Bauverwaltung - Liegenschaften

Zuständigkeiten:

  • An- und Verkauf von städtischen Grundstücken
  • Fragen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen, die Stadt betreffend
  • Unterhaltungsmaßnahmen auf städtischen Flächen (Mahd, Baumschnitt usw.)
  • Grundbucheintragungen auf städtischen Flächen oder ehemals städtischen Flächen (Rückauflassungsvormerkungen, Vorkaufsrechte, usw.)
  • Pachtverträge für städtische Grundstücke
  • Vermietung der Fahrradboxen an den Bahnhöfen Ober-Roden und Urberach
  • Hausnummernvergabe
  • Vorkaufsrechtverzichtserklärungen

Die Zuständigkeit für städtische Gebäude und die dazu gehörenden Grundstücke(z. B. Wohngebäude, Kitas, Kulturhalle) liegt bei den Kommunalen Betrieben Rödermark.

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