Ordnungspolizei

Die Ordnungspolizei ist der kompetente Partner der Bürgerinnen und Bürger und das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten Bereiche und Abteilungen.

Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger/innen zu steigern, nimmt die Stadtpolizei des Ordnungsamtes

  • die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts,
  • die Überwachung der einschlägigen Verordnungen und Satzungen
  • und die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und den einzelnen Stadtteilen wahr.

Das Dienstgebäude des Ordnungsamtes befindet sich in der Konrad-Adenauer-Straße 3 – im sogenannten „Sozialrathaus“ der Stadt Rödermark. Die Mitarbeiter sind nach telefonischer Terminvereinbarung für die Bürger/innen zu erreichen. Bitte nutzen Sie auch die angebotenen Online-Dienste!

Gerne können Sie Ihr Anliegen aber auch per E-Mail oder Telefon an uns herantragen. Wir helfen Ihnen gerne, freundlich und kompetent weiter.

Hinweis: Anonyme Anzeigen und Beschwerden

Immer wieder erreichen das Ordnungsamt anonyme Hinweise zu Ordnungswidrigkeiten oder zum Fehlverhalten von Bürgern und Verkehrsteilnehmern. Grundsätzlich freut es uns, wenn wir sachdienliche Hinweise erhalten. Auch haben Sie selbstverständlich das Recht, eine Anzeige bzw. Beschwerde anonym vorzutragen.

Doch anonymen Beschwerden oder Anzeigen kann das Ordnungsamt nicht nachgehen, da der Wahrheitsgehalt nicht vollständig nachvollzogen und beweiskräftige Ordnungswidrigkeiten ohne Zeugen in der Folge nicht zur Anzeige gebracht werden können.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass alle Angaben des Anzeigenden bzw. des Beschwerdeführers vollständig und korrekt sind. Die anzeigende Person muss als Zeuge zur Verfügung stehen und ggfs. auch bei Gericht aussagen.

Anonyme Anzeigen führen nie zum Erfolg und werden deshalb auch nicht bearbeitet.

Sollten Sie an der Verfolgung einer Beschwerde interessiert sein, teilen Sie uns bitte immer Ihren vollständigen Namen sowie eine ladungsfähige Adresse mit.

Antworten auf häufige Fragen

Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Oft werden Feuerwehrzufahrten, Radwege und Schwerbehindertenparkplätze blockiert, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Allerdings kann das Ordnungsamt nicht zu allen Zeiten im gesamten Stadtgebiet in Rödermark präsent sein. Daher hat jede Bürger und jede Bürgerin auch immer die Möglichkeit einer sogenannten Privatanzeige.

Zur Verfügung steht hierfür ein Onlineservice zur Verfügung.

Privatpersonen haben hiermit Möglichkeit online eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen

Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen 

Strafzettel bekommen - Was nun?

Sie haben einen Zeugenfragebogen oder eine Verwarnung erhalten:

Dann können Sie über den Onlinezugang (Zugangsdaten auf dem Schreiben) die Bilder und den Fall genauer zu betrachten. Sie können heir auch Angaben zum Fahrer machen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Auch Zahlungen können sie hier online vornehmen.

Selbstverständlich können Sie auch den Zeugenfragebogen auf der Rückseite des Schreibens ausfüllen und an die Verwaltung zurücksenden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass telefonisch keine Auskünfte gegeben werden können und auch keine Bearbeitung vorgenommen werden kann!

Mängelkarte am Fahrzeug - Was tun?

Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte vom Ordnungsamt bekommen haben, sollten Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen. Die Abstellung der Mängel muss dann durch die auf der Karte angekreuzte Institution bestätigt werden.

Die Mängelkarte ist dem Ordnungsamt in der angegebenen Frist zurückzusenden. Sollte dies nicht geschehen, gibt das Amt eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) weiter. Von dort können weitere Maßnahmen (Bußgeld, Stilllegung usw.) in die Wege geleitet werden.
Sollten Sie die angegebene Frist nicht einhalten können, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich mit Angabe des Grundes schriftlich oder per Mail dem Ordnungsamt mit, um eine Weiterleitung an die Zulassungsstelle zu vermeiden.
 

Die Rechte unserer Ordnungspolizei

Diese beinhalten folgende Aspekte:

  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs inkl. das Anhalten und Kontrollieren von Fahrzeugen und Personen
  • Die Ordnungspolizeibeamten haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Rechte und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten und haben das Recht Ihre Anordnungen auch mit unmittelbaren Zwang durchzusetzen.
  • Um die Verkehrsteilnehmer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren, müssen Regeln nicht nur aufgestellt, sondern die Einhaltung dieser auch kontrolliert und geahndet werden.

Nur dann ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit denk- und umsetzbar.

Verkehrsüberwachung

Tagtäglich werden auf deutschen Straßen Verkehrsverstöße begangen, die die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr gefährden können. Dazu gehören nicht nur Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Ordnungswidrigkeiten beim Parken, Rotlichtverstöße oder die Missachtung der Vorfahrt . Auch beim Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette oder beim Telefonieren am Steuer können nicht nur auf den Verkehrssünder zukommen, in manchen Fällen sind auch Punkte in Flensburg zu beklagen.

Verkehrsüberwachung durch Polizei und Ordnungsämter

Um solche Verstöße zu vermeiden, gibt es gewisse Regeln, an die sich die Kfz-Fahrer halten müssen, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Doch was nützen solche Regeln und Gesetze, wenn sich niemand um die Einhaltung dieser kümmert? Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Verkehrsüberwachung, die durch die Polizei und Ordnungsämter durchgeführt werden. Bestimmte Maßnahmen sollen garantieren, dass Gesetze befolgt werden und die Verkehrssicherheit somit an erster Stelle steht.

Ziele der Verkehrsüberwachung des Ordnungsbehördenbezirks Rödermark-Messel

Aber welche Wege verfolgt die Verkehrsüberwachung des Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel und welche Rechtskompetenzen haben die Bediensteten des Ordnungsbehördenbezirkes?

Grundsätzlich verfolgen wir folgende Ziele:

  • Abwehr von Gefahren und dadurch Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten im Verkehr
  • Verhütung von Unfällen im Straßenverkehr
  • Allgemeine Verkehrserziehung