Häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z. B. eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten.
Über folgenden Link können Sie Urkunden online beantragen.
Bitte beachten Sie: Zuständig für die Ausstellung einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist unser Standesamt immer dann, wenn die Trauung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft in unserem Zuständigkeitsbereich stattfand. Die Anmeldung zur Eheschließung muss in Rödermark erfolgen, wenn der aktuelle Wohnsitz eines bzw. der Eheschließenden in Rödermark besteht.
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