Die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche für einen nicht der Widmung entsprechenden Zweck stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Dies gilt z. B. für
- die Aufstellung eines Gerüstes
- die Aufstellung von Containern im öffentlichen Raum
- die Aufstellung eines Bauzauns
- die Aufstellung eines Kranes
- das Lagern von Baumaterial
- die Aufstellung eines Infostandes