Familienangebote
Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (17.6.)
Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (13.6.)
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (17.6.)
Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Frühstück und Literatur: an mehreren Sonntagen im Jahr, 11 bis 15 Uhr (7.7.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (23.8.)
Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (25.6.)
Kinzigstraße gesperrt
Aufgrund von Arbeiten an der Gasversorgungsleitung muss die Kinzigstraße vom 17. Juni bis zum 23. August für den Verkehr gesperrt werden. Für die Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei. Es kann jedoch im Zuge der Maßnahme zu Behinderungen der Zufahrt zu den Grundstücken kommen. Die von der Baumaßnahme betroffenen Anwohner erhalten von der bauausführenden Firma weitere Informationen und die Daten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.
Sperrung wegen Pfarrfest
Wegen des Pfarrfestes der St.-Nazarius-Gemeinde muss die Heitkämperstraße bis zur Hausnummer 3 von Mittwoch, dem 19.06., 14:00 Uhr, bis Freitag 21.06.2019, 10:00 Uhr, gesperrt werden.
B 5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B 5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 13a Abs. 3 des Baugesetzbuchs
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2018 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Anwesen Darmstädter Straße 80 sowie die Fläche des benachbarten Anwesens Darmstädter Straße 78/ 78A im Stadtteil Urberach beschlossen hat. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beabsichtigte Planung:
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von zwei Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan Nr. 5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser setzt planungsrechtlich hier bislang ein „Gewerbegebiet“ fest.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.
Die genaue Abgrenzung ist der Karte zu entnehmen, die man hier herunterladen kann.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 13a Abs. 3 BauGB wird ein Planentwurf in der Zeit vom 24.06.2019 bis (einschließlich) 19.07.2019 im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103 während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung. Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Äußerungen können schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-umwelt-stadtwald/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgehalten werden.
Rödermark, den 13.06.2019
Änderung der Stellplatzsatzung
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 14. Mai 2019 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark; 2. Änderung
Artikel I
§ 5 a wird in die Satzung eingefügt:
§ 5 a Ersetzung notwendiger Stellplätze durch Abstellplätze für Fahrräder
Die Anwendung des § 52 Abs. 4 Satz 1 und 2 Hessische Bauordnung wird ausgeschlossen.
In § 9 a wird der Absatz 2 eingefügt:
§ 9 a Ausnahmen
(1) Der Magistrat kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen von der Stellplatzsatzung zulassen.
(2) In Bebauungsplänen und anderen kommunalen Satzungen können von dieser Stellplatzsatzung abweichende Regelungen und Festsetzungen getroffen werden.
Artikel II
Folgende Paragraphen und Absätze der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark werden nicht geändert:
§ 1; § 2 Abs. 1 – 6; § 3 Abs. 1 – 2; § 4 abs. 1 – 3; § 5 Abs. 1 – 8 mit Anlage; § 6 Abs. 1 – 10; § 7; § 8 Abs. 1 – 4; § 9 Abs. 1 – 4; § 9 b; § 10 Abs. 1 - 2
Artikel III
Die vorstehende Satzungsänderung wird gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rödermark, den 15.05.2019
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern, Bürgermeister
Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2016; hier: Nachrücken von Bewerbern
Von der Anderen Liste Rödermark (AL/GRÜNE) hat Frau Perihan Demirdöven ihr Mandat niedergelegt. Als nächster Bewerber des Wahlvorschlages der AL/GRÜNE rückt Herr Eckhard von der Lühe nach und wird somit berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Rödermark gemäß §§ 25-27 des Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Rödermark, Rathaus Urberach, EG, Zimmer 106, Einspruch erheben.
Rödermark, 07.06.2019
Der Stellv. Gemeindewahlleiter
Marco Jähner
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung der 25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 18.06.2019, 19:30 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1:
TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
TOP 2 Mitteilungen des Magistrats
TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
TOP 4 Wahl des Ersten Stadtrats / der Ersten Stadträtin
TOP 4.1 Abschlussbericht des Wahlvorbereitungsausschusses
TOP 4.2 Stellungnahmen zu den Wahlvorschlägen
TOP 4.3 Benennung von Wahlhelfern
TOP 4.4 Durchführung der Wahl
TOP 5 Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0130/19
TOP 6 Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0131/19
TOP 7 Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald; Vorlage: SPD/0049/19
TOP 7.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald, Vorlage: FDP/0049_1/19
TOP 8 Antrag der SPD-Fraktion: Ökologische Grundsätze für die Ausweisung von neuen Baugebieten in Rödermark, Vorlage: SPD/0133/19
TOP 9 Antrag der SPD-Fraktion: Beteiligung von Bürgerinitiativen und vergleichbaren Gruppierungen an Beschlüssen der Stavo, Vorlage: SPD/0134/19
TOP 10 Antrag der FDP-Fraktion: NEUFASSUNG: Räumliche Definition der „Grünen Mitte“ (vormals Vorlage Nr. FDP/0177/17); Vorlage: FDP/0135/19
TOP 11 Antrag der FDP-Fraktion: Resolution: „Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen“; Vorlage: FDP/0136/19
Sven Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher