Antrag auf Sondernutzung

Was ist eine Sondernutzung?

Die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche für einen nicht der Widmung entsprechenden Zweck stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Dies gilt z. B. für

  • die Aufstellung eines Gerüstes
  • die Aufstellung von Containern im öffentlichen Raum
  • die Aufstellung eines Bauzauns
  • die Aufstellung eines Kranes
  • das Lagern von Baumaterial
  • die Aufstellung eines Infostandes 

Wichtig zu wissen

  • Ausnahmegenehmigungen sind nur in besonderen Fällen gerechtfertigt.
  • Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtig werden; Behinderungen, die sich auf die Flüssigkeit des Verkehrs auswirken, sind möglichst zu mindern.
  • Der Antrag muss mindesten 2 Wochen vor Inanspruchnahme gestellt werden.
  • Die Versicherungspflicht obliegt dem Erlaubnisinhaber.
  • In vielen Fällen muss als Sicherheit eine Kaution hinterlegt werden. Die Kautionsstellung bei der Stadt ist nur für die Inanspruchnahme städtischer Flächen und des Gehwegbereichs erforderlich. Ob andere Baulastträger (Kreis, Land, Bund) ebenfalls eine Kaution fordern, muss mit diesen abgeklärt werden.

Onlineservice

Dieser Onlineservice ermöglicht es Ihnen, Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder nach dem Ende der Laufzeit zu verlängern. 

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragsstellung auf dieser Seite und halten Sie alle zur Antragsstellung notwendigen Unterlagen bereit!

Antrag auf Sondernutzung einreichen