Sterbefall

Das Standesamt Rödermark beurkundet den Tod eines Menschen, wenn die Person in Rödermark verstorben ist. Ist Ihr Angehöriger nicht in Rödermark verstorben, so ist das Standesamt am Sterbeort zu kontaktieren.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich auf dieser Seite.

Onlineservice

FAQ

Kontaktaufnahme

Erreichbarkeit/Öffnungszeiten 

Das Standesamt ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr erreichbar, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr.

Was muss ich als auswärtiger Bestatter beachten?

Falls Sie in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten außerhalb der genannten Zeiten das Standesamt erreichen müssen, nehmen Sie bitte per Mail Kontakt mit uns auf: standesamt@roedermark․de

So wird der Sterbefall angezeigt

Beurkundung von Sterbefällen

Bei Sterbefällen, die sich innerhalb des Standesamtsbezirks Rödermark ereignet haben:

Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

In der Regel wird die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der erforderlichen Formalitäten durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen übernommen.  

Voranmeldung Sterbefall

Sterbeurkunden

Wie viel kostet eine Urkunde?

Sie teilen dem Bestatter die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden mit.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde beträgt 12 Euro, für jede weitere zusätzlich ausgestellte Urkunde werden 6 Euro berechnet.

Wir erheben die Gebühren nach dem der Hessischen Verwaltungskostenordnung.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Sterbeurkunden benötigen, können Sie diese jederzeit online bestellen. 

Bestellung Sterbeurkunden

 

Wo erhalte ich Sterbeurkunden, wenn der Sterbefall sich nicht in diesem Jahr ereignet hat?

Sterberegister werden 30 Jahre lang im Standesamt aufbewahrt. Sie können für diesen Zeitraum die Sterbeurkunde online beantragen.

Sollte der Sterbefall länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch an uns. Es wird Ihnen dann eine beglaubigte Kopie aus dem beim Stadtarchiv geführten Sterberegister ausgestellt. Die Gebühren für diese Art der Urkunden betragen 6 Euro.

Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger im Ausland

Kann ich den Sterbefall im deutschen Register nachbeurkunden lassen?

Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern können auf Antrag Antrag durch das Standesamt am Inlandswohnsitz in Deutschland nachregistriert werden.

Informationen zur nachträglichen Registrierung erhalten Sie auf Nachfrage bei uns oder bei der deutschen Auslandsvertretung. Kontaktieren Sie uns bitte per Mail.

 

Wie viel kostet die Nachbeurkundung?

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 65 Euro.

Wo erhalte ich Auskünfte zum Erbschein oder zur Erbenermittlung?

Antworten auf Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, erhalten Sie vom Nachlassgericht Langen, Zimmerstraße 29, 63225 Langen (Hessen), Telefon: 06103 59102.

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