Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 04.02.20 in Seligenstadt: Eva Elisabeth (Liesel) Voltz, geb. Schrod, 89 Jahre, Friedensstr. 13
am 05.02.20 in Rödermark: Reinhard Nostadt, 91 Jahre
am 05.02.20 in Offenbach: Waltraud Krauth, geb. Müller, 75 Jahre, Carl-Benz-Str. 6
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Familienangebote
Mutter-Vater-Kind-Gruppe: donnerstags, 15 Uhr
Offener Babytreff: freitags, 9.30 Uhr, ungerade Kalenderwochen
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach , 1. Stock: während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung
Bürgertreff Waldacker : montags von 9 bis 12 Uhr in den geraden Wochen
Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen
SchillerHaus , Schillerstr. 17: dienstags von 9 bis 13 Uhr
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach , 1. Stock: montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Seniorentreff Ober-Roden : dienstags von 8 bis 12 Uhr
SchillerHaus : mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach , 1. Stock: mittwochs von 14 bis 17 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Baby-Treff (bis 8 Monate): donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr, ungerade Kalenderwochen, Pavillon Villa Kunterbunt
Krabbeltreff: donnerstags, 10 bis 12 Uhr, gerade Kalenderwochen, Pavillon Villa Kunterbunt
Krabbeltreff mit Geschw.: donnerstags, 15 bis 17 Uhr, ungerade Kalenderwochen, Pavillon
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: montags, 19 Uhr, zweimal pro Monat (17.02.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: montags bis freitags, 15 bis 16 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: freitags, 9.30 Uhr (14.02.)
Bingo-Nachmittag: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (25.02.)
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 17. Februar
Bezirke B und C: Dienstag, 18. Februar
Bezirk A: Mittwoch, 19. Februar
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 24. Februar
Bezirke B und C: Dienstag, 25. Februar
Bezirk A: Mittwoch, 26. Februar
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 20. Februar
Bezirk A: Donnerstag, 27. Februar
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 25. Februar
Bezirk 2: Mittwoch, 26. Februar
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 19. Februar, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain, und am Mittwoch, dem 26. Februar, von 16.30 -bis 17.30 Uhr in Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein. Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!
Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Sperrung im Hallhüttenweg
Für Autokranarbeiten muss der Hallhüttenweg zwischen der Wagnerstraße und der Traminer Straße in Höhe der Haus Nummer 41 vom 17. bis zum 18. Februar für den Verkehr voll gesperrt werden. Dadurch wird der Hallhüttenweg in diesem Bereich zur Sackgasse.
Sperrungen im Bulauweg
Wegen Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung muss der Bulauweg voraussichtlich bis zum 10. April abschnittsweise gesperrt werden. 1.Bauabschnitt: Haus Nr.22 bis 24, Zufahrt zum Naturfreundehaus ; 2. BA: Haus Nr. 24-7; 3. BA Baulauweg Haus Nr.24-28 . Im Zuge der Maßnahme kann es zu Behinderung bei der Zufahrt zu den Grundstücken kommen.
Ortsgericht nicht besetzt
Das Ortsgericht Rödermark I ist in der Zeit vom 17. bis 21. Februar nicht besetzt; ab dem 24. Februar können unter Tel. 911-701 wieder Termine vereinbart und Informationen eingeholt werden.
Bebauungsplan A 49 „Dieburger Straße Süd“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 49 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 04.02.2020 zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung westlich der Dieburger Straße mit dem Ziel der Schaffung von Wohn- und Geschäftshäusern in Ober-Roden beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 49 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich in Rödermark und liegt südlich der Raiffeisenstraße und westlich der Dieburger Straße innerhalb des Stadtteiles Ober-Roden. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst konkret folgende Grundstücke in der Gemarkung Ober-Roden: Flur 19, Flurstücke Nr. 590/3, Nr. 592/2, Nr. 592/3, Nr. 751/2 (teilweise) sowie Nr. 775/1 (teilweise). Der Plangeltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 0,26 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Link: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 49 „Dieburger Straße Süd“ in Ober-Roden (unmaßstäblich)
Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 49 „Dieburger Straße Süd“ in Ober-Roden im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Trotz der Durchführung im beschleunigten Verfahren wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Es wird dazu bekannt gemacht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 49 „Dieburger Straße Süd“ ebenfalls in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 04.02.2020 als Entwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.
Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 49 „Dieburger Straße Süd“, bestehend aus der Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der Begründung mit den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Vorhabenplanung der SAM Hochbau Planungs GmbH in Babenhausen, bestehend aus einem Freiflächenplan, Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Perspektive und Stellplatznachweis; Anlage 2: Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes), in der Zeit
vom 24.02.2020 bis einschließlich 27.03.2020
bei der Bauverwaltung der Stadt Rödermark, Fachabteilung Stadtplanung, Zimmer 103 im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich ausgelegt.
Die Öffnungszeiten des Rathauses Ober-Roden sind:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Rödermark (https://roedermark.de unter „Leben in Rödermark“ → „Bauen, Umwelt & Stadtwald“ → „Stadtplanung“ → „laufende Bauleitplanverfahren / Bekanntmachungen“) sowie in einer Cloud (Link: www.magentacloud.de/share/9e.j8jm7ud) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Rödermark wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeitern der Fachabteilung Stadtplanung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17 in 63322 Rödermark, möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Stadt Rödermark hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die SCHWEIGER + SCHOLZ Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Rödermark, den 13.02.2020
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Öffentliche Zahlungserinnerung
Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. Februar 2019 fällig:
1. Rate Gewerbesteuervorauszahlung
1. Rate Grundbesitzabgaben
Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei Einzahlungen und Überweisungen ist die genaue Angabe des auf dem Bescheid vermerkten Kassenzeichens erforderlich, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen finden sich auf den Steuer- und Abgabenbescheiden.
Jäger, Kassenverwalterin
Jagdgenossenschaftsversammlung
hier: Jagdbezirke Rödermark / Ober-Roden Süd und Nord
Die gemeinschaftliche Genossenschaftsversammlung der oben genannten Bezirke wird für Mittwoch, den 4. März 2020, 20:00 Uhr, in den Raum Saalfelden (EG) des Rathauses Ober-Roden einberufen. In der an diesem Abend stattfindenden Genossenschaftsversammlung können unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossen wirksame Beschlüsse gefasst werden (§ 8 der Satzung). Auswärtige Jagdgenossen haben sicherzustellen, dass sie von der Einladung Kenntnis erhalten (§ 7 der Satzung).
Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der Beschlussfähigkeit
3) Tätigkeitsbericht des Vorstandes
4) Entlastung des Vorstandes
5) Verwendung des Jagderlöses
6) Wahl des Jagdvorstandes
7) Verschiedenes
gez.
Der stellv. Jagdvorstand
Rotter , Bürgermeister
Jagdgenossenschaftsversammlung
hier: Jagdbezirk Rödermark / Urberach
Die Genossenschaftsversammlung des Jagdbezirks Rödermark / Urberach wird für Montag, den 2. März 2020, 20.00 Uhr, in den Raum Bodajk (EG) des Rathauses Urberach einberufen. In der an diesem Abend stattfindenden Genossenschaftsversammlung können unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossen wirksame Beschlüsse gefasst werden (§ 8 der Satzung). Auswärtige Jagdgenossen haben sicherzustellen, dass sie von der Einladung Kenntnis erhalten (§ 7 der Satzung).
Tagesordnung
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der Beschlussfähigkeit
3) Tätigkeitsbericht des Vorstandes
4) Entlastung des Jagdvorstandes
5) Verwendung des Jagderlöses
6) Wahl des stellv. Jagdvorstandes
7) Verschiedenes
gez.
Der Jagdvorstand
Rotter , Bürgermeister