Ortsgericht und Schiedsamt

Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind.

Die Ortsgerichte sind zuständig für

  • Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften
  • Unterschriftsbeglaubigungen. Die Ortsgerichte ersetzen hier, die in anderen Bundesländern oft erforderliche Mitwirkung von Notaren. Insbesondere von
    • Eintragungen- oder Löschungen beim Grundbuchamt,
    • bei Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister
    • sowie bei Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Abschriften von Urkunden oder Zeugnissen (wenn eine Behörde dies ausdrücklich verlangt)
  • Schätzungen von Häuser und Wohnungen
  • Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken
  • Nachlassinventuren und Vermögenverzeichnissen, Nachlasssicherungen (wenn behördlich beauftragt)
  • Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht

Weiterführende Informationen zum Thema Ortsgerichte finden Interessierte online auf ortsgerichte.de

Infoflyer "Das Ortsgericht" des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat

Zum Download Infoflyer

Schiedsamt