Amtliche Bekanntmachungen vom 13.6.2019

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle

am 07.06.19 in Langen: Bärbel Schwäbe, geb. Oppermann, 64 Jahre, Viehweidstr. 8

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (24.6.)

Familienangebote

Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (17.6.)

Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr

MS-Selbsthilfegruppe

„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (13.6.)

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (17.6.)

Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr

Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr

Frühstück und Literatur: an mehreren Sonntagen im Jahr, 11 bis 15 Uhr (7.7.)

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (23.8.)

Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (25.6.)

 

Kinzigstraße gesperrt

Aufgrund von Arbeiten an der Gasversorgungsleitung muss die Kinzigstraße vom 17. Juni bis zum 23. August für den Verkehr gesperrt werden. Für die Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei. Es kann jedoch im Zuge der Maßnahme zu Behinderungen der Zufahrt zu den Grundstücken kommen. Die von der Baumaßnahme betroffenen Anwohner erhalten von der bauausführenden Firma weitere Informationen und die Daten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.

 

Sperrung wegen Pfarrfest

Wegen des Pfarrfestes der St.-Nazarius-Gemeinde muss die Heitkämperstraße bis zur Hausnummer 3 von Mittwoch, dem 19.06., 14:00 Uhr, bis Freitag 21.06.2019, 10:00 Uhr, gesperrt werden.

 

B 5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B 5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 13a Abs. 3 des Baugesetzbuchs

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2018 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Anwesen Darmstädter Straße 80 sowie die Fläche des benachbarten Anwesens Darmstädter Straße 78/ 78A im Stadtteil Urberach beschlossen hat. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beabsichtigte Planung:

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von zwei Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan Nr. 5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser setzt planungsrechtlich hier bislang ein „Gewerbegebiet“ fest.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

Die genaue Abgrenzung ist der Karte zu entnehmen, die man hier herunterladen kann.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 13a Abs. 3 BauGB wird ein Planentwurf in der Zeit vom 24.06.2019 bis (einschließlich) 19.07.2019 im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103 während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie

mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung. Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Äußerungen können schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-umwelt-stadtwald/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgehalten werden.

Rödermark, den 13.06.2019

 

Änderung der Stellplatzsatzung

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 14. Mai 2019 die folgende Satzung beschlossen:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark; 2. Änderung

Artikel I

§ 5 a wird in die Satzung eingefügt:

§ 5 a Ersetzung notwendiger Stellplätze durch Abstellplätze für Fahrräder

Die Anwendung des § 52 Abs. 4 Satz 1 und 2 Hessische Bauordnung wird ausgeschlossen.

In § 9 a wird der Absatz 2 eingefügt:

§ 9 a Ausnahmen

(1) Der Magistrat kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen von der Stellplatzsatzung zulassen.

(2) In Bebauungsplänen und anderen kommunalen Satzungen können von dieser Stellplatzsatzung abweichende Regelungen und Festsetzungen getroffen werden.

Artikel II

Folgende Paragraphen und Absätze der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark werden nicht geändert:

§ 1; § 2 Abs. 1 – 6; § 3 Abs. 1 – 2; § 4 abs. 1 – 3; § 5 Abs. 1 – 8 mit Anlage; § 6 Abs. 1 – 10; § 7; § 8 Abs. 1 – 4; § 9 Abs. 1 – 4; § 9 b; § 10 Abs. 1 - 2

Artikel III

Die vorstehende Satzungsänderung wird gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rödermark, den 15.05.2019

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern, Bürgermeister

 

Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2016; hier: Nachrücken von Bewerbern

Von der Anderen Liste Rödermark (AL/GRÜNE) hat Frau Perihan Demirdöven ihr Mandat niedergelegt. Als nächster Bewerber des Wahlvorschlages der AL/GRÜNE rückt Herr Eckhard von der Lühe nach und wird somit berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Rödermark gemäß §§ 25-27 des Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Rödermark, Rathaus Urberach, EG, Zimmer 106, Einspruch erheben.

Rödermark, 07.06.2019

Der Stellv. Gemeindewahlleiter

Marco Jähner

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Tagesordnung der 25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 18.06.2019, 19:30 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1:

TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

TOP 2 Mitteilungen des Magistrats

TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

TOP 4 Wahl des Ersten Stadtrats / der Ersten Stadträtin

TOP 4.1 Abschlussbericht des Wahlvorbereitungsausschusses

TOP 4.2 Stellungnahmen zu den Wahlvorschlägen

TOP 4.3 Benennung von Wahlhelfern

TOP 4.4 Durchführung der Wahl

TOP 5 Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0130/19

TOP 6 Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0131/19

TOP 7 Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald; Vorlage: SPD/0049/19

TOP 7.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald, Vorlage: FDP/0049_1/19

TOP 8 Antrag der SPD-Fraktion: Ökologische Grundsätze für die Ausweisung von neuen Baugebieten in Rödermark, Vorlage: SPD/0133/19

TOP 9 Antrag der SPD-Fraktion: Beteiligung von Bürgerinitiativen und vergleichbaren Gruppierungen an Beschlüssen der Stavo, Vorlage: SPD/0134/19

TOP 10 Antrag der FDP-Fraktion: NEUFASSUNG: Räumliche Definition der „Grünen Mitte“ (vormals Vorlage Nr. FDP/0177/17); Vorlage: FDP/0135/19

TOP 11 Antrag der FDP-Fraktion: Resolution: „Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen“; Vorlage: FDP/0136/19

Sven Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher

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