Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Ausführung der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig.
Die Behörde:
- bestimmt über die Anordnung von Verkehrszeichen bzw. Markierungen und die Nutzung von Flächen im öffentlichen Verkehrsraum.
- erteilt die Erlaubnis, wenn eine Straße über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll. Dafür muss meist ein Teilabschnitt der Straße gesperrt werden.
- prüft die verkehrsbehördliche Genehmigung von Bauarbeiten, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden oder sich zumindest darauf auswirken. Der Verkehr soll möglichst wenig beeinträchtigt und sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden.
- erteilt auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Parken für schwerbehinderte Menschen und Handwerker.
- erteilt Taxi- und Mietwagenkonzessionen.