Es gibt Gründe, warum man eine Namensänderung in Betracht zieht. In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, z.B. einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch im Standesamt vorgenommen werden.
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Namensänderung
Wo erhalte ich weitere Informationen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung?
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem NamÄndG (erfolgt durch positive Bescheidung eines Antrages durch die zuständige Verwaltung und nicht durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten) ist nur für deutsche Staatsangehörige möglich. Der Vor- oder Familienname kann in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, sofern ein wichtiger, nachvollziehbarer Grund die Änderung rechtfertigt.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung ist empfehlenswert.
Vornamensänderungen werden durch den Magistrat der Stadt Rödermark vorgenommen.
Anträge auf Familiennamensänderung werden zwar durch den Magistrat entgegengenommen, müssen jedoch zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an den Kreis Offenbach weitergegeben werden.
Weitere Informationen zum Namensrecht können Sie hier erhalten:
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister zu ändern.
Wir bitten Sie, für eine individuelle Beratung per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie erhalten dabei auch eine Auskunft über die anfallenden Gebühren.
Ich möchte die Erklärung anmelden. Was muss ich tun?
Wenn Sie eine Erklärung zur Bestimmung Ihres Geschlechts und Ihres/Ihrer Vornamen beim Standesamt Rödermark abgeben möchten, müssen Sie diese Erklärung mindestens drei Monate im Voraus schriftlich oder persönlich anmelden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Wo finde ich weitere Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz?
FAQ
Ich wurde eingebürgert und möchte eine Angleichungserklärung für meinen Namen abgeben. Was muss ich tun?
Durch die Angleichung können Sie z. B. Namensbestandteile, die das deutsche Namensrecht nicht kennt (z.B. Vatersnamen), ablegen oder die deutsche Schreibweise Ihres Familiennamens annehmen. Eine Bestimmung neuer Vornamen ist u. a. auch möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie von uns.
Können wir den Namen unseres Kindes nochmal ändern?
Nachdem Ihr Kind bereits einen Geburtsnamen führt, ist dieser Name grundsätzlich nicht mehr veränderbar.
Eine Namensänderung seines Geburtsnamens ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie später heiraten oder nachträglich die gemeinsame Sorge erklären.
Allerdings machen unter bestimmten Voraussetzungen sog. Übergangsvorschriften des seit 01.05.2025 in Kraft getretenen neuen Namensrechts die Neubestimmung des Familiennamens Ihres Kindes möglich. Wir beraten Sie gerne!
Kann ich die Reihenfolge meiner Vornamen ändern?
Sie können die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern, wenn Sie Ihren Namen nach dem deutschen Recht führen und Sie mehrere Vornamen haben. Sie können aber keinen Namen streichen oder hinzufügen.
Weitere Informationen erhalten Sie von uns.
Meine Ehe ist durch Scheidung oder Tod aufgelöst. Welchen Namen kann ich jetzt führen?
Ist die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vor der Ehe geführten Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Weitere Informationen erhalten von uns.
Welchen Namen können wir in der Ehe führen?
Bei der Anmeldung zur Eheschließung geben Sie auch Ihre gewünschte Namensführung in der Ehe an.
Weitere Informationen zu möglichen Namen in Ihrer Ehe finden Sie hier: Ehename; Erklärung - Verwaltungsportal Hessen
Wenn Sie bei der Eheschließung keine Bestimmung getroffen haben, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Namensführung in der Ehe bestimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie von uns.