Die Stadt Rödermark ist für die Auskunftserteilung, Erstberatung und Antragsentgegennahme zuständig, wenn Sie bei uns Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) haben. Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, an das die über uns gestellten Anträge zur Entscheidung weitergeleitet werden. Unsere Aufgabe besteht in Ihrer Erstberatung und der Auskunftserteilung, der Entgegennahme Ihrer Anträge sowie der Weitergabe von Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde. Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wurde, sind wir dann wieder für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde/n zuständig.
Nachfolgendes Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.
Informationen zum Onlineformular