Hinweise zum Personalausweis
Aktuelle und umfassende Informationen finden Sie online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Inneren unter dem Link www.personalausweisportal.de.
Der Bundespersonalausweis gilt fast nur in den EU-Staaten als Einreisedokument. Die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können Sie im Bürgerbüro erfragen.
Sollten Sie eine Auslandsreise planen, beantragen Sie bitte rechtzeitig den neuen Bundespersonalausweis, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises?
Der Verlust muss umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle und bei der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) gemeldet und die eID-Funktion gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen bereits im Vorfeld per Post zugesandt worden ist. Außerdem muss der Sperrdienst kontaktiert werden.
Die Strafanzeige, die Sie bei der Polizeidienststelle erhalten haben, muss zu den oben aufgeführten Unterlagen zur Beantragung des Bundespersonalausweises vorgelegt werden.
Sperrdienst-Hotline
Tel.: 116 116
Servicezeiten: Mo.-Fr. 07:00 - 20:00 Uhr
Verlust sämtlicher Ausweisdokumente
Haben Sie sämtliche Ausweisdokumente verloren, sprechen Sie bitte zusätzlich mit einer volljährigen Person (die sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen kann) zwecks Identitätsfeststellung vor.