Anfangs hatte das neu renaturierte Teilstück einen hohen Freizeitwert. Endlich war ein Stück des kleinen Flusses frei zugänglich, man konnte die Füße ins Wasser hängen, vom „Strandbad an der Rodau“ war die Rede. Die Rödermärker haben diesen Abschnitt gut angenommen. Gerade für Kinder war diese Naturerfahrung eine echte Bereicherung.
Doch schon nach wenigen Jahren war der Pflanzenbewuchs so stark, dass die Nutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt wurden. Es wurden Forderungen laut, den Bewuchs zu reduzieren. Vor allem der Naturschutz wurde für den reduzierten Freizeitwert verantwortlich gemacht.
Fakt ist, dass die Fördermittel für eine Renaturierung im Wortsinn flossen und eine dauerhafte Pflege durch den Menschen nicht vorgesehen ist. Die Obere Naturschutzbehörde hat daher untersagt, hier lenkend zugunsten der Freizeitnutzung einzugreifen. Es durften weder Wege angelegt noch Bänke aufgestellt werden. Auch die Entfernung von Pflanzenbewuchs ist nicht gestattet, da dies den Bedingungen des Fördermittelgebers entgegenstehen würde.
Aus Sicht des Naturschutzes wäre es jedoch durchaus wünschenswert, an der einen oder anderen Stelle einzugreifen, freie Stellen zu schaffen – und damit auch den Bürgern den Zugang zum Wasser zu bewahren. Gerade die offenen, sonnenbeschienenen Flussabschnitte der ersten Jahre waren die ideale Babystube für allerlei Wasserinsekten und Fische, die auf solche Stellen angewiesen sind und diese an den jetzt vorliegenden, dichtbewachsenen Flussufern nicht mehr finden. Folglich nahm die Zahl der Flussbewohner in den ersten Jahren nach der Renaturierung rapide zu, um in den Folgejahren wieder spürbar abzunehmen. Bei einer natürlichen Flussdynamik wechseln sich die verschiedenen Flusslebensräume ab, der Fluss und seine Bewohner leben von der Veränderung. Dazu ist der renaturierte Teilabschnitt der Rodau hier aber zu kurz.