Jede ausländische Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Einbürgerung, also die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, stellen.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Einbürgerung öffnet die Tür für politische Beteiligung, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Stadt Rödermark ist für die Antragsentgegennahme zuständig, wenn Sie bei uns Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) haben.
Antworten auf häufige Fragen zum Thema Einbürgerung finden Sie in unserem FAQ-Bereich.