Oft muss die Verkehrsführung aufgrund von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum geändert oder zumindest angepasst werden. Dazu sind meist neue Schilder aufzustellen und vorhandene Verkehrszeichen oder Markierungen anzupassen oder ungültig zu machen. Diese Anpassungen werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet - daher die Bezeichnung "verkehrsrechtliche Anordnung".
Die Nutzung der öffentlichen Fläche - beispielsweise für die Aufstellung von Baukränen, Gerüsten, Containern oder die Lagerung von Baumaterial (Sondernutzung) - ist mit dieser Genehmigung nicht verbunden. Hier bedarf es zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Schilder meist weiterer Genehmigungen (z. B. Sondernutzungserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung). Zusätzlich können noch Erlaubnisse von anderen Behörden (Baugenehmigung, Trassen- oder Aufbruchgenehmigung etc.) erforderlich sein. Diese sind bei der Bauverwaltung zu beantragen.