Taxi- und Mietwagenkonzession

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde stellen.


Weitere Informationen

Erforderliche Dokumente

  • formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz
  • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
  • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtypen, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, des Trägers der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Weitere erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • bei Personengesellschaften: Gesellschafterliste, Gesellschaftervertrag oder ein anderer Nachweis der Vertragsberechtigung
  • beglaubigter Handelsregisterauszug  

Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses, verlangen.

Rechtsgrundlage

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 2
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
  • Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers  (PBZugV)
  • Fahrzeugzulassungsverordnung