Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Ausführung der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. 

Die Behörde:

  • bestimmt über die Anordnung von Verkehrszeichen bzw. Markierungen und die Nutzung von Flächen im öffentlichen Verkehrsraum.
  • erteilt die Erlaubnis, wenn eine Straße über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll. Dafür muss meist ein Teilabschnitt der Straße gesperrt werden.
  • prüft die verkehrsbehördliche Genehmigung von Bauarbeiten, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden oder sich zumindest darauf auswirken. Der Verkehr soll möglichst wenig beeinträchtigt und sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden.
  • erteilt auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Parken für schwerbehinderte Menschen und Handwerker.
  • erteilt Taxi- und Mietwagenkonzessionen.

Hinweise zur Genehmigung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Oft muss die Verkehrsführung aufgrund von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum geändert oder zumindest angepasst werden. Dazu sind meist neue Schilder aufzustellen und vorhandene Verkehrszeichen oder Markierungen anzupassen oder ungültig zu machen. Diese Anpassungen werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet - daher die Bezeichnung "verkehrsrechtliche Anordnung".

Die Nutzung der öffentlichen Fläche - beispielsweise für die Aufstellung von Baukränen, Gerüsten, Containern oder die Lagerung von Baumaterial (Sondernutzung) - ist mit dieser Genehmigung nicht verbunden. Hier bedarf es zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Schilder meist weiterer Genehmigungen (z. B. Sondernutzungserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung). Zusätzlich können noch Erlaubnisse von anderen Behörden (Baugenehmigung, Trassen- oder Aufbruchgenehmigung etc.) erforderlich sein. Diese sind bei der Bauverwaltung zu beantragen.

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