Reisepass

Für die Einreise in bestimmte Länder benötigen Erwachsene und auch Kinder einen Reisepass. 

Ein neuer Reisepass wird ausgestellt, wenn 

  • sich der Name oder die Anschrift geändert hat,
  • der Pass gestohlen wurde oder verloren gegangen ist,
  • der Reisepass seine Gültigkeit verloren hat.

Für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und weitere Informationen zu Einreisebestimmungen können Sie online im Internetangebot des Auswärtigen Amtes in Erfahrung bringen.

Reisepässe können Sie in unserem Bürgerservice beantragen. Termine hierfür können Sie jederzeit bequem online vereinbaren.

Weitere Informationen und Downloads zum "e-Pass der zweiten Generation" (z. B. die Speicherung des Fingerabdrucks) erhalten Sie auf der Themenwebsite www.ePass.de.

Hinweise zum Reisepass

Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist berechtigt, einen Reisepass zu beantragen. Seit August 2005 enthält der Reisepass biometrische Daten (Gesichtsscan). Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke hinzugefügt. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

Bitte beantragen Sie den Pass rechtzeitig, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 3 bis 5 Wochen beansprucht! Vor den Hauptferienzeiten kann es noch länger dauern.


Expresspass

Um in Eilfällen ein Reisedokument innerhalb kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Für die Ausstellung brauchen die Passbehörden 3 bis 4 Werktage


Vorläufiger Reisepass

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden. Dieser ist maximal 1 Jahr gültig und berechtigt in vielen Ländern zur Einreise. 

ACHTUNG: Mit einem vorläufigen Reisepass können Sie nicht visumsfrei in die USA einreisen!


Zweiter Reisepass 

Ein zweiter Reisepass kann in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Dafür muss das Vorliegen eines berechtigten Interesses nachgewiesen werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro.

Onlineservice Terminvereinbarung

Hier können Sie online einen Termin im Bürgerservice vereinbaren:

Termin vereinbaren

Onlineservice Statusabfrage Pass und Personalausweis (Kopie 1)

Hier können Sie online den Status Ihres beantragten Personalausweises oder Reisepass einsehen:

Status abfragen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Foto (max. 1 Jahr alt) in digitaler Form
  • Es wird empfohlen, eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, je nach Familienstand) vorzulegen.

Die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepassen vorlegen!

Alleinige Beantragung ab 18 Jahren möglich.

Bitte beachten:

  • Die Person, für die der Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
  • Digitale biometrische Passbilder kann man im Bürgerbüro nicht erstellen lassen. 

Gebühren

Bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
Bei Personen über 24 Jahren:  70,00 €

Expresspass (innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 

Bei Personen unter 24 Jahren:  69,50 €
Bei Personen über 24 Jahren: 102,00 €

Vorläufiger Reisepass:

26,00 €

Reisepass für Kinder

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden

Die vorhandenen Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus. Als Ausweisdokumente für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. 

Für Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass

Voraussetzungen:

  • Persönliche Vorsprache eines Sorgeberechtigten
  • Persönliches Erscheinen des Kindes

Benötigte Unterlagen:

Die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepassen vorlegen!

Gebühren:

37,50 €