Der Bund fürs Leben: In Rödermark kann er besiegelt und gefeiert werden! Die nachfolgenden Informationen sollen die Orientierung rund um das Stichwort “Ringe und Regularien” erleichtern. Neben unseren Onlineservice-Angeboten finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Ehe und Trauung im Standesamt Rödermark in unserem FAQ-Bereich.
Eheschließung
Onlineservice
Antworten auf häufige Fragen
Wann können wir heiraten?
Trauungen können an jedem Wochentag zwischen 10 und 15 Uhr, mittwochs auch bis 17 Uhr stattfinden. Außerdem an zwei Samstagen im Monat in der Zeit von 10 bis 14 Uhr. Die Trauungen finden im stündlichen Rhythmus statt.
Wie können wir unseren Wunschtermin reservieren?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Gerne reservieren wir Ihnen Ihren Wunschtermin, auch wenn dieser erst in einigen Monaten oder im nächsten Jahr stattfinden wird. So können Sie entspannt Ihre Hochzeitsplanung angehen.
Selbstverständlich sind auch kurzfristige Eheschließungstermine möglich.
Wo findet die Trauung statt?
Die Eheschließung findet in der Regel im Trauzimmer des Rathauses Ober-Roden statt.
Auf Anfrage aber auch in Urberach im Töpfermuseum.
Gestaltung der Trauung
Es ist uns wichtig, die Trauansprachen individuell auf das jeweilige Brautpaar abzustimmen. Aus diesem Grund kann auf Wunsch vor Ihrer Trauung ein vertrauliches Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten/der zuständigen Standesbeamtin erfolgen.
Während der Trauung können natürlich Ringe gewechselt und persönliche Eheversprechen gegeben werden.
Die Anwesenheit von Trauzeugen ist nicht erforderlich; sie sind jedoch immer sehr willkommen. Einen Vordruck für die Personalien der Trauzeugen erhalten Sie bei uns. Die Trauzeugen müssen sich bei der Eheschließung ausweisen können.
Wie läuft eine Trauung ab?
Wir begrüßen Sie und Ihre Gäste und klären nochmals die gewünschte Namensführung. Wir begrüßen Sie und Ihre Gäste und klären nochmals die gewünschte Namensführung.
Es folgt die Traurede, zu deren personalisiertem Inhalt u. U. ein persönliches Gespräch stattgefunden hat.
Danach fragen wir Sie einzeln und nacheinander, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Mit dem Ja-Wort, das die Ehe begründet, tritt auch eine eventuell getroffene Namensentscheidung in Kraft. Im Anschluss können Sie - wenn von Ihnen gewünscht - die Ringe tauschen.
Zum Abschluss der Trauung muss noch die Niederschrift zur Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten vorgelesen werden. Diese ist dann mit den in der Ehe geführten (neu erworbenen) Familiennamen zu unterschreiben.
Es ist uns wichtig, Ihnen im Anschluss an die Zeremonie die Möglichkeit zu bieten, gemeinsam mit Ihren Gästen Zeit im Innenhof des Rathauses verbringen zu können, um auf Ihre Eheschließung anzustoßen. Gerne stellen wir hierfür zwei Stehtische mit Hussen zur Verfügung. Getränke und Gläser sind bitte selbst mitzubringen.
Die Idee, den Gästen Häppchen, Gebäck und Ähnliches anzubieten, sprengt allerdings den Rahmen einer standesamtlichen Eheschließung. Haben Sie dafür bitte Verständnis
Anmeldung der Eheschließung: Wie können wir das Aufgebot bestellen?
Deutsche Staatsangehörige können sich maximal 6 Monate vor dem Trautermin zur Eheschließung anmelden. Sollten Sie den Weg der elektronischen Voranmeldung wählen, beachten Sie bitte, dass trotzdem noch eine persönliche Vorsprache zur Leistung Ihrer Unterschriften erfolgen muss.
Bei der Anmeldung der Eheschließung (Antragstellung) geben Sie auch Ihre gewünschte Namensführung in der Ehe an. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten oder Sie informieren sich bereits hier: Familienname - Verwaltungsportal Hessen
Geburtsurkunde
Wenn jemand schon verheiratet oder verpartnert war:
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Nachweis über deren Auflösung (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungs- oder Aufhebungsbeschluss)
Personalausweis oder Reisepass.
Hinweis: Alle Dokumente sind im Original einzureichen, Kopien reichen nicht aus.
Wir haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Was müssen wir beachten?
Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte ist ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch erforderlich.
Wir möchten in einem anderen deutschen Standesamt heiraten. Was gilt für uns?
Sie melden die Eheschließung bei uns an und wir leiten dann die Unterlagen an das Standesamt des Trauortes weiter. Die Festlegung des Trautermins muss durch Sie beim Eheschließungsstandesamt erfolgen.
Können wir in Rödermark heiraten, auch wenn wir hier keinen Wohnsitz haben?
Wenn Ihre Trauung bei uns stattfinden soll, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail zur Terminreservierung.
Die Anmeldung der Eheschließung muss beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz erfolgen, das uns dann Ihre Anmeldeunterlagen übersendet. Vor Ihrem Trautermin findet noch ein persönliches Gespräch mit uns zum Ablauf und zur Gestaltung der Eheschließung statt. Bitte beachten Sie, dass bei uns für die Durchführung der Trauung sowie für die Ausstellung von Eheurkunden noch Gebühren anfallen!
An was muss ich nach der Eheschließung denken?
Bei manchen Institutionen ist es wichtig, den geänderten Familienstand und gegebenenfalls auch die Namensänderung mitzuteilen. Denken Sie also nach der Eheschließung daran, diese Stellen zeitnah zu informieren. Dazu gehören beispielsweise
alle Behörden und Einrichtungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, BaföG etc.)
Arbeitgeber/Universität
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, weitere Versicherungsverträge
Telefon- oder Internetanbieter, Energieversorgungsunternehmen, Netzanbieter für das Handy
Umschreibung von Sonderberechtigungen (z. B. Waffenberechtigungskarte etc.)
Umschreibung von Bankdaten, Konten und Kreditkarten, Daueraufträgen oder Abbuchungsberechtigungen.
Ihre Steuerklasse ändert sich automatisch in die Steuerklasse IV. Sollten Sie eine Änderung in andere Steuerklassen erwägen, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Aktualisierung des Namens im Personalausweis und Reisepass sowie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief).
Namensführung: Welchen Namen können wir in der Ehe führen?
Bei der Anmeldung zur Eheschließung geben Sie auch Ihre gewünschte Namensführung in der Ehe an.
Informationen zu möglichen Namensführung in Ihrer Ehe finden Sie unter folgenden Links: Verwaltungsportal Hessen-Ehenamen bestimmen und BMJV - Namensrecht
Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Kosten und Gebühren
Mit welchen Gebühren müssen wir rechnen?
Wir erheben die Gebühren nach der Hessischen Verwaltungskostenordnung.
Beachten Sie bitte, dass für eine Trauung am Samstag noch zusätzliche Kosten von 150,00 € einzuplanen sind.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick:
Anmeldung Eheschließung | 47,00 € |
zusätzlich je eines zu beachtenden ausländischen Rechts | 23,50 € |
Registereinsicht Meldeamt, je Person | 6,00 € |
Versicherung an Eides Statt, falls erforderlich (z. B. Erklärung zum Familienstand bei ausländischem Recht, Vereidigung Dolmetscher) | 36,00 € |
Beantragung einer Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (betr. Einzelfälle im ausländischen Recht) | 12,00 € |
Eheschließung | 47,00 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 71,00 € |
Eheurkunde | 12,00 € |
je weitere Eheurkunde | 6,00 € |
Stammbuch, ca. | 40,00 € |
Eheschließung im Ausland
Wir möchten im Ausland heiraten. Was müssen wir beachten?
Bitte setzen Sie sich mit uns oder oder der für die Eheschließung zuständigen Behörde im Ausland in Verbindung! Sie erhalten von dort die entsprechenden Informationen über die erforderlichen Dokumente.
Für den Fall, dass Sie für die Eheschließung ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir haben als deutsche Staatsangehörige im Ausland geheiratet. Können wir die Ehe im deutschen Register nachbeurkunden lassen?
Im Ausland erfolgte Eheschließungen von deutschen Bürgerinnen und Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag nachregistriert werden, so dass Sie anschließend eine deutsche Eheurkunde erhalten.
Wie viel kostet die Nachbeurkundung?
Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt inklusive der dann auszustellenden Eheurkunde/n mindestens 110,00 Euro.