Einbürgerungen

Jede ausländische Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Einbürgerung, also die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, stellen.

Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Einbürgerung öffnet die Tür für politische Beteiligung, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Stadt Rödermark ist für die Antragsentgegennahme zuständig, wenn Sie bei uns Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) haben.

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Einbürgerung finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Onlineservice

Ab 01. Oktober 2025 wird im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) das Online Formular Einbürgerung zur Verfügung gestellt. Beachten Sie allerdings, dass dies KEIN Online-Antrag ist!

Nachfolgendes Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.

Onlineformular Einbürgerung

FAQ

Wo stelle ich den Antrag?

Die Stadt Rödermark ist für die Auskunftserteilung, Erstberatung und Antragsentgegennahme zuständig, wenn Sie bei uns Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) haben. Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, an das die über uns gestellten Anträge zur Entscheidung weitergeleitet werden. Unsere Aufgabe besteht in Ihrer Erstberatung und der Auskunftserteilung, der Entgegennahme Ihrer Anträge sowie der Weitergabe von Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde. Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wurde, sind wir dann wieder für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde/n zuständig.

Nachfolgendes Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.

Informationen zum Onlineformular 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es kann keine generelle Auskunft gegeben werden, welche Urkunden, Dokumente usw. als Nachweise vorzulegen sind, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Antragstellung gibt. 

Unter anderem müssen folgende Erfordernisse erfüllt sein:

  • rechtmäßiger Inlandsaufenthalt (Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unionsangehöriger oder Schweizer Staatsangehörige/r)

  • mindestens fünf Jahre Inlandsaufenthalt

  • ausreichende Deutschkenntnisse

  • staatsbürgerliches Grundwissen

  • Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlichen finanziellen Leistungen)

  • keine Vorstrafen

  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen (Loyalitätserklärung)

  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung sowie für antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen.

Entstehen Kosten für die Einbürgerung?

Ja, für die Einbürgerung fallen für eine erwachsene Person oder ein minderjähriges Kind, für das ein eigener Antrag gestellt wird, grundsätzlich Gebühren in Höhe von 255 Euro an. Für Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind Gebühren in Höhe von jeweils 51 Euro zu entrichten.

Mit Beginn der Bearbeitung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erhalten Sie von dort einen entsprechenden Gebührenbescheid. Der geforderte Betrag ist an diese Behörde zu überweisen.

Welche Dokumente werden für die Einbürgerung benötigt?

Für den beabsichtigten Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie in Rödermark den entsprechenden Antrag im FD Standesamt stellen. Zunächst ist ein Beratungsgespräch mit den Sachbearbeiterinnen erforderlich, die auf dessen Grundlage entscheiden können, welche Dokumente und Urkunden von Ihnen im Rahmen der Antragstellung vorzulegen sind. Die für Sie individuell zu erteilende Auskunft erhalten Sie dann mit den erforderlichen Formularen in schriftlicher Form.

Nachfolgendes Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.

Einbürgerung - Informationen zum Online-Formular

Wie kann ich prüfen, ob ich die geforderten Voraussetzungen erfülle?