Hier finden Sie Online-Services des Bereichs Bauen und Umwelt.
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Onlinedienstleistungen des Fachbereichs Bauen und Umwelt
Bauantrag und Baugenehmigung
Bauantrag und Baugenehmigung liegen in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde des Kreis Offenbach.
Genehmigungsfreie Bauverfahren
Vorhaben, welche in der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung aufgelistet sind (z.B. Gartenhütten, Garagen, Dachgauben), bedürfen keiner Baugenehmigung, sofern sie nicht anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Bebauungsplänen, Stellplatzsatzung der Stadt Rödermark) widersprechen. Einige der in der Anlage enthaltenen Vorhaben sind vor Baubeginn der Kommune mitzuteilen.
Abweichungen § 73 Abs. 4 Hessische Bauordnung
Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben gem. § 63 Hessische Bauordnung entscheidet die Kommune über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung, wenn die Abweichungsentscheidung ausschließlich die vorgenannten Vorschriften betrifft.
Erschließungsbeitragsbescheinigung beantragen
Über diesen Online-Service können Sie einen Antrag zur Erstellung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung stellen. Der Erschließungsbeitrag umfasst den beitragsfähigen Aufwand für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlage sowie ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Oberflächen-Entwässerung und Beleuchtung (§ 128 Bau GB)
Anliegerbescheinigung beantragen
Über diesen Online-Service können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen. Die Anliegerbescheinigung enthält verschiedene Informationen, die insbesondere beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken hilfreich sind.
Vorkaufsverzichtserklärung beantragen
Über diesen Online-Service können Sie einen Grundstücksverkauf zum Zwecke der Prüfung des Vorkaufsrechts melden.
Vergabe einer Hausnummer beantragen
Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, die Vergabe einer Hausnummer zu beantragen.
Wildschäden an Grundstücken und Pflanzen melden
Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Wildschäden anzumelden. Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schäden an Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingelagert wurden.
Förderantrag zum Anreizprogramm der Städtebauförderung
Im Rahmen des Anreizprogramms fördert die Stadt Rödermark bauliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der städtischen klimatischen Verhältnisse und der Aufenthaltsqualität des direkten Wohnumfeldes sowie des umliegenden Stadtquartiers beitragen.
Voraussetzung und Ziel des Programms ist immer, dass die Maßnahmen einen sichtbaren Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des gesamten Städtebaufördergebiets sowie zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtbildes leisten und eine nachweisliche Verbesserung des Kleinklimas im direkten Stadtumfelds als auch am gebäudebezogenen Klima zu erreichen.
Ein weiterer Vorteil für Private bei Modernisierungen im Gebäudebestand und klimagerechte Umgestaltungen von Höfen und Gärten ist: Sie sichern langfristig den Wert ihrer Immobilien.
Der Förderung zu Grunde liegt immer eine kostenfreie, städtebauliche und gestalterische Beratung vor Beginn der Maßnahme.
Weitere Informationen zum Programm des Fördergebiets „Ortskern Ober-Roden“ finden Sie unter Anreizprogramm - OR ; zum Programm des Fördergebiets „Urberach-Nord“ unter Anreizprogramm – UN.
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